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Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit?

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Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit?

Charly7490

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Guten Abend, Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Aktuell befinde ich mich noch in der Elternzeit +Elterngeld. Hatte ein Jahr Elternzeit beantragt. Am 2.2. endet meine Elternzeit und somit bekomme ich auch kein Elterngeld mehr. Eigentlich wollte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, jedoch bekommmen wir keinen Kindergartenplatz/Tagesmutter. (Trotz anmeldung in der schwangerschaft). Zugesicherter Kindergartenplatz zu August2014 Nun "muss" ich ja zu Hause bleiben und kann nicht zum eigentlich Zeitpunkt mit der Arbeit wieder beginnen. Steht mir finanzielle Unterstützung zu? Außer186euro Kindergeld. Erziehungsgeld bekomme ich nicht, da mein partner keine elternzeit nimmt. Und ich somit erst anspruch auf erziehungsgeld mit dem 15. Lebensmonat unseres Sohnes habe. Zuletzt kurze Info: Nicht verheiratet, leben aber zusammen. Lieben gruß


djsmama

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Antwort auf Beitrag von Charly7490

Betreuungsgeld und je nach Bundesland Landeserziehungsgeld.


Karla.Kolumna

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Antwort auf Beitrag von Charly7490

In einigen Bundesländern gibt es Landeserziehungsgeld.Sonst kannst du noch Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen.


kohlrabi

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Antwort auf Beitrag von Charly7490

denke sowas wie harz 4 zum aufstocken. hab ich mal gehört, aber


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von kohlrabi

Wenn du nach dem Elterngeldbezug noch kein eigenes Einkommen hast, kannst du Betreuungsgeld beantragen, bis dein Kind in die Kita kommt. Das Betreuungsgeld ist natürlich nicht besonders hoch. In erster Linie ist in der Zeit, in der du keinen eigenen Verdienst hast, dein Lebenspartner mit für den Unterhalt von dir und deinem/eurem Kind zuständig. Sollte sein Einkommen nicht ausreichen, kannst Wohngeld/Kinderzuschlag oder ergänzend Hartz IV beantragen. Dies bekommst du jedoch nur, wenn der Verdienst + Kindergeld + Betreuungsgeld nicht ausreicht. Gruß Sylvia


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Charly7490

Kommt auch drauf an, was Dein Partner verdient. Wohngeld, Kinderzuschlag oder eben aufstockend H4 würde da infrage kommen.