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Ferienwohnung, geänderte Konditionen, ist ein Rücktritt möglich?

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Ferienwohnung, geänderte Konditionen, ist ein Rücktritt möglich?

Mitglied inaktiv

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Ich bin richtig sauer, ich habe ganz kurzfristig eine FeWo gemietet und zwar über den Fremdenverkehrsverein eines Urlaubsortes. Ein unschlagbar günstiges Angebot, ich habe mich richtig gefreut. Auf der Buchungsbestätigung steht, dass das der Endpreis ist. Aber jetzt flattert vom eigentlichen Vermieter eine Rechnung (Mietvertrag steht drauf) ins Haus auf dem der Endpreis steht plus Endreinigung plus eine riesige Kaution und noch weitere kleine Posten und ganz andere AGBs. Fazit: viel teurer, wobei man die Kaution ja irgendwann wieder zurückbekommt, diese ist aber auch unangemessen hoch, ungefähr das dreifache vom üblichen. Auf der Seite des Fremdenverkehrsvereins gibt es auch Wohnungen, wo das ganz klar aufgeschlüsselt ist, also plus Endreinigung gleich Gesamtpreis. Hier fehlt das. Ich habe keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen, weil ich unbedingt fahren wollte, es sollte eine kleine, günstige Auszeit werden, weil ich eine harte Zeit hinter mir habe und jetzt belastet mich dieser Mist zusätzlich. Ich habe schon überhaupt keine Lust mehr zu fahren. Wenn ich mich durchsetze, also das über den Fremdenverkehrsverein regle, weil es nach deren AGBs geht, dann ist doch der Vermieter sauer. Was meint ihr? Komme ich da wohl irgendwie raus?


Mitglied inaktiv

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was seht denn auf dem Mietvertag? kann man stonieren..?konktatiere den Vermieter erkläre Ihm das du bereits an den Fremdenverkehrsverein einbezahlt hast. Du aber aus dem Angebot Insert rFemdenverkehrsverein nicht erkennen konntest, das nun auch von Ihm (Vermiter) Kosten auf dich zu kommmen.. wie du vorgehen musst um diesen Mietvertag zu kündigen. so lange du nichts unterschreibst kannst du bestimmt kündigen..aber regle es mit dem Vermieter... und dem Fremdenverkehrsverein kannst dich beschwerden, dass dieses Angebot nicht dem Inserat entspricht...


Berlin!

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Es kommt ein wenig darauf an, ob der Fremdenverkehrsverein Dein Vertragspartner ist oder nur der Vermittler. Und was in den AGB des Fremdenverkehrsvereins steht. Oft treten die nur quasi als Mittler auf, bieten eine Plattform für die Wohnungen, vermieten aber nicht selbst. Die AGB des Vermieters, die Du bekommen hast, können nur dann gelten, wenn Du sie vor Vertragsschluss kanntest oder kennen konntest. Und da kommt es wieder darauf an, mit wem Du einen vertrag geschlossen hast. Und wann. Was Du tun kannst: Schriftlich (per Email reicht, wenn das der übliche Kommunikationsweg ist) den Rücktritt vom Vertrag erklären. Nicht kündigen oder widerrufen oder sowas, ganz deutlich RÜCKTRITT. Das hat etwas mit den unterschiedlichen Folgen von Kündigung und Rücktritt zu tun. Ein Widerrufsrecht wie sonst bei im Internet geschlossenen vertragen gibt es bei solchen Buchungen leider nicht. Mehr kann ich Dir gerade nicht raten, weil ich die genauen Umstände nicht kenne und die AGBs auch nicht. Aber gerne PN, wenn Du willst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich danke dir, ich habe Samstag Kontakt mit dem Fremdenverkehrsverein aufgenommen, die rufen heute zurück. Die AGBs des Vermieters kannte ich nicht, ich konnte sie auch nicht kennen. Ich hatte nur die AGBs des Fremdenverkehrsvereins aktzeptiert. Er tritt als Vermittler auf, steht jedenfalls ganz oben in den AGBs, aber dann wiederum stehen da ganz viele Bedingungen, so richtig schlau werde ich daraus nicht. Ich warte mal den Rückruf ab und sage, dass ich von dem Vertrag zurücktreten möchte und das auch schriftlich einreiche. Ich schicke Dir gerne die AGBs per PN, ich muss mal gucken, ob ich sie kopieren kann.


Mitglied inaktiv

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Du hast eine PN


Berlin!

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