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Exmann zahlt keinen Unterhalt, dafür 220 EUR für Hundepension

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Exmann zahlt keinen Unterhalt, dafür 220 EUR für Hundepension

Heidschnucke

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Mein Exmann hat noch nie Unterhalt gezahlt, er hatte auch nie genug Geld dafür. Ich habe nie geklagt vorm Jugendamt. Neuerdings hat er einen neuen Job. Jetzt habe ich erfahren, dass er im Monat über 200 EUR für Hundebetreuungkosten ausgibt, da er nur am WE zuhause ist, gibt er seinen Hund zu einer privaten Hundebetreuung. Ich bin fassungslos.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

das ist echt übel....warum hast du nie geklagt?


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

er hat mir immer leid getan. Er lag immer am unteren Limit und wir waren die, denen es deutlich besser ging (2 Gehälter, Haus, etc)...


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

kannste mal sehen, wie Mitleid ausgenutzt wird.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

na und? hat er mitleid mit seinem kind, weil der zu 99,9% auf seinen vater verzichten muss? (war doch der, der sich ein zwei mal im jahr meldet oder?)


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

manchmal ist es echt verrückt! Klagen kann man auch noch später. bzw das Kind am 18ten Geburtstag oder die Eltern und Rückwirkend verlangen, (für min. 5 Jahre glaube ich, will nichts falsches sagen)


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Leid getan? Vater sein, bedeutet Verpflichtungen ... Warum lebte er am unteren Minimum? Und wieso hattet ihr das Gefühl, das ausgleichen zu müssen?


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

er war die ganze Zeit und ohne Job und wenn, dann hatte er Zeitarbeitsjobs, bei denen nicht viel übrig bliebt. Keine Ahnung, ich war zu gutmütig.


nane973

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Rückwirkend geht nicht.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von nane973

doch, geht, Mein Vater musste auch für mich Rückwirkend zahlen.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Sorry, eher zu blauäugig. Evtl. wollte er es nicht anders, weil er nicht zahlen wollte. Immerhin kümmert er sich ja auch nicht, das war doch der mit der weiterführenden Schule?


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Doch geht, bin mir ziemlich sicher, da meine Schwägerin deutsche ist und diesen Fall hatte.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

ich hatte überlegt, wen ich mitnehme zur Einschulungsfeier


nane973

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Hm, also bei mir geht nichts Rückwirkend "einklagen". Rückwirkend wird nur gezahlt/geklagt, wenn bereit sein Titel besteht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nane973

Das Kind kann später seinen Unterhalt einklagen. Eine Freundin von mir hat es gemacht.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Du musst das Geld rückwirkend einklagen...aber dann geht es. Das Existenzminimum für Berufstätige ist glaub 950 €. Alles andere wird genommen.


nane973

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Dann finde ich es doppelt blöd, dass das Gericht mir sagt, das es erst ab Aufforderung zur Zahlung geht...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Die Aufforderung sollte obligatorisch ab Trennung stattgefunden haben. Kein Gericht wird annehmen, dass eine Mutter sagt, ach lass mal...brauchst nicht zahlen. Er hat sowieso eine gesetzliche unterhaltsPFLICHT, das braucht eigene mutter nicht schriftlich einzufordern...


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ich sitze hier gerade bei meinem Ex um auf Minimum Unterhalt zu klagen. Er hatte 250€ für beide bezahlt. Nun kam raus, das er ein Gehalt von 2300 netto (inkl. einem 300€ Nebenjob) verdient. Jetzt fuchst er sich runter auf, ehebedingte Altlasten, Fahrtkosten, erhöhter Selbstbehalt.... blablabla... Ist auch doof, wenn die Ex das gerade dann raus bekommt, wenn er eine neue Freundin mit Zwillingen im Kleinkindalter kennenlernt Und ich war genauso "bl.d" wie Heidschnucke... bzgl. "der hat ja nicht soviel"... Und dem Druck den er ausgeübt hatte... Und hier kann nichts Rückwirkend gefordert werden.


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

siehe Antwort oben. Wir sind seit 2002 getrennt.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

sonst hätte das Jugendamt ja nicht gezahlt. Die mutter beantragt Unterhaltsvorschuss nachdem Sie den Vater aufgefordert hat zu zahlen und das JA prüft und fordert erneut


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

auch damals musste er "aufgefordert" werden Summe x zu zahlen. Die Zeit davor gab es nichts Rückwirkend!


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Du meinst er drückt das Nettoeinkommen wegen der neuen Freundin mit Zwillingen? Geht doch gar nicht...der ist er ja nicht unterhaltsverpflichtet. Hast du das mal vom Jugendamt ausrechnen lassen? Dort muss er ja alles belegen.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

So kenne ich das auch.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Jetzt komm ich nicht mehr mit. Er muss ab Trennung zahlen, basta. Hat er das nicht getan, kannst du das rückwirkend einklagen. Ganz sicher. Warst du mal bei einem Anwalt?


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Das rechnet mein Anwalt... Und seine Anwältin rechnet dann das runter, was "ihrer" Meinung nach runter zu rechnen ist. So will er Ehebedingte Schulden (50% "unserer" damaligen Bankschulden Haus/Firmenbürgschaft) abziehen. Seine Fahrgemeinschaft besteht nicht mehr (weil er jetzt oft bei der Freundin schläft, die näher an der Firma wohnt u. er einen Nebenjob bei seinem Freund ausübt) Der Nebenjob fällt jetzt zufällig seit genau dem Monat weg, in dem er die erhöhte Unterhaltszahlungen leisten soll. Die neue Freundin hat nur insoweit damit zu tun, das er in einem Satz mal fallengelassen hat, das ich ihm die Möglichkeit auf eine Zukunft mit Kindern nicht gönnen würde. Und das bezog er auf die finanziellen Mittel, die ihm dann ja nicht mehr zur Verfügung stehen würden...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nane973

Meine Freundin(inzwischen 30 Jahre alt), verklagte ihren Erzeuger mit 18 auf Unterhalt. Erzeuger stritt immer ab der Vater zu sein, baute sich ein tolles Leben auf und wollte schlicht und einfach sein Kind unter "den Teppich kehren. Als meine Freundin 18 wurde, verklagte sie ihn auf Unterhalt. Wie genau das nun vor sich ging, weiß ich nicht. Ihr Erzeuger zahlte ihr dann den Unterhalt nach. 200 Mark jeden Monat.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Das ist aber nicht dein Problem....welche Zukunftspläne er hat...Sachen gibt's... Klar seine Anwältin drückt dir Zahlung...also seid ihr noch im Einigungsverfahren... Geht's denn vor Gericht?


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ich bin beim Anwalt. Und es war nie etwas Rückwirkend zu machen. Es gab Zeiten mit Zahlungen und Zeiten ohne Zahlungen. Es musste immer ab dem Zeitpunkt von ihm gezahlt werden, wo er schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurde. Er hat sogar die Unterhaltszahlung während eines Unfalls von mir eingestellt, als ich im Koma und Krankenhaus lag, und die Kinder bei meinen Eltern waren. Selbst das konnte 2005 nicht rückwirkend gefordert werden (das moralische sei mal dahingestellt...)


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

So wird es wohl aussehen. Ansonsten sollte er sich schnell entscheiden vernünftig zu zahlen, da es ja seit der anwaltlichen Aufforderung aufläuft. Und genau, ich muss seine Zukunftspläne nicht berücksichtigen!


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Ganz sicher nicht!


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Man, da ist doch aber was verkehrt im System... Warst du das mit dem Autounfall, die sich an nichts erinnert?


nane973

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ich denke mal, dass das damit zusammen hängt, das er die Vaterschaft bestritten hat. Nichteheliches Kind? Dann sind die Voraussetzungen ja anders, da sie erst Volljährig werden musste um selber zu klagen. Da kann ich mir durchaus vorstellen, das Rückwirkend gezahlt werden muss.


katsix2903

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genau so lief es bei mir auch


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Die sich nicht an den Unfall erinnert? Ja. Weiß nicht, ob es hier noch jemanden gab, der einen hatte??


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nane973

Ja, nicht eheliches Kind. Meine Güte ist das Ganze verworren. Mal so, dann so, dann wieder ganz anders Meine Nichte darf auch klagen wenn sie 18 ist(gleiches wie bei meiner Freundin).


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von nane973

Unterhalt kann nicht mehr ab einem Zeitpunkt rückwirkend verlangt werden ab dem eine Einigung bzw. Vergleich stattgefunden hat. Wer sich darauf einlässt verwirkt jegliche Ansprüche. Ansonsten gilt die Aufforderung zur Offenlegung des Gehaltes des jenigen der Unterhalt zahlen muss. Wenn man dann drei Jahre keinen Unterhalt fordert verwirken auch hier die Ansprüche


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von nane973

Ich weiss nicht mehr genau, es war mal eine Userin, die ihren zweiten Geburtstag feierte, weil sie einen schrecklichen Autounfall überlebte, an genaue Sachen vom Unfall erinnert sie sich aber nicht...


nane973

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

??? Irgendwie verstehe ich gerade nicht was du meinst. Bei dir ging es mit dem Gericht, rückwirkend Geld zu erhalten?


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von nane973

HAbe für mich selber UNterhalt eingefordert als ich 18 war


nane973

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Danke, jetzt kann ich deine Antwort zuordnen, habe gesehen wo die "Antwort" zugehört :-)


nane973

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ja, das war dann ich.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Rückwirkend geht nur ab dem Zeitpunkt, wo mal irgendwann Unterhalt gefordert wurde - selbst wenn dann nichts kam.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

wenn du nie geklagt hast, bist du selbst schuld. dann darfst du dich nicht beschweren, wenn er für den hund mehr ausgibt als für den sohn.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Jetzt den Unterhalt einklagen... Wie? Nie genug Geld dafür? Hat das Jugendamt gezahlt?


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ja, erst hat das JA gezahlt, später, als ich neu geheiratet habe, fiel das weg. Da ich dann auch einen Job hatte und es uns eigentlich ganz gut ging, habe ich nichts unternommen. Jetzt habe ich ihn mal gefragt, wie es aussieht da er jetzt deutlich mehr verdient und die Antwort war "ich würde ja, aber ich zahle schon so viel für den Hund"


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

das wundert dich doch alles nicht ernsthaft??? das war doch der vater, der das kind nachts auflässt und die unterwäsche nicht wechseln lässt???


Heidschnucke

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genau der !


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Hahaha, der ist gut...da krieg ich's Kotzen. Geh am Montag aufs Amt, du kannst auch rückwirkend Unterhalt einklagen. Notfalls nehmen sie ihm ab Existenzminimum halt alles weg. Selbst Schuld.,DEIN Sohn ist ja wohl wichtiger, als dein Ex, der anscheinend das Wohl seines Hundes über das seines Sohnes stellt...sonst muss er den Hund halt weggeben. Hart aber wahr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

das ist doch eh nur ein vater auf dem papier! beistandschaft beantragen und los gehts. dann ist er wenigstens ein zahlvater.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

na wenigstens zahlt er für ein Lebewesen mein Ex zahlt einen Neuwagen ab darüber war ich mal fassungslos aber er meint es ist sein Recht


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von mf4

DEN darf er auch abzählen, mindert halt das Nettoeinkommen...trotzdem ändert das nichts an einer Zahlung...


mf4

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

nein es ändert nichts, da hast du recht... er zahlte vor dem Wagen nicht und nun auch nicht ich hätte auch gern ein Auto könnte ich ja auch vom Geld der Kinder kaufen aber Mütter dürfen das sicher nicht


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich verstehe nicht "erzahlt nicht". Ist es nicht so, dass er zahlen muss? Wie kann er einfach nicht zahlen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Klar muss er mit Titel und er hat auch eine Klage bei der Kripo deshalb... vor fast 1 Jahr war er auch vor Gericht deshalb... erst kamen 0 € dann 10€ nun seit der Verhandlung 50€ pro Kind Zahlen müsste er weitaus mehr.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hä...willst du mal wissen, wie hoch die Zahlungen hiersein müssen? Und hier ist denen herzlich egal, wie du an das Geld kommst. Entweder du zahlst oder du hast ein Problem.


mf4

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ich teile dem Gericht sogar mit, dass er nicht zahlt wie er soll... es interessiert offenbar wenig.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von mf4

Man, da ist aber was faul...da kann ja anscheinend jeder machen, was er will....


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Ich dachte, wenn der Mann nicht zahlt, zahlt das Jugendamt ersatzweise und die holen sich das bei ihm wieder?!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Aber nur 6 Jahre lang. Dann ist schluß, dann müsste der Vater einspringen. Der Erzeuger meiner Nichte(28) ist dauerarbeitslos, damit er nicht zahlen kann...


Mitglied inaktiv

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Der Erzeuger wird 28, meine Nichte ist erst 13


mf4

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Die Kinder bekommen statt den Unterhalt H4 und Kläger war sogar das Amt. Ja sie wollen es wieder aber es passiert eben nichts... seit 6,5 Jahren.


mf4

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Hier ist der KV nicht einmal arbeitslos, hatte immer Einkommen aber gibt es eben nur für sich aus.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich finde es ja richtig, dass den Vätern auch der Rücken gestärkt wurde. Gerade wenn die Ex einem das Kind/die Kinder vorenthält, aber Kohle haben will(macht ein Bekannter gerade durch). Aber ich finde es nicht fair, dass die Väter schlichtweg nicht zahlen wollen. Eine Freundin zog nach bayern(500km weit weg), der Vater der Kinder jammerte rum, er könne sie dann ja nicht mehr so oft sehen. In den Ferien waren sie hier, er hätte sie sehen können... DA wollte er dann nicht mehr. Zahlt trotz Job aber auch nichts, weil er nur den mindest Satz an Gehalt bekommt, den Rest zahlt sein Chef schwarz aus... Anderer Bekannter hat drei Kinder mit drei verschiedenen Frauen, für keines zahlt er. Von zwei Kindern will er nichts wissen, mit seiner Großen hat er jetzt Kontakt, weil sie ihn auf FB fand. Schon traurig, die leben in einer Stadt und das ist keine Großstadt jetzt. Hach, ich kenne eigentlich nur 1, der wirklich für sein Kind da sein WILL, es aber nicht darf...


mf4

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oh oh mein Ex jammert auch, kann sich kaum leisten die Kinder jedes 2.WE durchzufüttern sie essen viel bei seinen Eltern und gehen gratis ins Schwimmbad es ist ein Jammer, er tut mir leid


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Hast du schriftlich und nachweislich Unterhalt gefordert? Wenn ja, hast du einen Titel? Dann lass den vollstrecken. Wenn du noch nie Unterhalt gefordert hast, dann solltest du das anleiern. Bspw. via Beistandschaft des Jugendamtes.