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Ex- Vermieter fordert über 2 Jahre nach dem Auszug

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Ex- Vermieter fordert über 2 Jahre nach dem Auszug

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mal wieder eine Nachbesserung... Wir sind vor 2 Jahren im April umgezogen. Der Vermieter forderte eine Ausbesserung der Badewanne wegen Kratzern. Wir haben es beheben lassen (war eine Fachkraft) und alles war ok. Jetzt nach über 2 Jahren meldet sich der Vermieter die Schäden wären wieder sichtbar...Kann er jetzt nochmal was fordern? Er sagte er wolle das wir auf unsere Kosten dieses nochmal machen lassen oder sogar eine neue Wanne einsetzen sollen. Ähm,direkt nach uns ist dort jemand eingezogen Warum sollte es jetzt noch unsere Sache sein? Kennt sich da jemand aus? Behoben war es ja.


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auf die Reparatur eine Garantie gab und wenn es EINDEUTIG die alten Kratzer sind und keine neuen, wuerde ich sagen. Aber mit euch hat das gar nix zu tun. Und schon gar nicht nach 2 Jahren??


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Habt Ihr keine Wohnungsübergabe gemacht?


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Ich denk echt grade ich bin im falschen Film. Er hat es gesehen alles war ok, dann kann er jetzt doch plötzlich nicht sowas verlangen.


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er hat alles gesehen, die Nachmieterin hat alles gesehen. Habe grade das hier gefunden: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterung der vermieteten Wohnung (BGH WM 89,21), Mietausfalls (LG Berlin WM 87, 24), vertragswidrigen Gebrauchs, unterlassener Instandhaltung (BGH NJW 73, 2059) sowie unterlassene Schönheitsreparaturen (LG Kassel WM 89, 135; OLG Düsseldorf WM 90 344) verjähren nach 6 Monaten. Die Frist beginnt aber nicht mit der Beendigung des Mietverhältnisses, sondern in dem Augenblick, in dem der Vermieter freien Zugang zu den Räumen erhält, um sie auf vorhandene Fehler untersuchen zu können (BGH WM 2000, 419; WM 92, 71; WM 91, 550; WM 86, 276; MDR 80, 306; OLG Düsseldorf WM 93, 671; OLG Köln WM 88, 22). Heisst doch es ist verjährt?


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Also im Normalfall ist das ja so, dass der Vermieter mit Euch/Dir nochmal nen Rudgang macht, ggf. Mängel aufschreibt, die Ihr dann beseitigen sollt und dann wird das von Euch und ihm unterschrieben. Wenn das bei Euch so war, dann kannst Du das Schreiben in den Müll werfen, denn nach 2 Jahren kann er damit nicht mehr kommen. Gruß


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Er ist mit uns durchgegangen, hat die Schäden gesagt und wir haben diese beseitigt. Danach hat er es sich nochmal angeguckt und alles war ok, wir haben die Kaution zurückbekommen und gut war. Ein Brief kam übrigens nicht er hat angerufen. Aber dann soll er ruhig nochmal anrufen, dann werde ihn nur noch sagen das wir nicht dafür aufkommen werden geschweige den müssen und fertig. Danke


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Nein also in dem Fall, würde ich sofort abblocken. Ihr habt die Mängel beseitigt, er hat sein ok gegegeben und dann muss auch mal wieder Schluß sein. Vorallem paar Kratzer in der Badewanne, die kann er auch noch selbst wegmachen, kostet ja nicht die Welt. Ich würde da nichts zahlen oder machen. Gruß