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Erneut schwanger wieder BV? Elterngeld? Elternzeit?

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Erneut schwanger wieder BV? Elterngeld? Elternzeit?

Decemberbaby

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Hallo, Ich hab ein Sohn der ist jetzt 14 Monate alt. Ich habe drei Jahre elternzeit für ihn beantragt. Jedoch wollen mein Mann und ich noch ein Kind. Wie ist es, wenn ich jetzt nochmal erneut schwanger werden sollte. Da ich in der Pflege arbeite und beim ersten ss gleich BV bekommen habe von Anfang an wie ist es beim zweiten Kind? Bekomme ich dann wie beim ersten Kind wieder Bv und Lohn vom Arbeitgeber? Bis Mutterschutz dann von der Krankenkasse? Und dann wie beim ersten Kind Elterngeld und gleich so hoch? Wer kennt sich damit aus und kann mir weiter helfen. Wäre für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Decemberbaby


Frankie91

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Antwort auf Beitrag von Decemberbaby

Hallo, also wenn du jetzt erneut schwanger wirst, dann bekommst du Basis Elterngeld in Höhe von 300€, also monatlich für 12 Monate. Für ein BV musst du deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, was du ja durch die Elternzeit nicht tust. Du müsstest pokern… geh wieder arbeiten und arbeitet an Baby Nummer 2. Wenn du Glück hast, dann arbeitest du 3 Monate und gehst dann ins BV und bekommst wieder volles Elterngeld. Aber wenn du nicht schwanger wirst und kein BV bekommst… ich würde das Risiko nicht eingehen und warten, bis ich bzw. uns ein zweites Kind selbst leisten können.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Decemberbaby

So lange du nicht arbeitest in Elternzeit bekommst du kein BV, warum auch ? Im BV würdest du das bekommen was du bekommen würdest wenn du nicht schwanger wärst. Du kannst in Elternzeit bis zu 32 Stunden Teilzeit arbeiten, solltest du dann schwanger werden kannst du über die Stunden ein BV bekommen. deine Elternzeit dürftest du zum neuen Mutterschutz beenden und dann wieder Mutterschutz Leistungen aus deinem Vollzeit Vertrag beziehen


User-1721891580

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Antwort auf Beitrag von Decemberbaby

Eine Freundin von mir (Kita) hat ihre Elternzeit mit Beginn der neuen Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ist dann sofort ins BV gerutscht und hat normal Gehalt bekommen. Ist natürlich blöd für den AG, also solltest du es dir vorher überlegen


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Dafür kann sie aber angezeigt werden, weil das Betrug ist, wenn man die EZ fürs BV beendet. Ich habe als Krankenschwester jetzt kein BV bekommen. Damit würde ich also nicht rechnen. Wenn die EZ zufällig endet und du schwanger bist und dann auch noch ein BV bekommst, hast du Gluck. Aber im Zweifel musst du halt arbeiten.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Wenn deine Freundin damit durch gekommen ist hat sie Glück gehabt


Summer80

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Geil! Sozialbetrug vom Feinsten. Widerlich.


User-1721891580

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Echt? Wusste nicht das das verboten ist. Hätte ja auch so laufen können, dass sie sagen sie muss arbeiten. Sie hätten sie ja auch irgendwo ins Büro setzen können.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Na ja, welche Kita braucht schon eine (ungelernte) Bürokraft für 6 Monate+ und das am besten in Vollzeit? Da würde ich als AG auch lieber das Geld von der KV nehmen und frühzeitig eine Vertretung einstellen.


User-1721891580

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Aber das ist dann ja AG Entscheidung Meine Schwägerin wurde z.B. ins Büro versetzt, da Sozialpädagogin.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Ich habe versucht zu erklären, warum einige AG beim Sozialbetrug auch noch mitmachen. Dass es AG gibt, die Ersatztätigkeiten für Schwangere finden, steht dem nicht entgegen.


Maschendrahtzaun

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Antwort auf Beitrag von Decemberbaby

Du solltest etwa 5 Monate arbeiten und dann versuchen schwanger zu werden, wenn du das volle Elterngeld haben willst. Jetzt in der Elternzeit schwanger werden, ist finanziell nicht so günstig. Wie von jemand anderen hier schon geschrieben, bekommst du dann 300 € für 12 Monate.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Decemberbaby

BV ist kein Selbstläufer. Jede Schwangerschaft wird individuell beurteilt, dein AG hat auch die Möglichkeit dich auf einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen. Das Eltergeld für jedes Kind ermittelt sich aus dem Verdienst 12 Monate vor der Geburt, wenn du vorher in EZ bist und keinen Lohn bekommst, dann hast du nur den Mindestbetrag (300 Euro glaube). Es gibt Ausklammerungsmöglichkeit, z.B. Bezugszeitraum für Elterngeld. Das kann man aber überall nachlesen (und rechnen lassen).