27.a.j.09.2020
Hallo liebe Community
Ich habe vor 3 Wochen mein 1. Kind geboren und gehe für 1 Jahr in elternzeit. Wie läuft das ab wenn ich in diesem Jahr elternzeit erneut schwanger werde aber die elternzeit dann schon beendet ist und Mutterschutz noch nicht beginnt welche gelder stehen einem dann zu? Nur Kindergeld?? Oder zahlt der Arbeitgeber dann wieder ? Wie sind da eure Erfahrungen ?
Danke schon mal im Voraus!!
Wenn die Elternzeit zu Ende ist geht man üblicherweise wieder arbeiten bis der neue Mutterschutz beginnt und bekommt Gehalt. LG
So sieht es aus. Vor allen dann, wenn man taktisch ungünstig, nur ein Jahr EZ einreicht.
Ich weiß nicht, dass ist schon die nächste, die nur ein Jahr meldet, dann das nächste Kind bekommt und ohne zu arbeiten Geld vom AG und/oder Staat bekommt nur weil man schwanger ist.
Also in ihrer Vorstellung.
Der Arbeitgeber zahlt logischerweise nur, wenn du auch was dafür tust, sprich: arbeiten gehen. Wenn du das nicht möchtest, kannst du die Elternzeit verlängern. Für die Zeit des MuSchu bekommst du dann wieder dein altes Gehalt (von vor der EZ). Danach erneut Elterngeld, aber halt weniger.
Nur wenn der AG zustimmt, also der Verlängerung. Sonst muss sie kündigen und bekommt dann, wenn es richtig doof läuft, gar nichts. Außer deutlich weniger EG beim zweiten Kind.
Klar. Aber sowas kommt nicht allzuoft vor zum Glück. Bei den meisten AGs ist verlängern kein Thema.
da sie sich für die ersten beiden jahre festlegen muss. wenn sie nur ein jahr gemeldet hat heißt das, dass sie danach wieder arbeitet. somit muss der AG einer verlängerung zustimmen. wenn er das nicht tut, muss sie eben arbeiten. und so wird dann der mutterschutz bezahlt. wenn sie nur tz arbeitet nur tz, wenn sie voll arbeitet voll.
Das ist mir alles klar. Ich bin selbst Personalchefin, ist also mein täglich Brot. Bei uns wird das immer bewilligt und so kenne ich das von anderen AG auch. Familienfreundlichkeit ist heutzutage sehr wichtig, um gutes Personal halten zu können.
Wenn die Elternzeit vorbei ist musst du entweder arbeiten oder kündigen. ALG1 gibt es nur wenn du Kinderbetreuung hast
Sollte Dein erstes Kind 14/15/16 Monate alt sein, wenn das zweite kommt, beendest Du die Elternzeit beim Arbeitgeber und gehst in Mutterschutz (=Mutterschutzgeld in selber Höhe wie vorher). Solltest Du noch Elterngeldmonate übrig haben, lässt Du Dir die auf einmal auszahlen. Dann gehst Du in Elternzeit und bekommst dasselbe wie beim ersten Kind, zusätzlich Kinderbonus von 75 Euro, bis das erste Kind 3 ist. Immer vorausgesetzt Dein zweites Kind kommt wirklich unmittelbar nach Ende des Elterngeldes fürs erste Kind. Wenn Du für das erste Kind 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast musst Du zwischendrin auch nicht arbeiten, sofern Du ein paar Monate ohne Geld überbrücken kannst und sofern das zweite Kind nicht planmäßig direkt kommt. Auch dann gilt: Elternzeit beenden für den neuen Mutterschutz. Du musst Dich für 2 Jahre festlegen, wie lange Du Elternzeit willst. Nimmst Du nur 1 Jahr und das zweite Kind kommt nicht planmäßig, musst Du wieder arbeiten gehen oder der Arbeitgeber muss einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen. Verzeihe mir, wenn ich 1 oder 2 Monate nicht korrekt angegeben habe, aber so ungefähr läuft das.
Frag bei Nicola Bader im Rechtsforum, da sitzen die Spezialisten, die Dir das auf den Tag ausrechnen können, wenn Du Daten angibst.
Sie hat blöderweise nur ein Jahr EZ eingereicht. Sie wird also nach dem Jahr wieder arbeiten müssen, sofern sie nicht wider Erwartung dann bereits wieder im Mutterschutz ist.
Aber Du Spezialist stimmst mir hoffentlich zu, was ich geschrieben habe? Habe ich ja von Euch gelernt
Also als Spezialistin würde ich mich nicht bezeichnen. Wobei mir auch schon geraten wurde das mal langsam entgeltlich anzubieten
Aber alles gut.
Dein Gehalt, weil du dann wieder arbeiten musst. Kannst du das nicht, müsstest du kündigen. Dann bekommst du gar nichts, außer das AA erkennt Gründe an welche eine Eigenkündigung rechtfertigen und du hast Anspruch auf ALG1. Ein mögliches BV würde auch nur dann eine Rolle spielen, falls der Einwand kommt, wenn du dann im Umfang deinen AV eine Kinderbetreuung hast. Auch ALG1 gibt es nur wenn du eine Kinderbetreuung hast Besser also 2 Jahre EZ einreichen, mit dem Hinweis das du planst im 2ten Jahr innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Wobei der Tipp egal ist, den die EZ müsstest du ja bereits seit 2 Wochen beim AG eingereicht haben. Du hast halt keinen Anspruch darauf deine EZ zu verlängern wenn du nur ein Jahr eingereicht hast. Zudem ist es gerade, wenn man recht schnell das zweite Kind plant, taktisch ungünstig nur ein Jahr EZ einzureichen und nur 12 Monate EG. Die Chancen das es direkt wieder klappt sind gering. Im besten Falle kann man aber 14 Monate EG ausklammern, plus bis zu 4 Monate Mutterschutz und kommt so auf das gleiche EG wie beim ersteren Kind ohne einen Tag gearbeitet zu haben.
Hallo 27.a.j.09.2020, ich habe einen Verständnishinweis. Normal gibt es 3 Jahre Elternzeit, Bei einer weiteren Geburt innerhalb dieser Zeit: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit, hier Absatz 2, Satz 4: "Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden." Dazu die Satze 1 und 2: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden." Nebenbei Satz 3: "Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes wird für die Elternzeit der Mutter auf die Begrenzung nach den Sätzen 1 und 2 angerechnet." Ich hoffe das passt einigermaßen zu Deiner Frage. Infos allgemein: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq
Wenn Du nur ein Jahr mit Deinem Arbeitgeber fest vereinbart hast, wäre eine Klärung mit ihm notwendig, denn er rechnet nach Ablauf dieser Zeit mit Dir. Es könnte sinnvoll sein ihm die erneute Schwangerschaft bei dieser Gelegenheit mitzuteilen. Dein Arbeitsvertrag besteht wohl weiter. Dabei könnte Deine Frage auch geklärt werden.
nein, weil völlig am Thema vorbei.
Sehe ich genauso.
??? Das passt doch nicht zu ihrer Frage?
Dann musst du arbeiten gehen, wie halt jede Frau sonst auch. Ein BV zu bekommen ist in der Tat schwieriger geworden und auf eine EZ-Verlängerung würde ich nicht spekulieren, weil der AG dieser auch zustimmen muss und das kann durchaus schwer werden. Ich würde also Laienhaft vermuten, dass du dann nur Kindergeld bekommst. Warum sollte der AG dir für eine nicht erbrachte Leistung auch einen Lohn zahlen? Ich hatte einmal eine Schwangerschaft mit BV und einmal ohne. Ich arbeite aber auch in einem "speziellen" Beruf und einmal konnten die Richtlinien leider nicht eingehalten werden. Ich hätte gerne gearbeitet, aber mein AG wäre dann in Schwierigkeiten gekommen. Ich hatte einmal 1 Jahr EZ, wobei ich nach dem Mutterschutz wieder TZ zur Arbeit bin und beim Zweiten hatte ich dann volle 3 Jahre EZ, wobei nur 1 Jahr Elterngeld bekommen. Die restlichen 2 Jahre gab es dann halt Kindergeld und dieses Erziehungsgeld (ich weiß jetzt leider nicht mehr genau wie es heißt). Das muss man halt in Kauf nehmen und wenn man das nicht kann, muss man arbeiten um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Wo hat sie nach einem BV gefragt? Darum geht es doch gar nicht. Warum beschränkt Ihr Euch nicht auf die Fakten? Sie fragt, was sie an Geldern zu erwarten hat, wenn sie ganz bald nach dem ersten Kind ein zweites bekommt. Und das ist eben genau das, was ich oben geschrieben habe. Das ist vom Gesetz her absolut korrekt und hat mit Betrug oder Erschleichung von Geldern nichts zu tun. Wenn sie es sich denn antun möchte, wieder schwanger zu werden, bevor ihr Kind 1 Jahr alt ist, ist das ihr Problem. Habe ich etwas überlesen, oder stürzen sich die Hyänen allein aufgrund von Mutmaßungen auf vermeintliche Sozialschmarotzer, die vielleicht gar keine sind, sondern nur die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen?
Das war nur ein Tip am Rande, weil das oft gefragt wurde von anderen Usern in dem Zusammenhang, oft dann im Nachgang. Das böse Erwachen kommt dann leider oft wenn es schon zu spät ist. ICH fand es schon wichtig der AP diesen Hinweis zu geben und wollte sie, Gott bewahre, nicht als Schmarotzerin hinstellen. Wie käme ich auch dazu. Ich stürze mich auch gewiss nicht wie eine Hyäne auf die AP. Ich habe weder wertend noch angreifend geantwortet und zum einen ihre Frage beantwortet und zum andern auch meine Erfahrungen geschildert. Ganz so wie gefragt wurde. Wenn du da was anders hineininterpretierst kann ich leider nichts dafür. P.S. sie hat durchaus auch gefragt ob sie dann Geld vom AG bekommt und das implizierte für MICH, dass sie evtl ein BV möchte, bzw. Erfahrungen diesbezüglich von anderen. Völlig wertfrei übrigens. ICH finde diese Frage auch völlig legitim und finde auch, dass man die ganz offen stellen darf. Wieso auch nicht.
Ich habe die Frage nach Zahlung des Arbeitgebers auf das Mutterschaftsgeld bezogen und das zahlt er wieder, auch wenn das neue Baby ganz flott nach dem ersten kommt und sie inzwischen nicht gearbeitet hat.
Zitat Spirit: "Ich würde also Laienhaft vermuten, dass du dann nur Kindergeld bekommst. " Falsch, denn sie bekommt auf jeden Fall auch den Mindestbetrag von 300 Euro an Elterngeld, den jede Mutter bekommt, deren Baby bei ihr lebt.
Selbstverständlich, dazu ist er ja gesetzlich verpflichtet. Ich hingegen habe es, auf ein mögliches BV bezogen. Vielleicht auch deshalb, weil ich eines hatte. Dennoch möchte ich betonen, dass ich der AP nichts unterstellen will oder mich auf sich stürzen will/wollte. Ich habe dann die Frage wohl einfach anders interpretiert.
Ja, sobald das Kind da ist. Ich dachte sie fragt für die Zeit der Schwangerschaft und nicht für danach.
Zitat der AP: und Mutterschutz noch NICHT beginnt. Welche Gelder stehen mir dann zu?