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Erneut eine Zahnspange

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Erneut eine Zahnspange

StiflersMom

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Meine Tochter hatte schon eine Zahnspange für 1,5 Jahre. Die Behandlung ist abgeschlossen. Wann zahlt die KK eine erneute Behandlung, da sie immer noch einen Kreuzbiss hat. Wieviele Monate müssen zwischen den Behandlungen liegen?


Mamamaike

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Hallo, eine Verständnisfrage: Warum ist denn die Behandlung schon abgeschlossen, wenn der Fehlbiss weiter besteht? Da würde ich direkt für Krankenkasse anrufen und das schildern. Viele Grüße


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Mamamaike

Weil das Kind im Kindergarten war und noch ein komplettes Milchgebiss hatte wurde gesagt, dass erneut eine Korrektur notwendig ist, wenn sie älter ist. Nun hat sie viele bleibende Zähne. Ich möchte auch nicht anfangen, wenn sie ein bockiger Teeny ist, weil die Mitarbeiter dann fraglich wird.


rabe71

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Wende dich mal an euren KFO, die Krankenkasse oder schau, ob du den Kostenvoranschlag noch findest. Bei uns wurde ein Gesamtantrag gestellt, von der Frühbehandlung bis zum Ende. 9 Jahre nach Erstkontakt sind wir jetzt fertig…


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Ich habe die Zusatzzahlung schon zurück bekommen. Dann ist die Behandlung abgeschlossen oder? Ich soll immer in 6 Monaten zur Kontrolle kommen. Das geht jetzt schon Jahre so.


Jassistern

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Also ich habe damals offiziell die Behandlung für beendet erklärt bekommen mit einer Endabrechnung wo das auch drin stand. Dann musste ich auch nicht mehr zu einer Kontrolle oder so. Der KFO wird ja sicherlich gesagt haben, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist. Da sollte er doch dann eigentlich auch mit euch besprechen, wie es mit der Kostenübernahme aussieht. Wenn das Gespräch noch aussteht, dann bespricht man es dann Wenn du es vorab wissen willst, ruf kurz bei der Krankenkasse an :) Ohne die Krankenkasse oder bestmöglich noch den Vertrag zu kennen, kann dir hier wohl leider eh niemand helfen.


cymbeline

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Eine verbindliche Antwort wirst du nur von deiner KK und deinem Kfo bekommen die Behandlung wird bezahlt wenn sie wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Wie sollen wir das beurteilen können?


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von cymbeline

Die Frage war, welcher Abstand zu einer erneuten Behandlung bestehen muss. Dass Handlungsvedarf bestehen, ist Fakt.


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Hallo, unser KFO sagt, dass er gerade erst im Teenie-Alter oder kurz davor mit der Behandlung beginnt (die wirklich schlimmen Fälle sind selten - vermutlich gehört ihr dann aber dazu, wenn es so früh möglich war??). Die in der Praxis sind der Meinung (und eine Zweitmeinung in einer entfernten KFO-Praxis ergab das selbe Ergebnis), dass man heutzutage eher "später" mit der Behandlung beginnt, dann aber effektiv und diese durchzieht. Es gibt wohl nur wenige Dinge, die schon recht früh behandelt werden müssen, ansonsten macht es anscheinend Sinn erst später zu beginnen, wenn die bleibenden Zähne alle da sind. Die Behandlungen hier in der Praxis dauern in der Regel auch nur 1,5 - 2 Jahre (meist Beginn mit loser Spange, dann Multiband, danach dann wie überall üblich Retainer). Es wurde in beiden Praxen gesagt, dass man nicht unnötig lange eine Spange verordnen möchte - deshalb im Kindesalter davon absieht und es eben dann ab späterem Kindesalter/Teeniealter schnell und effektiv behebt. Bisher sind wir absolut begeistert. Bei einer Bekannten allerdings, anderes Bundesland, hat der Junge auch seit er fünf Jahre alt ist eine lose Spange. Trägt diese nun schon seit vier Jahren und ein Ende ist erst in Sicht, wenn die bleibenden Zähne da sind und er das Multiband bekommt. Hmmm... da frage ich mich natürlich schon, ob das wirklich sinnvoll ist, oder ob man nicht mit einer Behandlung, später, auch das selbe Ergebnis hätte dann erzielen können. Aber das ist meine Laien-Meinung! Also: wenn dir deine Praxis da keine gescheiten Angaben machen konnte bisher und auch kein Beratungsgespräch erfolgt, würde ich definitiv eine Zweitmeinung einholen (hätte ich allerdings auch schon eingeholt vor Beginn der ersten Behandlung). Alles Gute, Lg, Lore