Meine_Zwerge
Guten Morgen! Folgendes Szenario: Mutter, Vater, 2 Kinder Mutter stirbt, Vater erbt die Hälfte, die Kinder je 1/4 Kind 1 verkauft Erbteil an den Vater Grundbucheintrag : Vater und Kind 2 in Erbengemeinschaft zu 1/2 Heißt das nun, das Kind 2 die Hälfte bekommt? Und wie regelt sich das mit dem Pflichtteil für Kind 1? Ich denke mal, dass hier keine wirklichen Rechstexperten sind, aber vielleicht hat oder kennt jemand so einen Fall und hat ein paar Hintergrundinfos für mich... Danke! LG
Wieso hat der Vater nicht erstmal alles bekommen? Dem Ehepartner steht erstmal alles zu. Kind 2 nach dem Verkauf weiterhin 1/4. Denn der Vater hat es ja gekauft. Somit zählt es nicht zum Erbe. Wenn der Vater stirbt gehören beiden Klndern die Hälfte von 3/4,die der Vater besitzt.
Schliessen längst nicht alle ab...leider!
Als der Vater meines Mannes verstarb wurde das Erbe auf Ehefrau und 3 Kinder aufgeteilt. Es ist immer so, das Kinder und Frau bzw. Mann gemeinsam als nacherbe folgen. Was wurde den notariatrisch festgelegt?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird nur noch ein halbes Haus vererbt, wenn der Vater stirbt. D. h. das Kind, das jetzt schon zur Hälfte im Grundbuch steht, steht dann mit 75% im Grundbuch und das andere Kind, dass seinen Anteil an den Vater verkauft hat, nur mit 25%. Ist nicht gerecht aufgeteilt, aber rechtlich gesehen möglich.
Um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten, müsste JETZT der Vater mit 3/4 und das Kind mit 1/4 im Grundbuch stehen, dann werden 3/4 auf zwei Kinder verteilt, wenn der Vater verstirbt. Dann wird ein Kind 3/8 und ein Kind 5/8 bekommen, wenn der Vater stirbt und durch den Verkauf des Anteils beim Versterben der Mutter ist es 50/50 aufgeteilt.
Danke erstmal für eure Antworten! Also, es ist jetzt so eingetragen, dass Erbengemeinschaft von Kind 2 und dem Vater je die Hälfte ist. Kind 2 wurde per Testament vom Vater als Alleinerbe eingesetzt.(gab wohl schwerwiegende Sachen mit Kind 2). Von daher steht Kind 1 nur der Pflichtteil zu, wenn ich das richtig verstehe? Das sind so komplexe Sachen, da muss wohl ein Anwalt drüber schauen...
Das geht nicht so ohne weiteres. Wenn der Vater es gekauft (von Kind 1 ) hat und es jetzt bei Kind 2 steht dann war das eine Schenkung!? Dafür gibt es auch Vorgaben. Einen Anwalt braucht es da nicht, dafür geht man zum Notar. Ich finde das gegeiere nach Erbschaft ganz schlimm! Wenn es ums Geld geht zeigen die Menschen ihr wahres Gesicht. Du bist nicht Kind 1 oder 2? Bist du die Frau von Kind 2? Oder eine ganz Fremde die sich für anderer Leute Angelegenheiten interessiert?
Frau von Kind 2!. Und es ist kein gegeiere nach Erbschaft! Kind 1 hatte, seit 17 Jahre alt, keinerlei Kontakt zur restlichen Familie. Und entschuldige bitte, aber wenn ich an der Beerdigung der eigenen Mutter lachend!!! am Straßenrand stehe und zusehe, wie der Trauerzug vorübergeht, könnt ich kotzen!
Nochwas: Wenn im Gegenzug Schulden übernommen werden und etliche Anordnungen mitübernommen werden, seh ich das nicht als "Schenkung".Es ist zum Beispiel die Belastung mit 2 Wohnrechten da.
Lustig. Immer das gleiche Muster. Natürlich die Ehefrau die Angst hat zu kurz zu kommen. Ein Klassiker! Vater und Sohn sollen zum Notar gehen und sich beraten lassen. Kind 1 wird immer der Pflichteil zustehen auch wenn das Benehmen schlecht ist.
Da liegst du falsch. Es wird niemand zu kurz kommen. Auch wenn es dich nicht interessieren mag, wir zahlen monatlich die Heimkosten, wir haben die Schulden übernommen. Selbstverständlich ärgert man sich dann, wenn andere nur da sind, um die Hände aufzuhalten. Es war auch nicht Frage, ob und was Kind 1 oder 2 zusteht, sondern wie man es verstehen soll, warum im Grundbuch je zur Hälfte steht. Eben deswegen, weil es an den Vater verkauft worden ist.
Es kommt auf den Erbvertrag an. Wer ist denn universalerbe des Hauses und wer verwaltungserbe?
Es gibt nur ein Testament. Die Vermögensverwaltung vom Vater liegt nicht bei uns - eben aus den genannten Gründen. Ich finde es schade. Man stellt eine Frage, wird als geldgeil und die Sache als lustig dargestellt...
Natürlich steht Kind 1 ein Pflichtteil zu, wenn die Eltern versterben, man kann es aber auch schon zu Lebzeiten ausbezahlen.
Wieso erklärst Du Dich hier und antwortest auf die neugieren Fragen. Die hätte ich gepflegt ignoriert.
normalerweise gebe ich nichts persönliches frei, aber dieser fall beschäftigt uns nun schon über 2 Jahre und da dachte ich, ich frag mal hier nach! - mein Fehler!!!
Um zu helfen benötigt man natürlich ein paar Infos. Aber ich hätte spätestens beim Fred, ob Du die geldgeile Mutter des Kindes 2 bist, hätte nicht mehr darauf geantwortet und mich erklärt. Das meinte ich damit.
Ok, es ist also alles im Testament festgelegt worden? Am besten ist ihr fahrt vorerst mal zur Bezirkshauptmannschaft zum Grundbuch, lässt euch dort einmal kostenlos beraten und wenn noch immer Fragen offen sind wie was geregelt ist, dann braucht ihr einen Anwalt (Notar), der euch aufklärt (Kind 1 sollte aber dabei sein) und alles nach Wunsch und Gerechtigkeit ändert. Mein Mann und ich waren auch erst vor kurzem beim Notar. Ich war fideikomissarische Erbin unseres Hauses, meine Eltern Verwaltungserben des Hauses. Wir haben eine Schenkung aufgesetzt. Das Haus gehört jetzt 50% meinem Mann 50% mir.
Das stimmt so leider nicht, denken aber sehr viele. Das Erbrecht des Ehepartners hängt vom jeweiligen Güterstand ab. Dass der Ehepartner alles bekommt geht nur, wenn entweder ein entsprechendes Testament vorliegt oder keine weiteren Erben vorhanden sind.
Und selbst dann haben die Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Falsch!!!! Wenn man so blöde ist und kein Testament macht, dann erben auch die Kinder. Und selbst mit Testament haben die Anspruch auf ihren Erbteil. Aber man umgeht dann wenigstens so eine "kuddelmuddel-Erbengemeinschaft". Da können eigentlich nur alle bei verlieren.
Dann ist da was falsch eingetragen worden. Vater kann nicht hälftig drin stehen. Und wenn ihr für Schulden usw alleine gerade steht kann man nur sagen, selbst schuld. Die gehören genauso zur Erbmasse. Da hätte man sich halt entsprechend vorher beraten lassen müssen.
Am besten ist es gemeinsam zum Notar zu gehen, dort alles abklären und niederschreiben lassen.
Lässt sich ohne weitere Informationen nicht beantworten. 1. Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Wenn ja, was wurde dort geregelt? 2. In welchem Güterstand lebten die Eltern? Sprich, gab es einen Ehevertrag? Aus den vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass es kein Testament gibt und die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Außerdem sieht es so aus als ob die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Ist das so korrekt? 3. Was wurde neben der Immobilie noch an Barvermögen vererbt und was heißt, dass Kind 1 verkauft seinen Erbteil? Bitte genauer erklären.