Mitglied inaktiv
Am 26.11.10 endet mein Mutterschutz. Jetzt wollen die natürlich wissen ob ich meine Stelle wieder aufnehme. Meine Stelle ist eigentlich abgebaut und in einem Vorgespräche haben die Verlauten lassen das die mich eh nach vier Wochen kündigen. Dürfen die das überhaupt? LG Bumbinchen
Ich nehme an, deine Elternzeit endet im November, der Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt! Dein Arbeitgeber muß dir eine gleichwertige Stelle anbieten, er ist nicht verpflichtet dir deine alte Stelle wieder zu geben. Wenn du wieder im Job bist gelten die gleichen Regeln für eine Kündigung wie auch sonst im Job, er braucht also einen Grund, einfach so kann er dich nicht kündigen. Wenn der Arbetgeber aber jetzt schon sagt, dass er dich dann eh kündigt würd ich mich mal ganz flott an den Betriebsrat wenden! Hat er denn irgendwelche Gründe gesagt?
Das mein Arbeitsplatz abgebaut wäre. Bei einer gleichwertigen Stelle müsste ich an einen anderen Standort.
Wenn sie dich nicht weiter beschäftigen können, müssen sie eine Abfindung zahlen. Weil es ja eine betriebsbedingte Kündigung ist. Ansonsten müssen sie schauen, dass sie eine Position für dich finden. Geh mal lieber schnell zum Anwalt und laß dich beraten. Du verschenkst sonst u.U. einen Batzen Geld.
das problem ist, das wenn sie dir einen zumutbaren standort anbieten, kannst du gar nicht viel machen. wenn es für DICH unzumutbar oder indiskutabel ist, woanders zu arbeiten (wegen zu langen fahrtweg etc) dann bitte deinen arbeitgeber auf jeden fall darum, das ER DIR kündigt und verlange eine abfindung. wenn DU kündigst bekommst du arbeitlosengeld gekürzt. lg
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Ich weiß nicht, wie es bei Euch in D ist. Bei mir (hier in Ö) war es so: Nach der gesetzlichen Kündigungsschutzzeit in der Karenz wäre in meiner Arbeitsstelle kein Platz für mich frei gewesen. Daher hätten sie mich "zurücknehmen" müssen, aber ich wäre nach 4 Wochen gekündigt worden, wobei mir da alles an Abfertigung, etc. zugestanden hätte. Ich hatte aber noch 6 Monate weiter Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, aber eben keinen Kündigungsschutz. Daher habe ich mit der Chefin vereinbart (natürlich schriftlich), dass meine Karenzzeit um diese 6 Monate verlängert wird UND auch der Kündigungsschutz. 3 Monate vor Ende der Verlängerung wurde meine Arbeitskraft benötigt! LG Bettina
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