Karina_28
Hallo :)
Ich bearbeite gerade die Formulare bezüglich der Elternzeit und bin irgendwie verwirrt oder hab nen Denkfehler..
Kurz zu K1. Ich habe bei K1 den voraussichtlichen ET 12.1.23 genommen und war bzw bin 2 Jahre in Elternzeit.
Also erster Abschnitt war 12.1.23 - 11.1.2024
Zweiter Abschnitt dann 12.1.24 - 11.1.25
War dies überhaupt korrekt?
Für das zweite Kind voraussichtlicher ET 28.09.2024, habe ich die elternzeit von K1 nun zum Muschutzbeginn beendet und würde meine neue Elternzeit dann erst ab Mutterschutz Ende beginnen oder so wie bei K1 den voraussichtl. ET?
Mutterschutz Ende wäre dann der 23.11.24
..
Vielleicht kann mich da jemand korrigieren..
Das ist total egal der Mutterschutz wird immer von den drei Jahren Elternzeit abgezogen
Also war das schon richtig mit dem voraussichtlichen ET beginnend? Weil ich ja den tatsächlich sowieso mit der Geburtsurkunde nachreiche :)
Ja, so habe ich das auch in Erinnerung
Nein, Elternzeit beginnt mit der Geburt. Der Mutterschutz kann sich je nach Entbindungstermin verändern. Zb verlängern, wenn vor ET entbunden wird um die Zeit, die man "verloren" hat. Aber Elternzeit ist immer ab Geburt.
Schau mal hier kannst du es eingeben. Dann rechnet es dir es richtig aus. Der ET ist nur für den Mutterschutz relevant. Für die Elternzeit nicht.
https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/familie/schwangerschaft/gesunde-schwangerschaft/mutterschutzrechner-1054066 Link vergessen.
Da ich die Elternzeit aber 7 Wochen vor Geburt abgeben muss, kann ich ja den tatsächlichen Geburtstag nicht reinschreiben.. Mutterschutz hab ich ja schon im Vorfeld ausgerechnet :) is bei mir der 23.11.24 Wenn das im Anschluss eh korrigiert wird mit je nach Geburtstag des Kindes Kann ich ja den voraussichtlichen ET angeben oder nicht?
Streng genommen beginnt die Elternzeit für deinen Arbeitgeber erst nach dem Mutterschutz, bzw. wirkt sich für diesen aus. Davor sind ja 8 Wochen zwingend Mutterschutz. Wie beim Elterngeld wird für deinen AG daher der Mutterschutz abgezogen. Je nach tatsächlichem ET sind dies daher immer mindestens 8 Wochen. Bei Entbindung vor ET mehr. Die gesetzliche Frist sind 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das heißt du hast nach der Geburt mindestens 1 Woche Zeit für deinen Antrag. Wenn du es vorher schon abgibst, kannst du natürlich nur die Daten schätzen. Dann wird es dein AG schon in der Bestätigung korrigieren.
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