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Blueberry19

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Hallo, ich hab mal ne doofe Frage. Und zwar kann man ja in der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten gehen. Nun würde mir aber gesagt, ich müsse die Elternzeit kündigen, sonst gäbe es keinen Kita Gutschein. Den hab ich nun auch erhalten, ich verstehe aber den Zusammenhang nicht. Warum ist meine Elternzeit wegen eines Kita Gutscheins beendet? Also, ich würde ja bis zu 30 Stunden arbeiten deshalb... Liebe Grüße


BrombeerBaby

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Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Was ist denn ein Kitagutschein? Sowas kenne ich nicht. Vllt kannst du das mal weiter erläutern.


Blueberry19

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Antwort auf Beitrag von BrombeerBaby

Ein Kita Gutschein, ist bei uns die Voraussetzung einen Platz in Anspruch nehmen zu dürfen, und die Kosten für den Platz muss man nicht selber tragen.


Felica

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Frage direkt an der Stelle nach. Nicht irgendwo anders. Und zwar so wie du es planst, das du in TZ von 30 Std im Rahmen der EZ arbeiten willst. Und auf welcher Grundlage dir entgegen deinem Recht auf Betreuung da keine zustehen würde. Ich vermute mal du hast diese Aussage von keiner offiziellen Stelle. Den egal wo in Deutschland, es gibt einen rechtlichen Anspruch ab dem ersten Geburtstag auf Betreuung über mindestens halbe Tage. Selbst dann wenn man nicht arbeitet. Und dieser Anspruch ist einklagbar. Für Eltern welche arbeiten erhöht sich der Anspruch auf den tatsächlichen Bedarf, ob man da in EZ ist spielt keine Rolle.


Blueberry19

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ja, blöderweise haben wir nun das Wochenende dazwischen. Aber mein AG formulierte es so, dass ich Schreiben solle, ich kündige meine Elternzeit zu dann und dann... Aber das war irgendwie auch von dem Amt gefordert, eben für jenen Kita Gutschein. Ich frage mich, ob mich wer übers Ohr gehauen hat, denn eigentlich, hätte ich noch 4 Monate Elternzeit... Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Du hast beim chef offiziell gekündigt deine Elternzeit?? Dann ist doch dein alter Vertrag gültig mit mehr Stunden? Wenn du nicht mehr in EZ bist, erlischt der Kündigungsschutz z.b


Mitglied inaktiv

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Du hast beim chef offiziell gekündigt deine Elternzeit?? Dann ist doch dein alter Vertrag gültig mit mehr Stunden? Wenn du nicht mehr in EZ bist, erlischt der Kündigungsschutz z.b


Blueberry19

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Nein, das sollte ich bei der Behörde machen, um den Gutschein zu erhalten. Bei dem Chef habe ich eine Vertrag, der quasi nächsten Monat los geht. Der letzte Vertrag lief im April aus, beim gleichen Chef. Liebe Grüße


Felica

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Dann hast du keine EZ. Weil ohne AG keine EZ. Also kannst du auch keine EZ kündigen. Evtl ist das eben das Problem.


Schnegge89

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Eventuell müsstest du das Bundesland, den Landkreis usw. angeben. Dann kann dir geholfen werden. Das Alter deines Kindes wäre auch wichtig. Hast du nur noch Elternzeit oder bekommst du auch noch Elterngeld? Durchaus möglich, dass das bei euch so geregelt ist, dass die Kitakosten nur unter bestimmten Vorraussetzungen übernommen werden. Wenn du die Voraussetzungen also nicht erfüllst, müsstest du die Gebühr selbst übernehmen.


Blueberry19

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Also um Gebühren geht es mir nicht und ich muss definitiv keine bezahlen, Berlin. Und sie ist 7 Monate. Grüße


Blueberry19

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Also um Gebühren geht es mir nicht und ich muss definitiv keine bezahlen, Berlin. Und sie ist 7 Monate. Grüße


Felica

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Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Aha, wie ich schrieb, du hast erst ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Vorher nur bei nachgewiesenen Bedarf. Du hast auch keine EZ, weil du nämlich keinen AG mehr hast, bist also aktuell Hausfrau und bekommst zufälligerweise EG. Solange du keinen neuen Vertrag in der Tasche hast, hast du auch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, Und auf den hast du, bis dein Kind 1 Jahr alt wird, auch nur Anspruch auf den tatsächlichen Bedarf. Dein EG endet allerdings sobald du auf über 30 Std die Woche kommst und vorher gilt das jeglicher Verdienst beim EG angerechnet wird. Bei Basis-EG hast du keinerlei Freigrenzen außer die 300 € Mindestsazu, bei EG Plus gibt es individuelle Freigrenzen welche davon abhängig sind welche Einkommensverluste du hast. Das alles wären wichtige Infos gewesen welche ins erste Posting gehört hätten.


GuteZeiten

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Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Das stimmt nicht! Kita-Gutschein hat mit Teilzeit während der Elternzeit nichts zu tun. Ich arbeite ab August 25 Stunden während der Elternzeit, und habe auch einen Kita-Gutschein. So war es bei meinem ersten Kind auch. Wenn du die Elternzeit kündigst, hast du den besonderen Kündigungsschutz nicht mehr. Und vielleicht ist es genau das, was dein Chef will? Kündige nicht und lass dich wenn nötig beraten.


Blueberry19

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Antwort auf Beitrag von GuteZeiten

Möglich aber die Frau vom Amt hat mir eben sowas auch erzählt, ich suche gerade die Email raus...


drosera

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Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Hi, ich finde deine Beschreibung etwas unklar. Welche Verträge hast du von bis wann? Von wann bis wann hattest du Elternzeit? Wer hat dir was gesagt? Was hast du getan ? Irgendetwas gekündigt? Wer hat dir wann den Kitagutschein geschickt? Und ja, bislang klingt die Geschichte danach, als hätte dein Chef dich blöd "beraten".


Blueberry19

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Antwort auf Beitrag von drosera

Also, mir wurde von der kita gutschein Stelle gesagt, wenn ich mein Kind vorher, also vor 1 Jahr betreuen lassen will muss die Elternzeit beendigt sein. (Steht in der Email VOM Amt) Aber wie soll man sonst arbeiten, die sagen doch es sei erlaubt bis zu 30 Stunden in der Elternzeit zu nehmen... Ich habe einen Teilzeitvertrag ab Juli, mit 30 Stunden. Mein letzter lief im April aus. Und um den vorzeitigen Kita Gutschein zu erhalten, sollte ich die Elternzeit beenden. Meine Elternzeit war/ist für 12 Monate vorgesehen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Nein, du kannst keine EZ beendet welche du nicht hast. Weil ohne AG hast du keine EZ. Du bist lediglich im EG-Bezug.


Blueberry19

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Antwort auf Beitrag von Felica

Wäre ja die Frage, warum ich dann hätte was kündigen müssen.? Im Endeffekt erhält man jetzt aber kein Elterngeld mehr? Es ist so verwirrend. LIEBE GRÜßE


Felica

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Antwort auf Beitrag von Blueberry19

Ich vermute mal weil du gesagt hast du wärst in EZ. Hast du ja hier auch behauptet. Und nein, EG bekommt man erst dann nicht mehr wenn man mehr als 30 Std die Woche arbeitet. Für EG ist EZ nicht zwingend voraussetzend. Sonst dürftest du als Hausfrau ja auch kein EG bekommen. Aber, du musst das Einkommen angeben wenn du EG beziehst. mein Rat wäre da bei der EG-Kasse das Basis-EG in EG Plus zu ändern. Dann gibt es deutlich länger EG, dafür weniger und du darfst mehr dazu verdienen. Du kannst nur richtige Antworten auf Fragen stellen welche auch richtig gestellt werden, mit allen nötigen Infos. Sonst bekommt man eben genau solche falsche Aussagen.