Rachelffm
Hallo ihr Lieben, bei uns hat es nun auch geklappt und wir sind in freudiger erwartung. da man mit dem "papierkram" bekanntlichermaßen nie früh genug anfangen kann, mach ich mir jetzt schon gedanken um die elternzeit. wir sind nicht verheiratet. ich verdiene sehr viel mehr als mein partner und würde den höchstsatz an elterngeld bekommen. sein nettogehalt ist etwas weniger als der höchstsatz. ich liebe meinen job, er mag seinen nicht so. daher wäre es für uns an sich kein problem, die elternzeit anders als die üblichen 12+2 aufzuteilen. habt ihr erfahrungen oder ratschläge, wie wir das am besten aufteilen können, damit die finanziellen einbußen nicht so groß sind? in meinem job mache ich auch vor corona schon sehr viel home office. das thema mit dem stillen kann daher hinten angestellt werden. ich freue mich über eure antworten
Wenn es für euch passt, dann macht doch 12+2 andersrum?
Hätte ich jetzt auch vorgeschlagen. Finanziell das sinnvollste.
Als erstes müsstet ihr unterscheiden zwischen Elternzeit und Elterngeld. Jeder von euch hat ja drei Jahre Elternzeit. Das hat ja jetzt erstmal nichts mit den zwölf plus 2 Monaten, die du erwähnst zu tun. Die beziehen sich vermutlich auf das Elterngeld. Und da wäre die erste Frage, die ihr klären müsst, wie lange ihr das Kind insgesamt zu Hause betreuen möchtet. Nehmen wir mal an, euer Kind soll erst mit 2 Jahren in die Krippe . dann hättet ihr die Möglichkeit, dass du für 12 Monate basiselterngeld beziehst, ihr in der Zeit Geld zurücklegt und dein Mann im zweiten Jahr sozusagen von diesem zurückgelegten Geld mitlebt. Dann hättet ihr weniger finanzielle Einbußen, als wenn ihr beide Elterngeld plus beantragen und für zwei Jahre zu Hause bleiben würdet. Möchtet ihr, dass euer Kind nur ein Jahr zu Hause betreut wird und mit 1 in die Krippe kommt und ihr beide danach wieder ansatzweise Vollzeit arbeitet, dann bleibt sowieso nur basiselterngeld für ein Jahr. Es lohnt sich, das wirklich mal mit den Rechnern gut durchzurechnen, dabei auch zu bedenken , dass der Mutterschutz nach der Geburt auf die elterngeldmonate der Frau angerechnet wird . Und bei jeglichem Plänen, bald nach der Geburt wieder zu arbeiten, auch zu bedenken ob und wie lange man stillen möchte ( denn wenn die Frau nach sechs Monaten wieder viel arbeitet, wird es mit dem Stillen schon schwierig). Oder ob man noch die partnerschaftsmonate abgreifen möchte, in denen beide in Teilzeit arbeiten. Du siehst, die Elterngeld/elternzeitregelung ist eine sehr individuelle und wenn man wirklich das Maximum herausholen möchte, lohnt sich das rechnen, eventuell noch ein Wechsel der Steuerklassen und vor allem die ganz genaue Überlegung, was man eigentlich möchte und wie fix man bei dem Plan dann auch nach der Geburt bleiben kann.
Bei uns ist es ähnlich, wenn auch mein Netto nicht annähernd so hoch ist wie deins ;) Wir haben folgende Planung: die ersten 6 Monate bleibe ich voll zuhause mit Basiselterngeld. Danach nehmen beide von uns weitere 12 Monate EZ, davon teilzeit zu 50% für 8 Monate mit Elterngeldplus und 4 Monate Partnerbonus wo jeder von uns 25h die Woche arbeiten wird. Die ersten sechs Monate nehme ich voll aus Erfahrung der ersten Elternzeit, die möchte ich mir nehmen um keinen Stress zu haben neben Dauerstillphasen und harten Nächten, die in der ersten Zeit einfach an mir hängen. Später ist es für den Papa einfacher gewesen auch mal den Nachtdienst zu übernehmen. Alles Gute für euch!
Egal wie ihr euch entscheidet, denkt daran das jeder von euch sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Zweiter Rat, denkt daran die meisten Einrichtungen beginnen erst im August neue Kinder aufzunehmen und deshslb auch erst due Eingewöhnung. Für die sollte man durchaus so 3-6 Wochen rechnen. Dritter Rat, im ersten Herbst/Winter der Betreuung sind die Kinder oft häufiger krank. Jedes Elternteil hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. Zum.Elterngeld, ihr habt beide zusammen bis zu 14 Monate Basis-EG. Diese müssen genommen worden sein bis das Kind 14 Monate alt ist, ab dem 15ten geht nur noch EG plus das dann durchgehend genommen werden muss. Dazu könnt ihr zusätzlich bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonate nutzen. Bis jetzt mussten in diesen 4 Monaten beide Elternteile zwischen 25-30 Std arbeiten, zwingend um diese über das EG hinaus in Anspruch nehmen zu können. Das soll wohl 2021 geändert werden. Auch weil dan bis zu 32 Std die Woche gearbeitet werden darf. Wer EG nimmt muss mindestens 2 lebensmonate die Voraussetzungen dafür erfüllen, bei der Frau deckt der Mutterschutz diese ab.
Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen! Das EG Plus mit den 32 h scheint mir für unsere Situation eine sehr gute Lösung. Die Krippen hier in unmittelbarer Nähe nehmen eh erst Kinder ab 2. Da der Zwerg Anfang August zur Welt kommt, passt das dann auch mit der Aufnahme (wenn denn ein Platz frei ist...)