Regina87
Meine EZ endet mitte Juni und Anfang Juni wäre Kita Eingewöhnung. Ich hätte im Anschluss an die EZ noch meinen Resturlaub genommen und wäre somit ab 1.8. wieder im Dienst. Das haut ja jetzt alles nicht hin. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken die EZ um 6 Monate zu verlängern. Geht das rechtlich überhaupt? Mein Mann ist in Kurzarbeit. Voraussichtlich bis Ende des Jahres, jedoch macht er an einem Tag der Woche Homeoffice. Die Kurzarbeit kann aber natürlich jederzeit beendet werden, somit kann ich meinen Mann nicht als "sichere " Betreuung berücksichtigen. Finanziell wäre es zwar gut, wenn ich bald wieder arbeiten gehe (und auch für meine Psyche) aber diese Ungewissheit bzgl der Kinderbetreuung überwiegt aktuell. Hat es irgendwelche Vorteile, wenn ich zb EZ verlängere und sobald es die Betreuung zulässt TZ in EZ arbeiten gehe? Oder macht es dann mehr "Sinn" die EZ vorzeitig zu beenden und regulär TZ arbeiten zu gehen? Ich hatte eh vor nur 50% zu arbeiten, ist auch schon so mit meinem AG geklärt. Natürlich setze ich mich mit meinem AG in Verbindung, wäre im Vorfeld aber gerne etwas vorbereitet im Hinblick auf was geht, wss darf ich und was muss ich. Danke und LG
Ach vergessen: ich habe 2 Jahre EZ genommen
Soweit ich weiß kannst du die elternzeit verlängern. Das musst du allerdings mit deinem Arbeitgeber besprechen bzw ich glaube sogar beantragen, ich meine aber das der AG da nicht zustimmen muss. Ich kann mich aber auch irren.
Frage doch mal Frau Bader im Rechtsforum, sie kann dir bestimmt helfen.
Es ist immer schlauer webn überlegt wird in TZ zu arbeiten dazu die EZ so lange wie möglich zu nutzen. Es gibt nicht einen Vorteil den TZ ohne EZ gegenüber TZ in EZ bietet. Aber ob du deine EZ übrrhaupt verlängern kannst hängt davon ab für wie lange du diese dem AG mitgeteilt hattest. Man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Verlängern geht dann nur noch mit Zustimmung des AG. Verkürzen geht dagegen auch dann wenn neuer Mutterschutz oder Härtefall wie Trennung, Todesfall oder Arbeitslosigkeit des anderen Elternteils. Einer der Gründe warum ich nie verstehen werde warum man nicht mindestens 2 Jahre EZ einreicht. Den egal wie hoch das EG war, mit 30 Std TZ sollte man immer mehr bekommen. Und wer es sich leisten kann das ein Jahr lang das EG reicht, der kann es sich auch leisten dann im 2ten Jahr in TZ zu arbeiten. Darüber hinaus auch im 3ten.
Wenn du 2 Jahre ei gereicht hättest kannst du das 3te auch ohne Zustimmung des AG einreichen. Er muss dann schon ganz genau begründen warum das nicht möglich ist.
Sie hat doch 2 Jahre EZ.
Im Juni enden meine ZWEI Jahre EZ. Danke für die ausführliche Antwort
Stand in ihrem ersten Posting nicht, deshalb der nachsatz.