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Elternzeit und Minijob? Dringend.

Elternzeit und Minijob? Dringend.

Noomi

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Hallo, ich habe mir gedacht unser monatliches Budget ein bisschen aufzubessern und möchte mich um einen Minijob bewerben. Jez ist die Frage: -Wie ist das mit der Elternzeit zusammen? Muss ich den Herrn der diesen bearbeitet hat Kontaktieren?- Wir kriegen nämlich Elterngeld und mein Freund macht eine Ausbildung und das wars. Wohngeld ist zwar beantragt, aber die Dame kommt da nicht in die Pötte. Dringend eine Antwort danke (: Noomi


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von Noomi

im Ersten Jahr der elternzeit wird es dem Elterngeld angerechnet.. verdienst du 200€ wird es vom Elterngeld auch abgezogen... im zweiten jahr der elternzeit darfst du bis zu 30 stunden die woche dazu arbeiten ohen das dir was am elterngeld abgezogen wird. gruß


Noomi

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Ich hab ja aber nur 1 Jahr Elternzeit genommen. Also heißt das entweder kein Geld vom Arbeiten oder kein Elterngeld?


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von Noomi

ich mach es mal ausführlicher.... Bekommst du auf 1 jahr verteilt 500€ monatlich elterngeld und du verdienst nebenher 200€ im monat dazu (durch einen 450€ basis job) bekommst du nur 300€ elterngeld und die 200€ aus deinem verdienst. Im zweiten jahr bekommst du dann kein geld mehr und da darfst du arbeiten gehen Teilzeit bis zu 30 stunden die woche... Hast du dir das elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen... bekommst du 250€ monatliches Elterngeld... Im ersten jahr ist es wie oben (wird abgezogen) und im zweiten jahr darfst du bsi zu 30 stunden die woche arbeiten gehen und bekommst trotzdem die 250e volles elterngeld ;)


Noomi

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Versteh ich immer noch nicht. Ich bin laut Elterngeldantrag 12 Monate in Elternzeit und beziehe nur 12 Monate Elterngeld. Spätestens nächstes Jahr im Sommer will ich auch meine Ausbildung weitermachen. Außerdem kriege ich 373 € Elterngeld im Monat.


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Okay elternzeit kann man bis zu 3 jahre nehmen.... deswegen rede ich auch vom "zweiten jahr" Du hast nur 1 jahr elternzeit und nur 373€ elterngeld... lese mal unten mit aufstockend hartz 4 ?!


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von Noomi

So wurde es mir auf der elterngeld stelle erklärt genau... Bekommst du allerdings nur den Mindestsatz von 300€ (elterngeld) ... dann wäre es sinnvoll auf 450€ basis arbeiten zu gehen.. dann bekommst du zwar kein elterngeld mehr, ihr habt aber 150€ mehr im monat. Oder wenn du eine betreuung für dein Kind hast auch teilzeit. Und was ist wenn ihr aufstockend Hartz 4 beantragt? Ausbildungsgehalt - Elterngeld (Weiß ja nicht wieviel) plus Kindergeld ist sicher wenig.. und als lebensgemeinschaft mit Kind stehen euch zusammen 1400€ im monat ZU ... habt ihr zusammen nur 1000€ dann würdet ihr noch 400€ aufstockend Hartz 4 bekommen wenn ich das richtig in erinnerung habe.


Noomi

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Ehrlich so viel noch? Das wusste ich nicht. wir haben noch wohngeld beantragt, aber das ich noch Harz 4 beantragen kann wusste ich nicht. Danke


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von Noomi

versuche es mal.. wenn ihr zu wenig zum leben habt und es euch nicht reicht mit miete ec. könnt ihr wohl noch hartz 4 beantragen aufstockend. Ja als 2 erwachsene und 1 Kind stehen euch 1400€ zu hab ich irgendwo mal gelesen. ICH SCHICK DIR MAL EINE PN ;) warte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Moment, moment! Wenn du Hartz4 bekommst, bekommst du kein Wohngeld mehr. Das schliesst sich aus.


MamaimDienst

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hat Recht. Es geht nur Wohngeld ODER H4 beides zusammen geht nicht. Aber man kann noch einen Kindergeldzuschlag beantragen.Da gibt es bis zu 140 Euro im Monat für das Kind.Das ist aber Einkommensabhängig. Wir bekommen den,die Bearbeitung hat ca.3 Monate gedauert.Der Antrag dafür kannst du dir auf der Seite vom Arbeitsamt ausdrucken.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

Es kommt auf die Region an. Da spielen noch einige Faktoren eine Rolle. Beispw. ob die Miete angemssen ist. Erzähl ihr jetzt nichts von 1400 Euro, denn HIER waren wir zu 5(!) und bekamen mit Kindergeld knapp 1700. 1200 Alg2 und dann knapp 570 Euro Kindergeld. Ich würde dort: http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php wegen dem Wohngeld mal rechnen. Dann gucken ob mir Kinderzuschlag zusteht: http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php Und wenn da steht, das reicht nicht, dann hierüber: http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php ob und in welcher Höhe mir CA. Alg2 zusteht.


BabyBelly

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ja ich hab sie gerade gefragt ob sie das rechnen mag online wenn sie nicht weiß wie sie mir die daten schicken kann per PN und ich für die auf den seiten rechne ist ja einfach.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Würde ja auch überhaupt keinen Sinn machen!? Das Elterngeld steht der Mutter ja zu. Dann würde doch niemand arbeiten gehen am Sa wenn der Papa aufpasst... Sorry aber lass dir da nichts erzählen. Ruf bei der Elterngeldstelle an oder im Finanzamt!


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

wohngeld ist aber durchaus weniger als Hartz 4... deshalb würde ich den wohngeldantrag zurück ziehen.... Mir wurde es erklärt das es im ersten jahr abgezogen wird... und erst ab dem zweiten jahr das geld voll behalten werden kann ohne das was abgezogen wird.. 8ebenfalls auf der elterngeld stelle... denn ich wollte nach 3 monaten auf 450€ basis arbeiten gehen... denn das ist der betrag der mir bis zu meinem vollen gehalt von früher fehlt... deswegen bin ich zu hause und gehe erst am oktober


Noomi

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Also, ich ziehe den Wohngeldantrag zurück, fahre dafür morgen zur Age und beantrage kinderzuschlag und ALG 2. Dann müsste es eigentlich gehen. Und ich kann es nochmal sagen aber ich hab nur 1 jahr elternzeit und elterngeld. 12 monate. mehr nicht. Nix gesplittet. Ich möchte ja irgendwann (nächstes Jahr im Sommer) meine Ausbildung fertig machen.


Noomi

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Außerdem versteh ich immer noch ned warum die auf der homepage da geschrieben haben ich soll mich arbeitslos melden. ich meine das bin ich ja nicht. Meine Ausbildung ruht nur.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Du rechnest erst durch, ob dir Wohngeld UND Kinderzuschlag zustehen. Sollte euer Bedarf dadurch gedeckt sein, beantragst du noch Kinderzuschlag. Sollte euer Bedarf NICHT ausreichend gedeckt sein, ziehst du den Wohngeldantrag zurück und beantragst ALG2(Hartz4).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Du schaust erstmal jetzt, ob Kinderzuschlag UND Wohngeld ausreichen. Arbeitslos melden fällt weg, ihr bekommt doch nur aufstockend ALG2 und ausserdem bist du noch in Elternzeit.


Noomi

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Ja aber laut dem Rechner steht mir kein Kinderzuschlag zu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Deckt es den Bedarf mit Wohngeld nicht? Oder liegst du drüber? Hast du zuerst das evtl. Wohngeld ausgerechnet? Und DANN Kinderzuschlag? Bei dem kannst du dann dein evtl. Wohngeld eingeben, das was du beim Wohngeldrechner rausbekommen hast. ALG2 UND Kinderzuschlag schliesst sich ebenfalls aus!


Noomi

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Wir erreichen dich die 600 € grenze -.- und fragt nicht wieso das die letzten monate so gut geklappt hat, mutterschutzgeld nachträglich ausgezahlt bekommen, Elterngeld nachträglich ausgezahlt bekommen, erstausstattung kind und wohnung. bla bla bla


Noomi

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also wäre das Einzige was wirklich was bringen würde ALG2...?


BabyBelly

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Antwort auf Beitrag von Noomi

Lies mal meine PN und antworte drauf ;)