lucky_me
Hallo, irgendwie blicke ich gerade nicht mehr durch. Also: Ich befinde mich zur Zeit im dritten Jahr der Elternzeit und arbeite in dieser seit dem 01.10.21 in Teilzeit mit 20 Std./Wo. (Geburt unserer Tochter war 29.08.2019). Das Elterngeld habe ich gesplittet auf 2 Jahre bekommen. Mein Mann hat bis jetzt keine Elternzeit genommen. Er würde allerdings gerne nächstes Jahr doch noch für 2 Monate in Elternzeit gehen. 1. Option: vor dem 3. Geburtstag unserer Tochter. 2. Option: ab dem 3. Geburtstag unserer Tochter. Könnte er in beiden Fällen auch Elterngeld beantragen? LG Lucky_me
nein. in beiden fällen nicht.
Bei , elterngeld gibt es nur die ersten 14 Lebensmonate
Elterngeld gibt es deutlich länger als 14 Monate, muss aber ab dem 15.(?) Lebensmonat ohne Unterbrechung genommen werden. Man kann Elterngeld auch 3 Monate rückwirkend beantragen. Aber dann hättet ihr beide im fraglichen Zeitraum passende Teilzeit arbeiten müssen: dann könntet ihr die Partnerschaftsbonusmonate und dann die Partnermonate anhängen. Der Zug ist jetzt aber abgefahren.
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