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Elternzeit und Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Elternzeit und Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Baby032021

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Hallo Meine Tochter in nun 6 Monate alt und wir würden gerne in einem kurzen Abstand ein 2. Kind planen. Nun meine Frage ich bin in Elternzeit bis 05.05.2023 und beziehe ElterngeldPlus bis 08.2022. Wie würde das Elterngeld Kind 2 aussehen? Bekomme ich dann nur den Mindestbetrag von 300€? Kennst sich da evtl jemand aus? Danke und liebe Grüße


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Baby032021

14 Monate werden bei elterngeld plus ausgeklammert danach geht jeder Monat bis zum Mutterschutz mit 0 € in die Berechnung


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von Baby032021

Hey, bei uns kommen die Zwerge auch nah beieinander und deswegen habe ich Anfang des Jahres bei der Elterngeldstelle angerufen Die Monate, in denen du Elterngeld oder auch Elterngeld Plus beziehst zählen wie normal gearbeitete Monate, bzw. werden aus der Berechnung rausgenommen (kommt ja auf das selbe raus) . Sofern euer zweites Engelchen also spätestens August 2022 zur Welt kommt hast du da keine Reduzierung. Solange deine erstes Kind noch unter 3 ist bekommst du sogar etwas mehr Elterngeld, weil es dann einen Geschwisterbonus von 10% gibt Je nach dem wann es mit eurem zweiten Kind klappt, würde ich aber mal bei der Elterngeld Stelle anrufen, weil ich nicht weiß, ob man für zwei Kinder zeitgleich Elterngeld beziehen kann. Falls es schnell etwas wird, wäre es ggf. sogar sinnvoll, wieder 1-2 normale Elterngeldmonate draus zu machen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Aixoni

Wenn deine Kinder maximal 16 Monate aussenander sind passt deine Aussage ( Monate wo Mutterschaftsgeld bezogen wird werden immer ausgeklammert,aber danach geht jeder Monat mit 0€ in die Berechnung


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Das kann sein, meine bekommen nur einen Unterschied von 15 Monaten und beim Telefonat klang es so, als würde das für alle Elterngeld Plus Monate gelten. Sie hat nach beiden ET gefragt und mir wahrscheinlich nur entsprechend geantwortet. Es ist sehr gut, dass ihr das auch kommentiert habt - ich wollte wirklich nichts falsches erzählen


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Baby032021

Das neue Elterngeld bemisst sich auch wieder aus den 12 Monaten vor Geburt. Das gleiche Elterngeld wie jetzt gibt es nur bei einen Abstand von ca 16 Monaten der Kinder Monate mit egplus werden nur bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. Deshalb diese 16/17 Monate je nach Beginn Mutterschutz Wichtig.... Du musst die laufende Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst du wie beim 1. Kind das Mutterschaftsgeld. Der AG kann dem nicht widersprechen. Geschwister bonus gibt es auch noch. Bei egplus nur die Hälfte


Felica

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Antwort auf Beitrag von Baby032021

Um wieder das selbe EG zu bekommen müsstest du JETZT schwanger sein. Jeder Monat Verzug senkt das neue EG. Bis runter auf mindestsatz. Ausser du arbeitest ab dem 15ten Lebensmonat wieder, mindestens in TZ. In dem Falle solltest du das EG aber ab dann ändern lassen. Ansonsten mit der chstem Schwangerschaft warten bis du mindestens 3 Monate VZ gearbeitet hast.