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Elternzeit und der neue Job

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Elternzeit und der neue Job

Würfelchen

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Hallo ihr Lieben, ich bin mal wieder auf eur Schwarmwissen angewiesen und habe mich gerade mit meinem eigenen Gedankengang verwirrt. Mein Chef hat mir Ende April eröffnet, dass er nächstes Jahr seinen Betrieb schließen wird. Anfang Mai haben wir mit der Eingewöhnung bei der Tagesmutti angefangen und Elternzeit endet am 06.07. Deshalb habe ich mich schon jetzt auf Jobsuche begeben und kann ab 01.08. woanders neu anfangen. Da ich aber keinen wirklichen Sinn sehe, nach über 1,5 Jahren Abwesenheit beim jetzigen Arbeitgeber wieder anzufangen und für ca. drei Wochen dort zu arbeiten, hatte ich überlegt, ob es schlau ist zu Ende Juni zu kündigen. Jetzt bin ich mir aber unsicher, ob mein Gedankengang Sinn macht. Kündigung zum 30.06.22, den kompletten Juli zuhause sein und dann ab 01.08.22 neu durchstarten. Oder die Elternzeit bis zum 31.07.22 zu verlängern. Dabei habe ich überlegt wie das mit Versicherungsschutz aussieht und ob das überhaupt so geht. Unsere Tochter kam am 05.02.21 zur Welt und meinem Mann wurde gesagt, dass die Elternzeit dann immer bis zum 05. eines Monats gehen muss und man das Ende nicht flexibel wählen darf. Ich hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir ein paar Denkanstöße geben. Sollte es gehen, dass ich das Ende flexibel wählen kann, würde ich das meinem jetzigen Chef so kommunizieren und die Elternzeit auf Ende Juli legen. Er weiß, dass ich auf der Suche bin und hat mir zugesagt, dass er mich zu jedem Zeitpunkt gehen lässt. Ich möchte mich vorab bei euch bedanken - für jetzt und auch für vergangene Fragen. Habt eine schönen Start in die Woche.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Würfelchen

meines wissens nach trifft das mit dem datum nur beim elterngeld zu. mein sohn ist an einem 25. geboren und ich fange am 01. des folgemonats wieder an zu arbeiten. bisher hab ich da keine probleme gesehen. beim AG ist das auch so gemeldet und in der elterngeldstelle auch. es hat keiner "veto" eingelegt.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Würfelchen

Hallo, Elternzeit muss DANN taggenau mit Geburtsmonaten genommen werden wenn man noch im Elterngeldbezug ist. Danach ist das wurscht. ABER: nur für VOLLE Kalendermonate EZ kann der AG den Jahresurlaub kürzen... Theoretisch kannst Du einen Monat Zuhause bleiben, WENN der EG-Bezug vorbei ist. Dann musst Du halt den einen Monat bei deinem Mann mitversichert sein in der KV. ... aber wenn der AG zustimmt: dann bleib doch noch bis 31.7. in EZ, sieht besser aus im Lebenslauf :-) VG D


luna8

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Der alte AG kann aber, soweit ich weiß, 4 oder 6 Wochen ( müsstest du @ AP ergoogln) weiterversichern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von luna8

Der AG macht das nicht. Bei der KK ist man ein Monat kostenlos weiter versichert wie man es vorher war. Frage da Mal nach. Warum verlängerst du die Elternzeit nicht. Dein Chef muss aber zustimmen.


Würfelchen

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Guten Morgen ihr Lieben, ich beziehe kein Elterngeld mehr, da ich die Elternzeit um zwei Monate verlängert hatte und mein Geld "aufgebraucht" ist. Dann werde ich lieber die Elternzeit nochmal verlängern und habe so keine großen Probleme. Ich danke euch für die Tipps und werde das dann so absprechen. Hoffe, mein Chef macht mit. Wobei es am Ende eh niemandem was bringt, wenn ich drei Wochen vor mich hin arbeite und eh nichts mehr passiert. Außerdem habe ich so noch etwas mehr Zeit mit der kleinen Maus. Habt einen schönen Montag und ganz liebe Grüße.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Würfelchen

Denke auch an deinen Urlaubsanspruch. Wenn der Chef den nicht kürzt, hast du für jeden Monat Anspruch auf Urlaub.


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von Würfelchen

Solange man Elternzeit hat und Elterngeld bezieht ist das Enddatum relevant. Wenn man kein Elterngeld mehr bekommt kann man das Ende flexibel wählen. Und um keinen Bruch zu haben und weiterhin versichert zu sein etc würde ich als Ebde den 31.7. nehmen. Falls das mit der neuen Stelle am 1.8. doch nicht klappt und du gekündigt hast ist das blöd…


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von Würfelchen

Bedenke die Kündigungsfrist... Zum Ende der EZ sind es drei Monate. Das würde ja mit dem 31.7. schon nicht mehr gehen, es sei denn dein AG verzichtet auf die Frist


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Die Elternzeit endet am 6. Juli. Sie will aber zum 31. Juli kündigen, also gelten ganz normale, vertragliche Kündigungsfristen. D


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Aber sie würde doch die EZ zum 31.7. ggf verlängern, wenn ich es richtig verstanden hab. Und dann auch zu dem Datum kündigen, da ab dem 1.8. die neue Stelle beginnt.


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Ah, hat sich ja nun geklärt:)


Würfelchen

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Antwort auf Beitrag von Würfelchen

Ihr Lieben, Danke für eure Antworten. Mein Chef weiß, dass ich gehe und dass es frühstens ab August sein wird. Er hat mir vier Tage vor Beginn der Eingewöhnung mitgeteilt, dass er seinen Betrieb schließt und ich mir was neues suchen soll. Da ich wegen dem Ende der Elternzeit verwirrt war, werden wir es nun so machen, dass ich meine Elternzeit bis 31.07. verlängere und wir einen Aufhebungsvertrag fertig machen. Dann kann ich an 01.08. bei der neuen Firma anfangen. Damit ist mein Chef einverstanden. Habt alle einen schönen Abend und wie gesagt, vielen lieben Dank noch einmal für eure Hilfe. Ihr seid toll.