eagangoly
Hallo zusammen,
ich hoffe es ist nicht ungewöhnlich, dass ich als Mann und werdender Papa eine Frage habe und hier stelle.
Wir bekommen ein Baby und der Geburtstermin ist am 20.12. Meine Freundin ist selbstständig und ich bin in einem Familienunternehmen (< 15 Mitarbeier) Angestellter und arbeite 32 Stunden pro Woche (grundsätzlich von Montag bis Donnerstag).
Ich habe mich jetzt mit dem Thema Elternzeit beschäftigt, damit ich meinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben kann. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich das so machen kann, wie ich bzw. wir uns das wünschen würden.
Folgende Elternzeit würde ich als Papa gerne machen.
Geburtstermin: 20.12.2021
20.12.2021 bis 09.01.2022 Urlaub
10.01.2022 bis 09.03.2021 (also 2 Monate) Elternzeit in Teilzeit mit 16 h pro Woche
15.08.2022 bis 14.09.2022 (also 1 Monat) Elternzeit, in der ich nicht arbeite
Kann ich das so einreichen und machen, oder kann das so nicht funktionieren?
Es wäre sehr lieb, wenn ihr euer Feedback dazu gebt, damit ich ein bisschen Sicherheit bekomme.
Liebe Grüße und einen feinen Sonntag,
Ernst
Wenn du elterngeld Beziehen willst musst du Lebensmonate neben sonst gibt es kein elterngeld und du musst mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen
Meines Wissens nach muss Elterngeld & Elternzeit am Stück bezogen werden. Am besten machst du einen Onlineberatungstermin bei profamilia aus und schilderst dort dein Anliegen. Ich gehe aber davon aus dass sich dein Plan finanziell auch nicht lohnt durch die Anrechnung die bei Elterngeld erfolgt.
Du musst dich im ersten Antrag auf die ersten zwei Jahre festlegen da sonst der Arbeitgeber ablehnen kann. Aber viele Väter nehmen zum Beispiel den ersten und den 12 Lebensmonat vom kind
Grundsätzlich erstmal nicht schlecht geplant. Aber ein paar Dinge beachten. Die Elternzeit sollte im beaten Falle immer Geburts Monats konform sein Sprich, Kind ist am 20. Geboren, dann auch immer 20.1. Oder 20.5. Etc die Elternzeit beginnen. Du solltest die ersten zwei Jahre der elternzeit beantragen. Wenn du jetzt Urlaub für den 20.12.-9.1. einrwicjst und dein Kind kommt am 10.12., musst du ja noch 10 Tage arbeiten, bis zu deinem Urlaub. Gegenvorschlag: Elternzeit für 1.&2. Lebensmonat des Kindes, sowie 3. Lebensmonat Elternzeit mit 16h, bei einem voraussichtlichen Geburtstermin am 20.12. Dann verschiebt sich der erste Tag der Elternzeit an den Tag, an dem euer Kind tatsächlich geboren wird. Wenn du lieber Urlaub aufbrauchen möchtest, kannst du auch mit dme Arbeitgeber sprechen. Mein Mann hat mit seinem AG ausgemacht, das er 2 Wochen Urlaub ab Geburt des Kindes nimmt. Da der Geburtstermin ja Wert mit der Geburt feststand, wurde der Urlaub dann auch erst eingetragen. Das muss der AG aber nicht mitmachen.
Hey,
Du kannst 2 Monate Elterngeld auch in 1x 2 Monate Elterngeld Plus und 1x Basiselterngeld splitten und in verschiedene Monate legen - das ist kein Problem.
Die EZ sollte aber immer am Geburtstag (also zB immer am 20. des Monats) beginnen, weil ansonsten dein Gehalt irgendwie gegen das Elterngeld gegengerechnet wird. Ich weiß nicht wie genau das funktioniert, aber ein Kollege von mir hat es falsch gemacht und dann deutlich weniger Gehalt bekommen.
Im Antrag beim Arbeitgeber reicht es, wenn du zB angibst, dass du den 1+2 Monat in TZ arbeiten willst und dann nochmal 8/9 Lebensmonat eures Kindes in Elternzeit gehst.
Im Zweifelsfall kann man immer gut bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen - bei mir sind die sehr hilfsbereit
Geht es dir nur um die Elternzeit, dann kannst du das so machen, da stehen dir, genau wie deiner Partnerin, 36 Monate zu. Elterngeld gibt es pro Kind zur 26 Monate (Basis Elterngeld). Wovon ein Elternzeit max 24 Monate beanspruchen kann. Die restlichen zwei Monate sind nur für das andere Elternteil. Elterngeld gibt es immer nur pro Lebensmonat. Wenn das mit dem Antrag nicht übereinstimmt gibt es Abzüge wegen zuverdienst.
Die Quelle hätte ich gerne, sicher meinst du elterngeld plus
Oh, ja sicher. 14 monate, davon zwei monate davon max 12 Monate für ein Elternteil. 26 bei Elterngeld plus, wovon die mutter nur 22 nehmen kann wegen Mutterschutz. Ich glaube der vater kann auch direkt nach Geburt Elterngeld plus beziehen und dann für 24 Monate. Da kommt man schnell durcheinander. Am besten an offiziellen Stellen beraten lassen.
Vielen Dank erstmal euch allen für die Antworten. Das ganze System ist irgendwie gar nicht so einfach zu durchschauen. Da ich bei meinem neuen Arbeitgeber noch relativ neu bin und sozusagen gerade mal so eingelernt bin, möchte ich nicht gleich zwei komplette Monate fehlen, deswegen finde ich das Konzept mit einer Arbeitszeit von 16 h pro Woche (also 2 Tage) für zwei Monate ziemlich stimmig. Einerseits ist es ja richtig gut, dass das zeitlich nicht planbar ist und das Baby kommt, wann der richtige Zeitpunkit. Vor allem in der heutigen Zeit wo fast alles haargenau geplant wird, allerdings finde ich es so im Vorhinein gar nicht so einfah.
Du arbeitest nur 32 Std die Woche? Dann reiche 3 Jahre EZ ein. So kann man dir nicht so einfach kündigen. Bis zu 32 Std die Woche darf man in der EZ arbeiten. Teile in dem gleichen Schreiben mit das du planst im ersten und zweiten Monat innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten mit 16 Std. Oder das du im ersten Monat komplett daheim bleibst. Und dann im zweiten und dritten planst mit 16 Std die Woche innerhalb der EZ zu arbeiten. Beim EG reichst du dann ein das Du im ersten Basis EG beziehst und im zweiten und dritten dann EG Plus. Sofern die Frau keine 12 Monate Basis-EG nutzen will, könntest die frei gewordenen Monate mit nutzen. Solltet ihr planen auch die zusätzlichen bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen, müsst ihr die nahtlos an das EG dran hängen. Es darf keine Lücke entstehen. EZ darfst du so gestalten wie du planst, aber für das EG müssen es immer ganze Lebebdmonate sein.
Ja genau, ich arbeite 32 Stunden die Woche, also schon verkürzt auf 80%. Ich habe auch schon gesehen, dass die Regelung bis 32 Stunden die Woche seit 1. September diesen Jahres gilt und es davor bis 30 Stunden die Woche war. Bringt es uns einen Vorteil, wenn ich für drei Jahre EG benatrage und kann dann meine Freundin (sie ist selbstständig) auch noch EG beantragen, oder kann das nur ein Elternteil machen? Die bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonate können wir nutzen, indem wir beide mindestens zwei Monate in Teilzeit (zwischen 15 und 32 Stunden) arbeiten, oder?