Tan_ja85
Hallo alle zusammen, unser kleiner Schatz ist 10 Monate alt und mein Mann möchte nun 1 Monat Elternzeit nehmen. Muss er das jetzt nur beim Arbeitgeber angeben oder muss man da nochmal so nen kompletten Antrag beim ZBFS ausfüllen? Danke schonmal für eure Antworten
Naja dein Mann möchte doch sicherlich Elterngeld erhalten oder? Wenn ja, dann musst du noch einmal einen kompletten Antrag abgeben. Zumindest habe ich das so gemacht. Da steht dann ganz oben eine Spalte mit Zweitantrag, was du ankreuzen musst.. ich denke ja, dass das in jedem Bundesland gleich ist. Beim Arbeitgeber muss es übrigens spätestens 7 Wochen vorher beantragt werden.
Ok gut. Aber muss er dann erst vom Arbeitgeber das OK haben oder kann er den Antrag jetzt scho online ausfüllen?
Die Broschüre ist sehr informativ: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Mein Wissensstand ist, das Elternzeit NICHT vom Arbitgeber genehmigt werden muss, sondern das es dem Partner zusteht. Es ist streng genommen kein "Antrag" sondern eine "Inanspruchnahme". Schreiben aufsetzen und dem AG sieben Wochen vorher einreichen.
Soweit ich weiß, geht ein Monat nicht,es müssen mindestens zwei Monate sein (muss aber nicht am Stück sein). Und sieben Wochen vorher beantragen.
Hallo. Hat mein Mann auch gemacht. Allerdings hat er den 1. und den 13. Monat gehabt und das auch gleich beim ersten Antrag mitgeteilt hat. Musste er. Und er musste auch mindestens 2 Monate nehmen. 1 wäre nicht gegangen. Bei meinem Mann hat's gereicht, dass er ein formloses Schreiben an die Elterngeldstelle geschickt hat, mit der Angabe, dass er nun seinem 2. Monat nimmt. Es war kein erneuter Antrag nötig. LG
die Broschüren hierzu sind immer gut und schön, die Realität leider etwas anders... wenn er mit seinem Arbeitgeber keine Probleme haben möchte, sollte er auf jeden Fall vorher mit ihm darüber sprechen und sich ggf das Einverständnis für die Elternzeit einholen... was bringt es deinem Mann, wenn er - nachdem er aus der Elternzeit zurück ist - gekündigt wird? Lieber vorher abklären, um Missgunst zu vermeiden und soweit ich weiß, muss ein Antrag neu gestellt werden
Die letzten 10 Beiträge
- Buggys mit wendbarem Sitz
- Suche kleine aufblasbare Schildkröte
- Fieber nach Kontakt zu Brennesseln
- Elterngeld, Mutterschutz bei frühzeitiger Einleitung
- Isofix - woran erkennt man Entriegelung?
- Insektenstich, was ist das ?
- Großes Geschäft wird verweigert (Toilettentraining)
- Neugeborenes will ständig Flasche
- Wundkleber aus Haaren entfernen
- Schwimmhilfe Empfehlungen