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Elternzeit /Elterngeld

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Elternzeit /Elterngeld

Wunderkind1980

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Kann ich die Elternzeit nachträglich um 1-2 Monate verlängern? Wie ist das mit der Krankenversicherung geregelt? Könnte ich meine letzten Monate Elterngeld evtl. aufsplitten lassen nachträglich und wäre somit krankenversichert? Oder wie hängt das mit der Krankenversicherung zusammen? Und inwieweit bedarf es der Zustimmung meines AG`s- also kann er sich total querstellen? Habe das Problem....den Zwerg nicht unterzubekommen;-( Kita- voll. TaMu- voll. Familie- geht nicht. Sollte ab Ende Mai wieder anfangen zu arbeiten- und ab 1. August kann er erst in die Kita. Fragen über Fragen und es wäre sooooooooo toll wenn jemand helfen könnte


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Nachträglich verlängern? Da musst du deinen Arbeitgeber fragen. Bist du verheiratet? Dann wärest du für die zeit familienversichert, unverheiratet weiß ich es nicht. Ob die elterngeldstelle das Geld splittet musst du die fragen, ansonsten kannst du das Geld ja auch selbst einteilen. Hast ja zum Glück noch zeit bis dahin.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

soviel ich weiß, stehen dir 3 Jahre Elternzeit zu. Und ich weiß nur, dass man das Elterngeld beim Antrag ausfüllen hätte splitten können auf 2 Jahre . . . Wie ist denn der aktuelle Stand bei dir?


Wunderkind1980

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Also...Emil wird im Februar 1 Jahr- bis April habe ich reguläre Elternzeit incl. Elterngeld beantragt. Ende Mai müsste ich wieder los (da noch Resturlaub da ist) Nun- bräuchte ich eben noch den Juni und Juli als Elternzeit. Habe heute gehört das man nicht krankenversichert ist wenn man kein Elterngeld bezieht. Deshalb die Frage nach dem splitten. Sicher Chef muss ersteinmal sein OK geben.


MäuschenNr.3

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

Also wegen der KK kann ich dich beruhigen! Auch in der Elternzeit ist man versichert! Meine Jüngste ist jetzt 1 1/2, ich bekomme also seit einem halben Jahr kein Elterngeld mehr, aber ich bin trotzdem versichert- und nicht über meinen Mann! Der ist bei ner ganz anderen KK!


Wunderkind1980

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Antwort auf Beitrag von MäuschenNr.3

ahhhhhh- das is ja schon mal gut zu wissen;-)


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

ich kenne das so, hat man nur 1 Jahr Elternzeit beantragt, dann muss der Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen...., hat man 2 Jahre beantragt, dann muss man es nur mitteilen, so war es bei mir, ich musste auch verlängern, weil ich den Kindergartenplatz erst 2 Monate später bekam. Oder hast Du sogar 3 Jahre Elternzeit? ....dann k.A. :))


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von Wunderkind1980

also die KV ist nicht gekoppelt an das Elterngeld. Du bist krankenversichert über deinen AG. Erst wenn du da gekündigt wirst oder selbst kündigst stehst du ohne KV da. Dann musst du dich selbst versichern, dir nen neuen Job suchen oder dich über deinen Mann mitversichern. In puncto Elternzeit verlängern bin ich ebenfalls der Meinung das du deinem AG Bescheid geben musst bzw. dich mit ihm über die neue Situation unterhalten musst. In der Regel muss er dir aber das neue Eintrittsdatum gewähren.