Flooweer
Hallo Ihr lieben, ich habe eine Frage undzwar muss ich bis morgen Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Ich habe am 05.10.2016 entbunden. So jetzt habe ich ein Musterantrag im Internet gefunden dort steht allerdings Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – SIEBEN WOCHEN IN DER ZUKUNFT LIEGEND] beginnen. Heißt es jetzt ich bin spät dran? Ich hatte die Auskunft von der Krankenkasse, dass ich spätestens bis zur einer Woche nach der Entbindung den Antrag stellen kann! Jetzt bin ich sehr verwirrt, da Elternzeit ja mit der Geburt des Kindes beginnt, und ich ja dann ab dem 05.10.16 Elternzeit beantragen muss, es liegt aber nicht sieben Wochen in der Zukunft. Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand behilflich sein kann. Vielen Dank. LG
Nach der Geburt beginnt der Mutterschutz für 8 Wochen. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden, also 1 Woche nach der Geburt. Warum du allerdings so lang damit wartest verstehe ich nicht.
Naja, manchmal hat man nach der Geburt auch anders im Kopf. Richtig ist, dass man normal 1 Woche nach der Geburt Zeit hat(ausser z.B.Frühchen), rechnerisch beginnt die EZ ab Geburt, man ist erst aber im Mutterschutz. Am besten gibt man die Endzeit an, wenn du z.B. 2 Jahre nimmst, musst du am 2. Geburtstag wieder arbeiten.
Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Das Elterngeld gibt es ja auch erst dann. Rein rechnerisch ;)
Elternzeit beginnt mit dem TAG der Geburt des KINDES. Ich bin sehr verwirrt. Ich möchte gerne 36 Monate ELTERNZEIT nehmen und habe ein Musterfomular im Internet gefunden nur weiss ich nicht wie ich es datieren soll, da ich am 05.10.16 entbunden habe und Elternzeit ja mit dem Tag der Geburt des Kindes anfängt. Es liegt allerdings nicht sieben Wochen in der Zukunft. Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte (r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber] , hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum] . Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist wer- de ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen. Nach einer [z.B.12 ] -monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit- Ende] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Das Problem ist ich habe ein Formular von meine Arbeitgeberin erhalten dort steht A. Hiermit melde ich Elternzeit für folgende Zeitraum/folgende Zeiträume an: (Achtung: Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes!) Von: ____ bis: ____ Von: ____ bis: ____ muss ich dort dann Von: 05.10.16 bis: 05.10.19 eintragen? Ich habe am 05.10.16 entbunden und oben steht dass Elternzeit mit dem Tag der Geburt des Kindes anfängt und nicht nach der Mutterschutz. Och Gott bin sehr verwirrt. Ich weiss nicht was ich da eintragen soll.
Das Problem ist ich habe ein Formular von meine Arbeitgeberin erhalten dort steht A. Hiermit melde ich Elternzeit für folgende Zeitraum/folgende Zeiträume an: (Achtung: Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes!) Von: ____ bis: ____ Von: ____ bis: ____ muss ich dort dann Von: 05.10.16 bis: 05.10.19 eintragen? Ich habe am 05.10.16 entbunden und oben steht dass Elternzeit mit dem Tag der Geburt des Kindes anfängt und nicht nach der Mutterschutz. Och Gott bin sehr verwirrt. Ich weiss nicht was ich da eintragen soll.
Hi. Ich habe zwei Kinder und jeweils 1 Jahr Elternzeit gehabt. Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Mutterschutz ist 8 Wochen. 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss sie beantragt werden, also spätestens 1 Woche nach Geburt. Für das ElternGELD zählt jedoch der Mutterschutz mit. D.h. du bekommst max. 12 Monate volles Elterngeld oder 14 Monate, wenn dein Partner mind. 2 Monate nimmt. Oder ihr splittet es. Dann längstens für 24 Monate (du allein) oder 28 Monate mit deinem Partner zusammen. Allerdings dann nur die Hälfte monatlich ausgezahlt. Weil der Mutterschutz für die Elterngeldberechnung mitgerechnet wird, kann es zur Verwirrung führen. ElternZEIT beginnt für dich nach dem Mutterschutz. Also schreibst du rein ab 1.12. Elternzeit. Dann ist der Mutterschutz vorbei. LG
Also müsste ich dann Von : 01.12.16 bis: 05.10.19 eintragen ??? ____________________________________________________ Das Problem ist ich habe ein Formular von meine Arbeitgeberin erhalten dort steht A. Hiermit melde ich Elternzeit für folgende Zeitraum/folgende Zeiträume an: (Achtung: Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes!) Von: ____ bis: ____ Von: ____ bis: ____ muss ich dort dann Von: 05.10.16 bis: 05.10.19 eintragen? Ich habe am 05.10.16 entbunden und oben steht dass Elternzeit mit dem Tag der Geburt des Kindes anfängt und nicht nach der Mutterschutz. Och Gott bin sehr verwirrt. Ich weiss nicht was ich da eintragen soll. Also müsste ich dann Von : 01.12.16 bis: 05.10.19 eintragen ???
Sorry, ich habe da etwas durcheinander gebracht. Ja, sie beginnt auf dem Papier ab Geburt. In Wirklichkeit nach dem Mutterschutz. Da du ja erstmal Mutterschutz hast. Also trägst du ein 05.10.16 bis 04.10.19. Bedenke bitte, dass die Elternzeit einen Tag vor dem Geburtstag endet und der Geburtstag der erste Arbeitstag ist. Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beginnt-Elternzeit-ab-Geburt_87380.htm
Elternzeitende ist bei dir am 4.10.19. Der dritte Geburtstag des Kindes ist der erste Arbeitstag!
Ich habe damals auf Anweisung meines Dienstherren folgendes geschrieben: Hiermit informiere ich Sie über die Geburt meiner Tochter am .... und teile gleichzeitig mit, dass ich im Anschluss an die gesetzliche Sxhutzfrist Elternzeit bis zum (einen Tag vor dem ersten Geburtstag) in Anspruch nehmen möchte. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über die Dauer der Elternzeit, da ich diese zur Beantragung des Elterngeldes benötige. Mein Dienstherr (Oberlandesgericht) antwortete: .... hiermit wird bestätigt, dass sie sich vom .... (Tag nach Ende des Mutterschutzes) bis zum ..... (Tag vor dem ersten Geburtstag) in Elternzeit befinden. Dann noch ein Verweis auf die entsprechenden Vorschriften im BEEG. Diesen kannst du entnehmen, dass die Elternzeit für die Mutter nach dem Mutterschutz beginnt. Der Mutterschutz wird allerdings angerechnet, sodass du im Endeffekt spätestens am 3. Geburtstag wieder arbeitest. Ich hoffe, das war verständlich. LG und herzlichen Glückwunsch zum Baby.
Das ist ganz einfach, Du meldest EZ ab Geburt bis zum Tag vor dem 3ten Geburtstag an wenn du wirklich die 3 Jahre nehmen willst. Da du aber ja noch im Mutterschutz bist, darfst Du eh nicht arbeiten. Und damit hälst Du auch die 7-Wochen Frist ein. Im Mutterschutz darf KEINE Mutter arbeiten, deshalb darf Frau bis zu eine Woche nach Geburt diese RÜCKWIRKEND ab Geburt gerechnet melden. Du kannst auch das Datum nach dem Mutterschutz nehmen, das ist aber komplizierter. Zumal viele Mütter dann fälschlicherweise annehmen sie hätten 8 Wochen Mutterschutz plus 3 Jahre Elternzeit - das ist aber falsch. Spätestens der 3te Geburtstag ist der erste Arbeitstag.
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