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Elternzeit beendet und dann #107

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Elternzeit beendet und dann #107

katsix2903

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Hallo zusammen, ich bin gestern nach Beendigung meiner Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten und heute dann in den Urlaub geschickt worden. Ich soll (als Erzieherin) nur noch 8 Euro pro Stunde verdienen, vorherige absprachen zählen nicht, meint Chef. Er will mich absolut flexibel einsetzen mit 30 Stunden pro Woche, vorherige absprachen seien ihm egal. Eine neue Kraft wurde für mich auch schon eingestellt, und nu darf ich erst mal zu Haus bleiben, meine MEinung zählt nicht und will er auch nicht wissen. und Nu???????


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Bitte überlest alle Tippfehler, Rechtschreibfehler und Grammatikfehler.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Hast du denn was schriftliches?


wir6

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

ich hoffe die Absprechen waren schriftlich


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von wir6

ja, war alles schriftlich, aber das Protokoll habe ich heute nicht unterschrieben, weil ich ja auch nichts sagen durfte und es auch nicht lesen durfte


wir6

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

das ist doch ein guter Ansatzpunkt. Gibt es über Chef noch jemanden?


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von wir6

nein, in meiner Elternzeit hat die direkte PDL drei mal gewechselt unhd der Firmeninhaber ist auch Geschäftführer


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von wir6

nein


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Er muss dir das Geld zahlen, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist..Er darf dir nicht weniger bezahlen.. Richtig ist allerdings, dass er dir nicht die gleiche Stelle wie vor der Elternzeit geben muss. Dass du aber deine Meinung nicht sagen darfst und gleich wieder Urlaub hast, ist eine Frechheit. Versuch doch nochmal mit ihm zu reden..


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von anri2810

ich bekomme noch einen fünfstelligen Betrag an Gehaltsnachzahlung von vor der Elternzeit, ich soll jetzt putzen gehen.


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Als Erzieherin putzen gehen?? Das klingt schon bißchen nach Mobbing, was dein Chef da macht. Er versucht dich rauszuekeln..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Naja du hast ja einen Vertrag! Auch wenn du aus Elternzeit kommst besteht er es sei denn ihr habt einen neuen Vertrag mit zum Beispiel weniger Stunden vereinbart.aber dann gilt auh das was im Vertrag steht. Wende dich an den Träger!


katsix2903

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ist ein privater Träger und heute sollte der neue Vertrag geschrieben werden, aber dazu kam es nicht, weil er das nhichtwollte


dee1972

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Warum soll ein neuer Vertrag aufgesetzt werden? Während der Elternzeit ruhte dein unbefristeter Vertrag, nun ist er doch wieder gültig. Oder warst du befristet eingestellt?


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von dee1972

nein ich wollte weniger Stunden arbeiten und mein VErtrag sollte an den Tarif angepasst werden


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

unterschreibe bloß keinen neuen Vertrag! dein alter Vertrag gilt egal was er jetzt sagt


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Pamo

er hat mir heute eine neue Probezeit reingedrückt, aber ich habe nichts unterschrieben......


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das hört sich heftig an! Wie war das Verhältnis vor dem Mutterschutz? War da noch alles ok? Hattest du während der Elternzeit Kontakt zu deiner Arbeitsstelle oder ist dein AG jetzt überrascht (und dadurch verägert), dass du zurück willst? Sorry für die vielen Fragen.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von dee1972

unser Kind war nicht geplant, da man uns gesagt hat das wir keine Kinder mehr bekommen können. Dann gab es zwischen dem Träger und mehren Pdl´s Schwierigkeiten und die neue PDL kennt sich mit meiner Arbeit nicht mal aus. es wurde einfach jemand anders eingestellt


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ich hab mal noch ne Verständnisfrage..Du bist eine Erzieherin und da gibt es auch PDL´s(Pflegedienstleiter).?? Arbeitest du bei einem Pflegedienst??


dee1972

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ich erstes würde ich mir jetzt ein bisschen belesen und noch mal um ein Gespräch bitten. Vielleicht lässt sich ja noch was klären. Ansonsten bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt. Lass dir die Beurlaubung schriftlich geben.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von anri2810

ja, ich war vor der Elternzeit für die Familienpflege zuständig und ich habe selber nur Familien in zusammenhang mit ärztefehlern betreut


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Gut, wenn der Pflegedienst eine GmbH ist, dann wende dich an die Gesellschafter!!!!


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von anri2810

genau das ist mein Problem, mein Chef ist GEsllschafter, mein Vorgesetzter und Träger


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Wow, das hätte ich nicht gedacht. aber ich denke, du hast als Erzieherin gute Chancen, was neues zu bekommen.Hängst du sehr an deiner jetzigen Arbeit?


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von anri2810

an der Arbeit ja, aber nicht an den AG. Ich such mir definitiv was neues, ich habe halt Angst das ich jetzt eine Verhaltensbedingte Kündigung bekomme, da ich das Protokoll nicht unterschrieben habe


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

du musst dich dringend mal arbeitsrechtlich beraten lassen man darf dir nicht kündigen, weil du ein ungenehmes Protokoll nicht unterschreiben magst allerdings hätte ich da meine Initialen, das Datum und den kurzen Hinweis "mit dem Inhalt nicht einverstanden!" drauf geschrieben ich würde jetzt mein eigenes Protokoll aus der Tasche zaubern und den Chef dazu auffordern, das zu unterschreiben für eine einfache Reduktion deiner Stunden auf 6h am Tag braucht es auch keinen neuen Vertrag, sondern lediglich eine kleine Zusatzvereinbarung - meinetwegen ein Protokoll


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Da brauchst du dir keine Gedanken zu machen..Ohne Grund darf er dir nicht kündigen und das ist doch kein Kündigungsgrund..Im schlimmsten Falle könnte er dich abmahnen (was ich auch Schwachsinn finde)..Aber gut, dein Chef ist komisch und wenn er dich rausekeln will, wird er da schon Mittel und Wege finden..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Wolltest du denn wieder Vollzeit arbeiten, wie vor der Elternzeit auch? Die Beurlaubung würde ich mir schriftlich geben lassen.


katsix2903

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mich denn jetzt verhalten?


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Wende dich an den Träger deiner Einrichtung!!! Es gibt Gesetze, an die muß sich auch dein Chef halten..Nochmal Probezeit ist Schwachsinn (außer du bist damals während deiner probezeit in die elternzeit gegangen).. Wenn das alles nichts bringt, gibt es noch das Arbeitsgericht


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von anri2810

mein chef ist der Träger


anri2810

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Dann such dir die Gesetze bzw. deine Rechte schriftlich raus und leg es ihm vor. Allerdings wird es deinem Chef nicht gefallen.. Da hilft nur noch Arbeitsgericht (würde ich auf alle Fälle machen, wenn er dir dein Geld, was dir noch zusteht, nicht auszahlen will!!) oder neue Arbeitsstelle suchen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

wenn mir noch ein 5 stelliger Betrag von vor der ElternZeit fehlen würde, wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen. denke du kannst das vergessen. Erzieher werden doch gesucht. spiel das spiel mit und such dir schnell was neues. aber nix unterschreiben. warum hast du das Geld nicht bekommen? hast du es angemahnt?


katsix2903

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Ja hab ich angemahnt


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

du musst deine Arbeitskraft offiziell und schriftlich zur Verfügung stellen dabei kannst du die heute Beurlaubung auch dokumentieren bspw. "Sehr geehrter Herr Chef, ich bedanke mich herzlich für die überraschende Freistellung, die heute nach der Rückkehr aus der Elternzeit erfolgte. Selbstverständlich stehe ich weiterhin zur Verfügung und bitte darum, mir baldmöglichst den neuen Dienstplan zukommen zu lassen. Ich werde morgen früh wieder im Büro sein und sehen ob mein Einsatz zwischenzeitlich geregelt wurde. Ein neuer Arbeitsvertrag ist übrigens nicht nötig, da der unbefristete Arbeitsvertrag von vor der Elternzeit nun wieder greift. Darf ich bei dieser Gelegenheit darum bitten, dass der ausstehende Betrag von X Euro mit dem Aprilgehalt auf mein bekanntes Konto überwiesen wird? Freundliche Grüße Du"


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

ab zum Anwalt. da hilft nix. der wird deinen ag abmahnen und wenn das nix bringt, geht es vor Gericht.


anri2810

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Antwort auf Beitrag von Pamo


djsmama

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ich würde an deiner Stelle zum Arbeitsgericht gehen, dort kann man sich kostenlos beraten lassen, wie man sich verhalten soll. Solltest du dann einen Rechtsbeistand benötigen kommen natürlich ohne Rechtsschutz Kosten auf dich zu. Aber erstmal hingehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Könntest Du denn den alten Vertrag bedienen? Ich meine Vollzeit arbeiten?


katsix2903

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nein, kann ich nicht. abgesprochen waren 6 Stunden und ich habe unsere Tagesmutter auch so gebucht. heute sollte es nur noch verschriftlicht werden und dann das


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

du hast die Genehmigung der Teilzeit nach der Elternzeit nicht schriftlich? dann ist das nichts wert


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Naja wenn du den neuen Vertrag nicht unterschrieben hast ist der alte Vertrag ja noch aktuell! Du hast nach deiner Elternzeit ein Anrecht auf deine alte Stelle.Er muss sich nicht auf weniger einlassen.Er kann aber nicht einfach deinen Stundenlohn kürzen. Liegt auf der Hand einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Folgende Möglichkeiten 1. Du gehst zum Arbeitsgericht und lässt dich beraten 2. du arbeitest nach deinem bestehenden Vertrag ( Kinderbetreuung vorausgesetzt ) und wartest mal ab, wie dein AG reagiert. 3. Du nimmst die neuen Konditionen an . Beurlaubung seitens des AG bedeutet, das Du bei vollen Bezügen Zuhause bleibst.