Queen_22
Hallöchen meine Lieben, wie einige von euch mitbekommen haben, haben wir uns ja für unser Baby entschieden (nach vielen Gesprächen, Abtreibungsgedanken usw..) Nun mach ich mir eben auch Gedanken zwecks Karenz, Elternteilzeit usw.. Mein AG weiß über meine SS bescheid, da ich ein Beschäftigungsverbot erhalten habe vom FA wo jedoch nur drinnen angeführt ist, dass ich zwar arbeiten gehen darf jedoch nichts schweres heben soll etc (Arbeite im Einzelhandel) Nun gut, ich kenne mich da jedoch irgendwie nicht aus und mein Partner und ich blicken da nicht ganz durch und hoffe, dass mir hier einige Helfen können! Ich habe auch nicht wirklich jemanden im Umfeld, denn ich um Hilfe bitten könnte und weiß leider auch nicht, wo ich anfragen könnte oder mich hinwenden könnte. Meine Frage(n) wären folgende und bitte nicht auslachen oder dergleichen ich kenne mich wirklich nicht aus ;-) Ich habe einiges über Mutterschutz gelesen, Karenzzeit, Elternteilzeit usw.. Alles mehr oder weniger fremdwörter bzw kann ich mit den Begriffen leider nichts anfangen. Soweit ich mich belesen habe, geht man 8 Wochen vor der Geburt in Mutterschutz - bitte korrigieren wenn ich falsch liege, danach in Karenz (wo es verschiedene Modelle gibt wo ich mich ebenso nicht auskenne) und nach dieser Karenz kann man in Elternteilzeit gehen. Gut, angenommen ich gehe 2 Jahre in Karenz, was bzw wie viel verdiene ich dann wenn mein Partner dennoch 40h weiter arbeiten geht? Welche Bezüge stehen mir zu und kann ich in Anspruch nehmen? Mein Partner und ich arbeiten in der selben Firma, deswegen wird dies sicherlich auch schwer zu Vereinbaren sein zwecks Elternteilzeit oder? Fragen über Fragen.. Ich hätte noch mehr mehr mehr Fragen, aber dann wird der Thread endlos lange :-) Könnt ihr mir bitte in Kurzform erzählen wie ihr dies alles geregelt habt, von Geburt bis zum wieder Arbeiten gehen? Für welche "Modelle" habt ihr euch letztendlich entschieden und wieso? War euer Partner nach der Geburt genau so viel Arbeiten wie davor? Entweder ist mir dass alles zu hoch oder ich zu doof um das zu verstehen :-) Aja wir kommen aus Österreich! Viele Dank schon mal!
Auch hier kann man nur sagen... Lass dich beraten. Das hast du ja schon bei den Abtreibungsgedanken abgelehnt aber vlt machst du es ja diesmal! Caritas etc gibt es überall.
ich rate dir auch, dich sorgfältig beraten zu lassen. ich kenn mich mit dem Möglichkeiten in Österreich nicht aus, und auch hier bin ich mutter geworden bevor das Modell elternzeit eingeführt wurde. dafür gibt es tolle Beratungsstellen, wo ihr kurz und knapp über eure Möglichkeiten informiert werdet.
Also zunächst einmal kann ich nur was zu Deutschland sagen. Der Begriff "Karenz" ist mir jetzt eher aus dem Österreichischen bekannt. Und in Kurzform wird das bei mir leider nichts, da ich erstmal versuche Dir das das Elterngeld und die Elternzeit zu erklären ;) Anders sind unsere Modelle nur schwer zu verstehen... Meine Abkürzungen: EG - Elterngeld (EGPlus - ElterngeldPlus) EZ - Elternzeit TZ - Teilzeit AG - Arbeitgeber PM - Partnerschaftsmonate Nichts schweres heben ist bereits im Mutterschutzgesetzt vorgesehen. Evtl. stellt der FA das beim Einzelhandel immer aus. Wenn Du ohnehin nichts schweres hebst weil Du z.B. eine Leitungsfunktion hast, könntest Du ggf. auch weiterarbeiten wenn das der einzige Grund für ein BV wäre. Dann musst Du das aber widerrufen lassen vom Arzt. Normalerweise wird ein BV vom Arbeitgeber ausgesprochen, wobei ein FA natürlich immer das Recht hat dies auch zu tun, die machen das nur normalerweise sehr ungern. Du gehst normalerweise 6 Wochen vor errechnetem ET in Mutterschutz. Dafür wird Dir dein Arzt in der Woche VOR dem Mutterschutz eine Bescheinigung ausstellen. Diese musst Du dann umgehend (weil die 7 Wochen vorher eingehen muss) an die Krankenkasse schicken und ggf. Deinem AG vorlegen. Diese 6 Wochen bist Du freigestellt und bekommst 13€ pro Tag von Deiner Krankenkasse (die meisten zahlen für die 6 Wochen am Stück einmalig). Dein AG bezahlt dann noch einmal soviel oben drauf, dass Du für diese 6 Wochen soviel verdienst wie wenn Du arbeiten gehen würdest. Der AG bezahlt das mit der normalen Gehaltsauszahlung (also typischerweise Ende des Monats) Man DARF in diesem 6 Wochen noch arbeiten, wenn man das will und kann. Auch anteilig, also z.B. kann man sagen, ich will zwei Wochen länger arbeiten. Nach der Geburt stehen Dir noch einmal 8 Wochen Mutterschutz zu. In denen darf man auch wenn man will nicht arbeiten! Hier gilt das gleiche wie im Mutterschutz vor der Geburt. Kommt das Kind zu früh, werden die "fehlenden" Tage von den 6 Wochen vorher hinten dran gehangen. Kommt das Kind zu spät hat man trotzdem 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz kannst du in Elternzeit gehen. Das ist "freiwillig". Man teilt dem AG 7 Wochen vor Beginn mit wie lange man in Elternzeit gehen will. Da man 8 Wochen Mutterschutz hat, reicht es als Frau, wenn man das in der Woche nach der Geburt macht. Will Dein Partner ab Geburt Elternzeit nehmen kann er die 7 Wochen vor dem ET einreichen. Elternzeit nimmt man für LEBENSMONATE des Kindes! Niemals für Kalendermonate. Insgesamt habt ihr 14 Monate in denen ihr Elterngeld beantragen könnt. Das sind ca. 67% des vorher verdienten Nettos, maximal 1800€. Die 14 Monate hat man nur, wenn beide jeweils mindestens 2 Monate EG beantragen. Die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt "fressen" zwei volle Monate EG auf. Neben dem EG gibt es noch die Möglichkeit EGPlus zu beantragen. Da bekommt man nur die Hälfte ausgezahlt aber das über die Doppelte Zeitspanne. Das ist nur interessant, wenn man nicht auf den Betrag im Monat angewiesen ist und stattdessen einen regelmäßigen Geldeingang möchte. Ansonsten bekommt man in beiden Varianten typischerweise den gleichen Gesamtbetrag über alle Monate hinweg betrachtet. Sowohl bei normalem EG als auch bei EG Plus darf man Teilzeit arbeiten und zwar zwischen 15 und 30h in der Woche. Wenn man das machen will gibt man das sowohl bei der Meldung der Elterzeit für den Arbeitgeber als auch beim Elterngeldantrag an. Bei letzterem muss man dann noch eine Bescheinigung des AG abgeben darüber wie viel man in dieser Zeit verdienen wird. Das EG berechnet sich dann aus dem "Verlust", den man durch die geringere Arbeitszeit hat. Also z.B. Du verdienst 1500 € Netto und in Teilzeit noch 1000€. Dann wird Dein EG 65% von 500€ sein (1000+325=1325). Man ist damit also noch unter seinem Vollzeitgehalt aber i.d.R. höher als wenn man nur EG hätte (in diesem Fall wären das unter 1000€ EG wenn man gar nicht arbeiten geht). Bei EG Plus wären beide Beträge halbiert, dafür kann man sie doppelt so lange bekommen. Elternzeit kann man insgesamt 3 Jahre pro Kind machen. JEDER von Euch und zwar unabhängig von einander. Elternzeit beantragt man auch nicht, man gibt sie bekannt. Der AG kann da unter normalen Umständen nicht gegen widersprechen. Es gibt Ausnahmen aber die sind extrem selten. Es ist sinnvoll die Elternzeit für den Zeitraum, den man weiß, dass man sie nehmen will auch gleich vollständig zu beantragen. Man darf bei Kindern die nach 07/2015 geboren sind EZ in 3 Etappen beantragen ohne dass der AG da zustimmen muss. D.h. stellt sich nach einem Jahr heraus, dass man länger als ein Jahr machen will/muss, kann man das mit 7 Wochenfrist noch einmal nachmelden. Man kann sich auch ein Jahr für die Einschulung z.B. aufheben. Bis zum 8. Geburtstag muss man die EZ genommen haben. Man kann auch in Elternezeit sein ohne Elterngeld zu beziehen. Man kann also auch in Elternzeit Teilzeit (15-30h) arbeiten ohne dass man in diesem Zeitraum EG bekommt. Warum sollte man das machen? zwei Gründe: 1) Wenn man seine EZ beendet lebt automatisch der ursprüngliche Vertrag wieder auf. D.h. man kann bis zu 3 Jahre EZ beantragen und (z.B.) ab dem 13. Lebensmonat dann in Teilzeit arbeiten. Sind die 3 Jahre EZ um hat man automatisch seine Volzeitstelle wieder. Das erspart mitunter lästige Verhandlungen mit dem AG. 2) Während der GESAMTEN Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Es gibt jetzt verschiedene Modelle, die man machen kann. Ganz typisch ist, dass die Frau ein Jahr Elternzeit nimmt und Zuhause bleibt und der Mann seine 2 "Vätermonate" nimmt. Manche Frauen bleiben auch 2 Jahre und haben dann entweder im 2. Jahr kein eigenen Geldeingang mehr oder sie lassen sich das EG auf 2 Jahre (EGPlus) auszahlen. Genauso kann natürlich auch Halbe/halbe geteilt werden, z.B. jeder macht 7 Monate mit EG. Insgesamt hängt die mögliche Verteilung zum einen von Eurer privaten Situation ab - wer will wie lange - und natürlich von der finanziellen - ist es finanziell machbar, dass der Mann, der ja typischerweise mehr verdient - länger Zuhause bleibt. Das muss man ausrechnen. Folgende Dinge sollte man bedenken: 1) Monate in denen Mutterschutzgeld gezahlt wird, zählen als Elterngeldmonate (volles EG, nicht EGPlus). D.h kommt das Kind eine Woche zu spät oder zwei Wochen (bzw. mehr) zu früh oder ist dann sogar ein Frühchen (dann gibt es mehr Mutterschutzfrist hinten dran), braucht man meistens mindestens 3 Monate, da die Mutterschutzfrist nach der Geburt dann in den dritten Lebensmonat reicht. 2) Willst Du möglichst schnell wieder arbeiten, muss das Kind eine Betreuung haben. Rechtlich steht die einem erst ab dem 1. Geburtstag sicher zu. Es gibt Krippen und Tagesmütter, die nehmen ein Kind eher (teilweise schon mit 6 Monaten). Darüber muss man sich aber informieren und schauen, dass man dort dann auch eine Platz bekommt - und zwar VOR der Geburt kümmern ob es Möglichkeiten gibt, damit man sicher ist, dass die EG und EZ-Planung auch aufgeht. Für die Eingewöhnung sollte man auch bei den Kleinen mal 1-2 Monate einplanen, je nachdem wie lange sie dann betreut werden sollen (je länger die Betreuungszeiten, desto länger häufig die Eingewöhnungszeit). Viele Krippen nehmen unterjährig keine Kinder auf, sondern nur zum September bzw. evtl. noch zu einem zweiten Zeitpunkt im Jahr! 3) Wie seid ihr Krankenversichert? Man ist während dem EG-bezug beitragsfrei versichert, wenn: a) man vorher Pflichtversichert war b) der Ehepartner arbeitet sozialversicherungspflichtig und man kann über ihn theoretisch familienversichert sein c) der Ehepartner ist Pflichtversichert und man kann da theoretisch mit familienversichert sein Das gilt für beide! Problematisch sind also die folgenden Konstellationen: - Einer ist Privatversichert - Beide sind freiwillig gesetzlich versichert und machen parallel Elternzeit mit EG In diesen Fällen müssen Krankenkassenbeiträge gezahlt werden! Soweit ich mich erinnere seid ihr nicht verheiratet, es wäre also hier von Relevanz für Euch, ob ihr Pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert seid. Ist das EG ausgelaufen besteht die Möglichkeit noch 4 Monate Partnerschaftsmonate zu nehmen. In dieser Zeit arbeiten BEIDE 25-30h Teilzeit. Man bekommt dann auf den "Verlust" noch einmal 4 Monate Extra ElterngeldPlus. Und zu guter Letzt noch ein Link... https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=1 Du hattest nach eigenen Erfahrungen gefragt... Ich habe bei Kind 1 nach dem 5. Monat (EZ mit EG) Vollzeit wieder gearbeitet für 4 Monate und bin dann noch einmal für 3 Monate in EZ mit EG gegangen um die Eingewöhnung meines Sohnes für die Krippe (ab 10 Monate) zu machen. Mein Mann hat ebenfalls 8 Monate EZ gemacht (teilweise parallel), 6 davon mit EG (ich hatte mehr EG bekommen). Zwei Monate haben wir selbst finanziert. Danach sind wir beide wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Meine Erfahrung daraus: Die 40h nach dem 5. Monat waren mir zu stressig. Immer möglichst schnell wieder nach Hause und auf Arbeit nur Hektik - auch projektbedingt. Wir bekommen jetzt Kind 2 im Sommer und unser Plan ist diesmal: Ich nehme 4 Monate EZ mit EG, dann 5 Monate EZ mit 20hTZ ohne EG. Dann nochmal 4 Monate EZ mit EGPlus. (dann ist mein Kind 1 Jahr alt). Danach habe ich 4 Monate Partnerschaftsmonate mit 25h und dann bis zum 2. Geburtstag erst einmal EZ mit 30hTZ um zu schauen wie es läuft. Mein Mann nimmt ab Geburt 13 Monate EZ mit EGPlus und 1 Monat EG. Danach ist auch er die 4 Monate in Partnerschaftsmonaten mit 25h. Im Anschluss arbeitet er wieder Vollzeit. Evtl. wird er dann nach dem 2. Geburtstag auch ein Jahr noch EZ mit TZ30h machen. Im Übrigen arbeiten mein Mann und ich in der gleichen Firma. Wir haben unsren AG frühzeitig über unsere Pläne informiert udn auch bereits etwa um die 20. SSW herum die EZ-Meldungen für Kind 2 abgegeben. Das ist bei uns aber auch "gefahrlos", denn unser AG hätte aus diversen arbeitsrechtlichen Gründen keine Chance meinen Mann zu kündigen - und da sowieso kein Interesse dran. Ansonsten sollte man wenn man den gleichen AG hat immer bedenken, dass nur die werdende Mutter während der Schwangerschaft Kündigungsschutz hat. Der Vater erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit - und die muss er spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragt haben. Falls noch größere Fragen offen sind... kannst einfach fragen. LG und ich hoffe, ich hab Dich nicht noch mehr verwirrt. Lilly
Sie ist aus Österreich! Da gibt es andere Regelungen als bei uns. zB die Höhe der Elterngeldes ist anders. Das erinnert mich an die Schule. 4 Seiten Text und trotzdem Thema verfehlt!
Zu viel Zeit hat nur jemand, der sinnfreie Beiträge schreibt, wie Deiner hier. Es stand nicht im Ausgangspost dass sie aus Österreich ist. Im übrigen schreibe ich denke ich mal etwas schneller als Du und hab für den Post vielleicht 10 Minuten gebraucht. Die sind es mir halt wert wenn ich damit jemandem helfen kann. Wenn Du lieber nicht hilfst als 10 Minuten zu investieren ist das Deine Sachen. Ansonsten sind das immernoch meine 10 Minuten Lebenszeit nicht Deine. Musst es ja nicht lesen. Lilly
Schreiben kannst du vlt schneller, das mag sein. Aber lesen dafür nicht ;)
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Man sollte ein Post auch mal bis zum letzten Satz lesen. Aber das Du gerne alles weißt, ist mir nichts neues.
Ich finde es aber sehr nett von dir, dass du dir so eine Mühe machst, du bist zu gut für diese Welt! Und zur AP: Funktioniert dein Google heuer ned? Da kann man doch wirklich erstmal die Broschüren lesen, die es sicher auch in AT gibt?
Hallo! Bei der Arbeiterkammer gibts genau für diese Fragen eine kostenlose Beratung. Einfach dort anrufen, Termin vereinbaren und fertig. Bekommst dort alle Unterlagen und eine Übersicht was wann und wo zu melden ist. Alles Gute!
Vielen lieben Dank an alle, dann werde ich mich dort mal schlau machen danke