Elternforum Rund ums Baby

ElterngeldPlus (2 Jahre)

ElterngeldPlus (2 Jahre)

dezbaby2020

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Hallo ihr Lieben, hat jemand von euch 2 Jahre Elternzeit genommen? Wie beantrage ich das richtig? Die ersten zwei Lebensmonate muss ich ja Basiselterngeld (wegen des Mutterschaftsgeldes, das gilt ja dann dafür) ankreuzen. Danach dann ElterngeldPlus. Nun habe ich das online beim familienportal.de geplant und berechnet. Da kann ich das ElterngeldPlus aber nur bis zum 22. Lebensmonat ankreuzen. Ich dachte immer, man kann es bis zum 24. Monat beziehen. Mh. Liegt es jetzt daran, dass die ersten zwei Lebensmonate Basis sind und somit eben nicht wie beim Plus verdoppelt werden (also durch das Plus wird ja aus einem Monat zwei, und halbes Elterngeld). Demnach würde es ja dann Sinn machen, dass es nur bis zum 22. Lebensmonat geht. Also kann ich gar nicht 24 Monate Elterngeld beziehen? Ich hoffe, man kann mir folgen Vielleicht weiß ja jemand mehr. Lieben Dank!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dezbaby2020

Hallo dezbaby2020, die ersten zwei Monate gehören, was das Geld betrifft, zum Mutterschutz = 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Sie gehören, was die Zeit betrifft, zur Elternzeit. Das heißt: in den ersten 2 Monaten (8 Wochen) gibt es Geld vom Mutterschutz (Mutterschaftsgeld) .Das Elterngeld beginnt danach, obwohl die 8 Wochen auch Elternzeit sind. Das ist das komplizierte daran.


Felica

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Antwort auf Beitrag von dezbaby2020

Du musst keine 2 Jahre EG nehmen. Theoretisch darfst du in der EZ auch arbeiten solange du unter 30 Std bleibst. Wobei das Einkommen, solange du EG bekommst, dann auf dieses angerechnet wird. Es stimmt, wenn man mutterschaftsgeld bekommt, dann sind längstens 22 Monate EG Plus möglich.


drosera

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Antwort auf Beitrag von dezbaby2020

Hi, wenn du mind. 24 Monate Elternzeit kommst, dann kannst du bei Bedarf ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit verlängern. Manchmal ist das ja notwendig. Bei weniger als 2 Jahren bist auf sie Einwilligung des AGs angewiesen. Ja, das Elterngeld deckt diese Zeit nicht ab. Beachte auch: sollte das Kind deutlich vor ET kommen, dann hast du zwar länger nachgeburtlichen Mutterschutz, aber benötigst mehr "ganze" Monate des Elterngeldes. Dann kannst du ggf nur 20 oder 21 Monaten Elterngeld beziehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dezbaby2020

Ja das ist so, maximal 22 Monate. Wobei du innerhalb der ersten 15 Monate auch mal aussetzen kannst und den Monat hinten hin hängen kannst. Anstatt Geld in Monat 10 gibt's dann halt Geld in Monat 23. Das musst du dann aber so beantragen.