Elternforum Rund ums Baby

Elterngeldfrage

Elterngeldfrage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

so. ich hab ja nun fast ein jahr elterngeld bekommen. nun ist meine frage: 1)kann ich da ne weiterzahlung noch beantragen? 2) wann muss ich das spätestens einreichen? 3) wenn ich auf 100 EUro basis arbeiten gehe, krieg ich das dann überhaupt? ich meine nein, mein mann sagt ja. klärt mich mal bitte auf.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

????? entweder hattest du 1 Jahr 100% vom Elterngeld oder 2 Jahre nur 50%. Verlängern geht nicht. 100€ Basis Job???? Ich kenne nur 400€


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich meinen nein, man muß sich wegen der Dauer vorher festlegen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wir haben das damals für 1 Jahr gemacht !!! musste man da auch angeben


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Elterngeld bekommt man entweder für 1 oder 2 Jahre direkt nach der Geburt. danach nich mehr. wir haben das nur ein Jahr bekommen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

oder wie sich das schimpft. aber das is doch lohn-ersatz-leistung. also wenn ich arbeite, auch wenns nur 100 euro sind, dann arbeite ich und brauch keinen lohnersatz, oder????


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also wenn Du volles Elterngeld bezogen hast, ist der Zeitraum nach 12 Monaten definitiv abgelaufen...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

du darfst arbeiten und verdienen soviel du willst. Habe ich auch in der Elternzeit.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

landeserziehungsgeld hab ich keines beantragt. keine Ahnung wie das da läuft


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wenn du das volle elterngeld genommen hast, bekommst du nichts mehr . in einigen bundesländern kann man noch landeserziehungsgeld für 1 jahr beantragen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber ich dachte immer das wäre ersatzlohn. egal. ich schau mal, vielleicht krieg ich nen antrag auf landeserziehungsgeld (ich denk mal er meint das) durch. wenn nicht, machts den braten nicht fett (hab eh damit gerechnet nix mehr zu kriegen)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das Landeserziehungsgeld kann man beantragen. 1. mußt Du alle U´s vorweisen 1 - 6 2. wird zur Berechnung der Lohn Deines Mannes herangezogen. Sprich, es ist Einkommensabhängig. Zumindest hier in Bayern ist es so. Beantragen kann man es glaub ich, bis 6 Monate nach dem 1. Geburtstag.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wieso seinem lohn? ich dachte das hängt von mir ab? *aufmschlauchsteh*


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Grundlage ist auch verheiratet oder nicht...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Da wird auch der Lohn des Mannes mit einberechnet. Stell Dir hier mal den Link ein: http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-hoehe.html#A4 LG Sfanie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Kindergeld hast Du beantragt!? Ja, es gibt welche, die vergessen das.... :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ne das hab ich schon gemacht. schon ein ganzes weilchen sogar *gg* waren damals auf jeden pfennig angewiesen.