Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld

Elterngeld

Anuschka1978

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Wer kann mir dazu eine Auskunft geben. Ich glaube ja, dass ich hier eher jemanden "erreiche" als bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin Wie berechnet sich das Elterngeld? Ich habe bis zum 26.12.2016 Elterngeld bekommen. Seit dem 1.1. bin ich "nebenberuflich" selbständig als Tagesmutter. Das zweite Kind kommt Ende September. Mutterschutzgeld bekomme ich (sehr sehr wahrscheinlich) nicht. Wird das Elterngeld vom ersten Kind (die paar Monate) mitgerechnet? oder sind das "Nullmonate" geht man vom Bruttolohn oder Nettolohn aus? Beim Nettolohn stellt sich mir die Frage, ob ich vom zu versteuernden Einkommen rechnen muss oder ob ich die Betriebskostenpauschale (die nicht zu versteuern ist) mitrechnen darf. Da ich leider zwei Monate vor der Geburt (August/September) aufhören muss zu arbeiten, sind es ja "Nullmonate" gehen die sehr ins Geld??? Oder sollte ich versuchen, bis zum "bitteren Ende" zu arbeiten? Oder lohnt das nicht???


Bauchschlumpf

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Nanu, noch gar keine Antwort? Ich hörte von einem Fall, da hat die Mutter sich während der Elternzeit selbstständig gemacht. Da sie kein volles Jahr (ich meine, es ging um Kalenderjahr) selbstständige Einkünfte hatte, wurde das Elterngeld auf Basis wie beim ersten Kind berechnet. Ich weiß aber nicht, welche Sonderregelungen hier galten. Bist du aktuell noch in Elternzeit bei deinem Hauptarbeitgeber? Dann könntest du die Elternzeit zum Mutterschutz kündigen und würdest wieder Geld bekommen. Sonst weiß ich nicht, wie es läuft. Kannst vielleicht noch im Expertenforum nachfragen. Müssten nicht die 6Wochen/2Kalendermonate Mutterschutz entsprechend ausgenommen sein (unabhängig vom Mutterschutzgeld)? Lief dein Elterngeld 1 oder 2Jahre? Falls 1Jahr sollten die Monate vor dessen Mutterschutz mit reinzählen. Dann wären es Jan-Jul 2017 und 5Monate vor Geburt des ersten Kindes.