malloryknox
zumindest für bayern...
hab grad doch mal mein feindbild nr 1 angerufen.
also:
die zahlung erfolgen immer für den Lebensmonat
Spuck ist am 25.03. geboren, die zahlung am 29.03. ist für den lebensmonat 25.03. bis 24.04.
sprich erst mal a*****karte für mich wenn ich am 01.04. arbeiten gehe...
ABER.
mein bescheid is ja über 14 monate... (bis 25.05.)
der arbeitsvertrag wird über 30h stunden sein
30 stunden darf ich dazu arbeiten
ergo
ich bekomme ganz normal am 29.03. geld und das einkommen der 30h wird in den elterngeldmonaten 13 und 14 verrechnet und den überschuss mich zurück zahlen
super heist also ich kann die miete am 01.04. bezahlen
hat sich der anruf doch mal gelohnt, trotzdem sehen wir uns vor dem bundessozialgericht
Wie ist es dann für die, die nur für 12 Monate den Bescheid haben? Oder gibt es das nicht? Das kann doch kein Land machen, eine Sozialleistung so auszuzahlen, dass man 1 Monat ohne Geld dasteht! LG Bettina
also wenn ich nur nen 12monats bescheid hätte hätte ich wirklich die a-karte! und wenn ich vollzeit arbeiten würde anstatt 30 auch 30 std sind die grenze, dann wird angerechnet bei 31 und mehr gibts keinen cent mehr.... ja so ist das in dem ach so kinderfreundlichen deutschland! und meine kumpels vom zbfs können alles die werten auch isolvenzgeldmonate mit 0 euro! macht bei mir ca 200 euro mtl. aus! aber ich bin leider nicht die erste klägerin....
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