Babyborn18
Hallo Leute, ich brauche eure Hilfe. Offensichtlich muss ich beim Elterngeld etwas falsch verstanden haben? Ich habe bereits EG beantragt für 12 Monate. Geburt des Kindes war Mitte März 2022. Nun möchte mein Mann 4 Monate Elternzeit nehmen, ab Mitte August. Ich hatte das so verstanden, dass insgesamt 14 Monate EG möglich sind, wenn der Partner auch mind. 2 Monate Elternzeit nimmt. Ansonsten nur 12 Monate. Also hat mein Mann für 2 Monate Elterngeld beantragt. Den 6. und 7. Lebensmonat. Sodass wir beide gleichzeitig EG erhalten würden. Lt. Google ist das auch möglich. Die restlichen 2 Monate der 4 monatigen Elternzeit hätte er dann kein Geld. Nun haben wir aber den Bescheid bekommen: "Sie können den 6. und 7. Lebensmonat nicht nehmen, da die Kindsmutter bereits bewilligt ist und im Antrag nur der Antragsteller angekreuzt wurde". Haben wir da jetzt was total falsch verstanden und es ist gar nicht möglich, gleichzeitig EG zu beziehen? Das kann eigentlich nicht sein. Bei unserem Sohn hat mein Mann den 11 und 12 lebensmonat EG erhalten und ich ja auch. Ich verstehe nicht ganz, was falsch ist. vlt könnt ihr mir helfen, bevor wir da anrufen. Vielen Dank euch!
Ich hab jetzt gar nicht so viel Ahnung davon. Aber ich habe bereits 2 Kinder und bei beiden waren mein Mann und ich mehrere Monate gleichzeitig in Elternzeit, mit Elterngeldbezug. Also möglich ist das definitiv. Was da jetzt bei euch schief gelaufen ist kann ich aber nicht sagen. Aber hier gibt es genug die da mehr Ahnung von haben.
Ruf am besten l Bank an die helfen sehr schnell und nett.
Ich denke, das große Problem ist einfach, dass ihr zwei separate Anträge gemacht habt. Den Elterngeldantrag für dich musste er ja mit unterschreiben, das zählt quasi auch als sein Elterngeldantrag. Ihr müsst also gemeinsam einen Antrag stellen das Elterngeld zu ändern, nicht einfach einen neuen Antrag abschicken. Ruft doch dort mal an oder macht einen Termin aus. Der Sachbearbeiter*in kann euch das bestimmt erklären.
Du wirst Recht haben. Die meinen den Satz so, dass ja nur ich den Erstantrag gestellt habe. Allerdings ist das so nicht richtig. Gott sei Dank habe ich eine Kopie gemacht. Beim Erstantrag hatten wir angekreuzt, dass der andere Elternteil (also mein Mann) später entscheidet. Und unterschrieben hat er auch alles. Lediglich habe ich ein Kreuz nicht gesetzt, was für den Fall meines Erachtens aber nicht relevant ist. Bei "Elterngeld für...": Gibt es die Optionen "ein Elternteil allein"; "beide Elternteile" und "anderer Elternteil entscheidet später". Wir haben wir gesagt nur letzteres angekreuzt. Vlt hätten die gewollt, dass man doch das erste angekreuzt. Aber da ich direkt darunter für mich (Elternteil 1) angekreuzt habe, dass ich Basiselterngeld beantrage und mein Antrag ja auch schon durch ist, ist ja klar, dass es um meine Berechnung geht. Hab Mal ein Foto beigefügt. Ich meine, wie hätten wir es denn sonst machen sollen? Mein Mann wusste zu dem Zeitpunkt nunmal noch nicht, wann er EZ nehmen wird. dafür dachten wir, ist eben das Kreuz auch gedacht bei "entscheidet später". Natürlich ist telefonisch niemand zu erreichen. Habe eine Mail geschrieben. Meint ihr, wir haben da was falsch gemacht und haben jetzt keine Chance mehr auf das EG? :(

Gab es vielleicht eine Antragsfrist die ihr verschlafen habt?!?! Auf deinem Bild ist zu sehen, dass da steht "Bitte rechtzeitig Antrag stellen"
Vielleicht hättet ihr auch zusätzlich zum anderer Elternteil entscheidet später noch "für beide Elternteile" und "welche Art" dein Mann Elterngeld will ankreuzen müsssen. Aber am besten fragst du wirklich bei deiner Elterngeldstelle nach um das zu klären, was schief lief.
Doch, prinzipiell geht das so. Aber bei Abgabe des Erstantrages gibt es ein Kreuz, dass der andere Elternteil ebenso später Elterngeld beziehen will und sich die spätere Antragstellung vorbehält. Wenn man das ankreuzt gilt der Bescheid bei der Elterngeldstelle als vorläufig und man kann später den anderen Antrag des anderes Elternteiles nachreichen. Ich würde dort anrufen, ob man das Kreuz noch ändern kann. Wir haben es vorsichtshalber immer gesetzt, auch wenn mein Mann gar nicht vorhatte, zu beantragen. Hoffentlich klappt es! Liebe Grüße
Du kannst keine 12 Monate EG beziehen wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Da muss schon ein Fehler sein. Ob dein Mann bei deinem Antrag ein Kreuz gemacht hat oder nicht, ist egal. Der Fehler muss woanders sein. Ich vermute mal das die Daten nicht stimmen und er deshalb nicht auf 2 Lebensmonate kommt. Oder auf mehr. Rufe da an und kläre es. Wir können nur raten.
Ja, da hast du Recht. Ist auch missverständlich ausgedrückt. Die erste Zeit verrechnet sich ja mit dem Mutterschaftsgeld, ich weiß. Telefonisch ist niemand zu erreichen, ich warte nun auf Antwort der Mail. Aktuell ist mir ein Rätsel, weshalb mein Mann den 6. und 7. Lebensmonat kein EG erhalten sollte... Danke euch allen
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