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Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft

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Elterngeld in der 2ten Schwangerschaft

Bacitequi

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Hallo Ich hoffe einer kann mir helfen und meine Frage beantworten Ich bin leider in allen anderen Diskussionen hier nicht fündig geworden weil mein Fall wohl komplizierter ist Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und nun noch 3 Monate dran gehangen. Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde dürfte ich ja wie bei der ersten Schwangerschaft zu Hause bleiben da ich dann arbeitsunfähig wäre oder wie man das nennt^^...(arbeite in einer Arztpraxis) Bekomme ich denn dann in der nächsten Elternzeit quasi wieder das gleiche Geld wie in der Ersten? Ich kann ja noch nicht sagen wann ich schwanger werde und wie viele Monate ich dann theoretisch wieder arbeiten gegangen wäre (Was ich ja nicht darf...) Ich glaube meine Frage kann mir nur jemand beantworten der auch in einem für Schwangere gefährlichen Beruf arbeitet DANKE :)


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Bacitequi

Die 3 Monate die du die Elternzeit verlängert hast werden mit 0 Euro in die Berechnung gehen. Ob du wieder ein Beschäftigungsverbot bekommst oder ob dein AG dich umsetzen kann können wir nicht wissen. Wichtig ist auch ob du überhaupt arbeiten könntest, hättest du im Fall der Fälle eine Kinderbetreuung? Dann bekommst du ja auch wieder dein Gehalt, dass für die Elterngeld Berechnung entscheidend ist. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich? LG


Bacitequi

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Antwort auf Beitrag von Lewanna

Vielen Dank ja das war hilfreich wenigstens haben jetzt schon 2 das selbe gesagt BV bekomme ich definitiv Kinderbetreuung wäre auch gegeben nun überlege ich in den 3 Monaten auf 450 Euro zu arbeiten das sollte sich doch positiv auf das nächste elterngeld auswirken oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Bacitequi

Massgeblich sind die 12 monate vor Mutterschutz. Die monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. So dann rechne zurück, was in Monaten davor ist... Monate mit Elterngeld werden auch ausgeklammert. Deine 3 monate reine Elternzeit zählen mit 0€.. Danach dein Verdienst Mit einem BV würde ich nicht rechnen. Dein AG kann dir ja unschädliche Arbeiten zuteilen. Dann musst du arbeiten. Voraussetzung für ein BV wäre nämlich auch Arbeitsfähigkeit, d.h. Kinderbetreuung für das 1. Kind. Selbstverständlich gibt es falls doch bv das Geld so als wenn du arbeiten würdest. Also Vollzeit oder Teilzeit.... Und danach berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind.


Bacitequi

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Super vielen dank für die Antwort Wenn ich in den 0euro Monaten auf 450 Euro arbeiten gehen würde wäre das sinnvoll bzw würde das das nächste elterngeld positiv beeinflussen oder? (Bein BV bekomme ich definitiv und Kinderbetreuung wäre auch vorhanden) LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Bacitequi

Wenn du noch nicht mal schwanger bist, musst du fast 10 Monate Gehalt vorweisen. Also hilft ein 450€ job schon mal Und nach der Elternzeit müsst ihr Überlegen, ob Teilzeit oder vollzeit. Und danach bekommst du dein Gehalt und das zählt zum neuen Elterngeld


Felica

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Antwort auf Beitrag von Bacitequi

Was ist daran kompliziert? Schau mal im rechtsforum von Fr.Bader im Expertenbereich. Die Frage wird dort gefühlt alle 3 Tage gestellt.