ZweifachPapa
Hallo, ich habe während der Elternzeit eine überfällige Gehaltszahlung aus den Monaten Februar, März und April erhalten. Die Zahlung erfolgte jedoch erst im Juni, wo die Elternzeit bereits begonnen hatte. Mindert die Zahlung gemäß Zuflussprinzip mein Elterngeld? Oder erhöht die Zahlung ggf. Rückwirkend mein Elterngeld?
Hallo, das kommt darauf an, wie es auf der Abrechnung steht. Sonderzahlungen/Einmalzahlungen werden zur Berechnung des EG nicht heran gezogen. Ist ersichtlich, dass es sich um Lohn/Gehalt handelt der/das rückwirkend gezahlt wurde, erhöht sich dein EG. Steht dort nur "Gehalt Juni", wird das EG wahrscheinlich (kommt auf die Freigrenzen an), gekürzt. Ich würde, wenn es nicht ersichtlich ist, die Personalabteilung bitten, die Abrechnung genau aufzuschlüsseln.
Das hört sich gut an auf der Bescheinigung und der Überweisung ist Abrechnung/Zeiterfassung 07.Mai vermerkt wohl das Geld erst im Juni überwiesen wurde. (Geburt des Kindes 16.05)
Jetzt bin ich etwas überfragt, aber wenn das Kind im Mai geboren wurde und auf der Abrechnung "Mai" steht, wird der Mai (meine ich, muss nicht stimmen) nicht mit zur Berechnung des EG heran gezogen. Ich glaube es werden volle Monate vor der Geburt genommen. Es gibt hier ein Rechtsform. Frag da doch einmal nach.
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