Jessi238
Hallo zusammen, ich versuche mich so gut wie möglich auszudrücken damit meine Frage auch richtig verstanden wird :) Ich habe Vollzeit in einer Kita gearbeitet bin Schwanger geworden und sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Ich war jetzt 1 Jahr in Elternzeit, hatte vor nach meiner Elternzeit mit 25 Stunden zurück in die Kita zu gehen. Da ich von meiner Vollzeitstelle noch so viele Urlaubstage hatte, habe ich einen Monat Urlaub dran gehangen. Jetzt bin ich in diesem Monat ‚Urlaub‘ schwanger geworden und somit ab sofort wieder im Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage wie werde ich weiter bezahlt? Werde ich in meinem Beschäftigungsverbot nun Vollzeit oder Teilzeit bezahlt ? Ich hoffe das war verständlich ausgedrückt und würde mich über antworten freuen :)
Sobald der Vertrag auf Teilzeit läuft bekommst du im BV dein Teilzeit Gehalt
Ich hab nur noch keinen neuen Teilzeitvertrag bekommen, ist es dann immernoch der Fall?
Mündlich zählt auch, aber wenn der Arbeitgeber das nicht beweisen kann könntest du mit durchkommen. Frage ist halt willst du da nach der neuen Elternzeit weiter arbeiten?
Wenn deine Elternzeit nach 1 Jahr endet und du keinen neuen Arbeitsvertrag hast, dann bist du arbeitslos. Oder wenn es mündlich vereinbart wurde und sich beide Parteien daran halten, dann 25 Stunden pro Woche.
Ein Gespräch gab es, daher wurde es mündlich besprochen. Und ich würde auch gerne zurück nach der zweiten Elternzeit
Das kommt darauf an ob du den TZ-Vertrag bereits unterschrieben hast und der damit aktiv ist. Und ob du auch in VZ arbeiten könntest. Wobei es wenig schlau war, vorallen in Hinblick nun auf das Mutterschaftsgeld, nicht innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten.
Was genau war weniger schlau? Sorry für die doofe Frage ich versteh es nicht :(
Daa ist leicht zu erklären. Entgegen der weitläufigen Meinung darf man in der EZ arbeiten. Bis zu 30 bzw 32 Std die Woche. Dabei ruht der eigentliche Vertrag weiterhin und in der EZ darf man nicht so einfach gekündigt werden. Dritter Punkt, bei einer weiteren Geburt darf man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden. Und bekommt dann das volle Mutterschaftsgeld. Was viele ausserdem vergessen, will nan irgendwann wieder VZ arbeiten, geht das deutlich leichter wenn es noch einen VZ-Vertrag gibt. Ändert man dagegen ausserhalb der EZ den VZ-Vertrag auf TZ, ist das dauerhaft. Es handelt sich um eine Änderungskündigung. Damit entfällt der Kündigungsschutz, der VZ-Vertrag ist oft dauerhaft futsch und Mutterschaftsgeld gibt es nur in Höhe TZ. Deshalb sollte man immer, solange man noch EZ für ein Kind übrig hat, solange wie möglich innerhalb einer EZ in TZ arbeiten. Erst wenn die kompletten 3 Jahre durch sind würde ich über eibe änderungskündigung nachdenken.
Hey, ich habe es so verstanden, dass Du aktuell einen Arbeitsvertrag in Vollzeit mit der Kita hast und nach der kommenden Elternzeit mit 25 Stunden wieder einsteigen möchtest. In dem Fall würde ich so charmant wie möglich nachfragen, ob die Änderung des Arbeitsvertrages bzw. der Arbeitszeit erst nach Deiner nächsten Elternzeit erfolgen kann. In dem Fall würdest Du während des Beschäftigungsverbots weiterhin das Vollzeit-Gehalt bekommen. Soweit ich weiß, wird dem Arbeitgeber während des Beschäftigungsverbots das Gehalt von der Krankenkasse erstattet, finanziell sollte es also für den Arbeitgeber keinen Unterschied machen. Ich denke, dass Deine Chancen ganz gut sind, dass es klappt :)
du kannst aber NICHT vollzeit anmelden, wohl wissentlich, dass du das ohne bv gear nicht arbeiten könntest, weil kind 1 so nicht betreut ist. wenn du faktisch nur 25 h arbeiten kannst, erhälst du auch nur das, was ohne bv möglich wäre