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Eine Frage

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klara.ole

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vielleicht weiß das jemand von euch? Ich muss mit meinem Kind zum Kardiologen und mein Partner möchte/will auch dabei sein, da es ja auch sein Kind ist. Muss der AG einen freistellen für sowas? Ich denke nicht oder?


NannyMcPhee

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Antwort auf Beitrag von klara.ole

Nein muss er nicht.


Fru

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Antwort auf Beitrag von klara.ole

Man kann sich auf das Kind krankschreiben lassen...aber dann sicher nur einer und das würde ich mit dem Arzt klären und dann stellt sich mir die Frage, ob der Aufwand sein muß...


klara.ole

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Antwort auf Beitrag von Fru

Nein so ein Aufwand soll definitiv nicht sein. Das ist ja auch mit Verdienstausfall verbunden. Ich kam nur auf den Gedanken, da mein AG sowas macht und ich dachte, dass vielleicht von euch jemand was dazu sagen kann.


Fru

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Antwort auf Beitrag von klara.ole

Dann hast Du Glück, müssen muß er das nicht..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von klara.ole

Ich war mit meinem Sohn vor 2 Jahren in Marburg beim Kardiologen, nichts ernstes aber alle paar Jahre muss drauf geschaut werden. Eine Freistellung hätte ich für einen Arztbesuch nicht bekommen, nur meinen freien Tag (als VK in der Woche nicht am WE).


Safrale

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Antwort auf Beitrag von klara.ole

soweit ich weiss is das so wenn beide berufstaetig sind dass dann einer von beiden festgelegt wird der dafuer zustaendig is. Wenn einer von beiden zur kinderbetreuung zuhause is dann is der automatisch dafuer zustaendig. Meine das mal irgendwo gelesen zu haben


Caiss

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Antwort auf Beitrag von klara.ole

Freistellen nicht, aber er kann sich ja ein Urlaubstag dafür nehmen, hat mein Mann auch so gemacht ...


TinaDA35

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Antwort auf Beitrag von Caiss

Einfach Urlaub nehmen. Eine Freistellung ist nicht möglich.