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ein unterhaltspflichtiger mann

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ein unterhaltspflichtiger mann

nicosmama

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der seinen verpflichtungen nicht nachkommt,weil er nicht arbeiten will....darf der als (dauer) alg2 bezieher ein auto haben,und alleine auf 80 qm wohnen? nur mal so,aus interesse :o)


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

und neiiiiin,ich will nicht googeln,hab ichs chon :o)


Fru

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Ich glaub wenn man ALG 2 bezieht kann man keinen Unterhalt zahlen... Ein Auto darf jeder besitzen, darf nur einen bestimmten Wert nicht überschreiten, ich meine der liegt bei 7500 Euro...was die Wohnung angeht ist es oft Ermessenssache vom Sachbearbeiter


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Fru

jaaa,kann er nicht weil er nicht arbeiten will.das geht gegen seine prinzipien.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

also 80m² für einen Single das ist da zu viel finde ich. Am besten mal genauer erkundigen, ist auch manchmal ne Sache von Arge zu Arge.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Du fragtest nach Wohnung und Auto, nicht danach ob er arbeiten will oder nicht...das ist ne andere Sache und hat mit Auto und Wohnung nicht viel zu tun... Selbst wenn er umziehen müßte, was hättest Du davon? Davon bekommste auch nicht mehr Unterhalt


Fru

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Du fragtest nach Wohnung und Auto, nicht danach ob er arbeiten will oder nicht...das ist ne andere Sache und hat mit Auto und Wohnung nicht viel zu tun... Selbst wenn er umziehen müßte, was hättest Du davon? Davon bekommste auch nicht mehr Unterhalt


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Fru

ich bekomme gar keinen unterhalt :o) ich finde aber geld das für ein auto ausgegeben wird,das man nicht braucht wenn man nicht (offiziell) arbeitet,könnte besser für unterhalt eines kindes verwendet werden,oder?


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Fru

achso,und ich finde auch,das sozialleistungen gestrichen werden sollten,wenn kein WILLE zur arbeitsaufnahme vorliegt.


Fru

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

das mußt Du erstmal nachweisen! Da steckt ja der Hase vergraben!


Joni76

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Antwort auf Beitrag von Fru

Klar ist das ärgerlich, aber im Grunde kannst Du nichts dagegen machen. Außer Du gibst dem zuständigen Jobcenter einen Tipp Die 80m2 sind natürlich zuviel. Also hier darf 1 Person 45m2. Gehts um Deinen Ex?


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Joni76

hier auch,deshalb find ich das etwas abgeschmackt :o)


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Joni76

kann mir nicht vorstellen das es 50 km weiter fast das doppelte sein darf


Rayden

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Ich kann nur von zwei Städen sprechen - München und Düsseldorf. In beiden gelten 45 qm für eine Einzelperson als angemessen. (Die Miete muss natürlich auch passen)


Fru

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

hatte ich aber vorhin schon mal geschrieben...


nicosmama

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Antwort auf Beitrag von Rayden

passt,danke :o)


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das sind dann aber komische SB. Ich darf mit 3 Kids 90qm haben. Ich muss befürchten, daß ich mit 2 auf 75 umziehen muß, wenn mein Großer bald auszieht.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Bei uns ist es so. Mein Sohn bezieht Eingliederungshilfe (ähnlich H4, da er Behindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann) Er wohnt 30 km von uns entfernt, bei Ihm liegt der vorgegebene Preis für eine 45-50qm² Whg bei kalt 256€ bei uns würde er um die 450€ bezahlt bekommen da der Mietspiegel viel höher ist. LG


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

"kann mir nicht vorstellen das es 50 km weiter fast das doppelte sein darf"


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Selbst wenn er einen Job hätte und zahlen könnte und es nicht tut (wie mein Ex) nutzt mir das nix. Zumindest habe ich über 4 Jahre nix davon gehabt... nun klagt die Arge gegen ihn... schaun wir mal.


Rayden

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Antwort auf Beitrag von Fru

Hm, finde ich auch komisch, das ist nämlich gesetzlich verankert. Die Wohnung darf auch größer sein, solange die Miete angemessen ist... also es gingen auch 55 qm (als Beispiel), solange die vorgegebene Miete nicht überschritten wird... Und 80qm für eine Einzelperson ist definitiv zu viel. Ich habe damals 75 qm aufgeben müssen (verständlicherweise), weil eine Trennung vorlag. Alles was über diesem Mietspiegel für eine Einzelperson liegt, muss man normalerweise selbst tragen - das JobCenter zahlt nur das, was angemessen ist. Ich habe nur diese Erfahrungen gemacht - mehrmals.


mf4

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Antwort auf Beitrag von nicosmama

Als H4-ler allein ohne Kinder kann er 45qm haben. Auto kommt auf Alter und Kosten an.


mic0202

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Antwort auf Beitrag von mf4

lg


Zero

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Antwort auf Beitrag von mic0202

als ob ein Mensch unter 25 weniger Platz braucht, als einer über 25 ... Was das AP angeht - Auto darf man als ALG 2 Empfänger haben - es darf nur einen gewissen Wert nicht übersteigen und wegen der Wohnung ... kommt auf die Stadt an. Das er nicht arbeiten will, weils gegen seine "Prinzipien" ist - nun, da halte ich mich raus.