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Mitglied inaktiv

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Hallo. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.... Es geht um Folgenes, vor ein paar Tagen habe ich bei eBay etwas ersteigert, bisher aber nicht gezahlt, da ich ein paar Fragen zu der Ware hatte. Die Verkäuferin schrieb schlecht deutsch, so musste ich die eine oder andere Frage anders und doppelt formulieren. Sie beantwortete mir nur einige Fragen, nicht alle. Und schrieb nur jede 2-3. Mail zurück. Nun schrieb Sie mir gestern Abend ich solle die Ware bezahlen.... ich antwortete das ich sie sofort bezahle nachdem Sie mir meine Fragen beantwortet. Danach kam von Ihr nix mehr.... Gerade schrieb Sie mir das Sie die Ware wieder neu reingestellt hat und ich nun eine Gebühr von 2 Euro an Sie zahlen soll!!!! Muss ich diese 2 Euro zahlen? Gehört die Ware nicht mir? Wie sieht das aus? Wie kann ich eBay kontaktieren? Ich hoffe auf Antwort.... Danke


Mitglied inaktiv

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solche Käufer ärgern mich ja immer ein bisschen..erst kaufen und dann fragen...das macht man wenn man das angebot gesehen hat.


susu75

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es ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden und die Ware gehört Dir. Aber ich frag mich schon, warum Du nicht VOR dem Kauf Deine Fragen stellst. Wenn Du gekauft hast, dann bist auch Du zu Zahlung verpflichtet und eventuelle Fragen, sollten eigentlich vor Abschluss des Kaufvertragen geklärt werden...


Mitglied inaktiv

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wenn man fragen hat dann stellt man sie vorher oder bietet halt nicht


Annika03

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Doofe Frage, warum stellst Du Fragen nach Auktionsende? Dann gehört Dir das Teil doch sowieso und die Fragen sind unerheblich? Es sei denn es sind Fragen zur Handhabung des Artikels.


claudia2406

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hallo, mit deinem gebot bist du ja mit der ware etc. wie sie angepriesen wird einverstanden. fragen eigentlich vorher stellen. und nein, sie kann die ware nicht neu einstellen, ihr habt einen gültigen kaufvertrag. die gebühr darf sie auch nicht von dir verlangen. soweit ich weiß, kannst du sogar, sollte sie die ware an jemanden anderes verkaufen, schadensersatzansprüche stellen. schau mal bei ebay in die community. grüße claudia & kids


biggi71

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fragen stellt man BEVOR man bietet!! ich möchte nach einer auktion auch keine brieffreundschaft mit den käufer eingehen!!!! grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von biggi71

würde ich ANSTANDSHALBER die 2 Euro zahlen und froh sein wenn du keine schlechte bewertung bekommst..machst du das immer so? ich fände das als VERkäufer auch anstrengend


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von biggi71

es gibt offizielle Pflichten. An die hat sich der Käufer aber auch der Verkäufer zu halten. Rein rechtlich hat die Käuferin noch ein Recht auf die Hose und muß erst mal nix zahlen. Von wegen zwei Euro. Wie lange ist das denn her? Also wann war Auktionsende. Aber ehrlich, nerven würde mich so ein Käufer auch.........normalerweise hab ich die immer alle ,-)


Charlie+Lola

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.........


Mitglied inaktiv

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Nein ,ich mache das nicht immer so. Es geht auch nicht darum ob und wann ich Fragen stelle.... die Fragen konnt ich nur danach stellen, weil das Angebot bereits auslief nach 2 Min, da konnt ich vorher schlecht fragen.... Also wie geht es jetzt weiter? Ich zahle die 2 Euro, erhalte keine Ware und der Verkäufer bricht den Vertrag? Ich muss mir das gefallen lassen nur weil ich VORHER nicht gefragt habe? Ähm okay....


Mitglied inaktiv

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naja du bist verpflichtet den artikel zuzahlen!!!!!!!! wie lange ist es denn her?nach einer bestimmten zeit stelle ich auch wieder ein


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Mehr nicht! Davon mal ab, daß ich nicht geboten hätte, wenn vorher keine Zeit mehr geblieben wäre zum fragen.


Charlie+Lola

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einen nicht erhaltenen Artikel medeln wenn nix kommt. Biste Rechtschutzversichert*lach* Ne ernsthaft, wenn du die Sachen willst mußt ihr schreiben das du ja ein Recht hast auf die ware.............sie kann nicht einfach wieder was einstellen was 5. Tage vohrer verkauft wurde. Hofft wahrscheinlich auf mehr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

wenn ich einen artikel sehe der nur noch zwei minuten läuft und zu dem ich fünfzig Fragen habe biete ich nicht! Ich frage grundsätzlich vorher und nicht hinterher... ich würd die einstellgebühren übernehmen und abhaken fertig....oder halt sagen du willst den artikel, bezahlen und bei nicht versenden an ebay melden


biggi71

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wenn noch fragen offen sind, dann biete ich nicht!!! wenn ich biete gehe ich einen vertrag ein und zahle. die ware muss natürlich wie beschrieben sein.