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ebay Versandart bindend?

ebay Versandart bindend?

Jelli15504

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Hallo an alle, brauche Euren Rat. Ich habe etwas versteigert und habe als Versandart Hermes angegeben. Weil es schnell gehen musste und die Post bei mir gleich nebenan ist habe ich die Ware als Päckchen per Post aufgegeben. Es war mir nicht mehr bewußt das ich hermes angegeben habe. Teurer war es außerdem. Ich habe dem Käufer aus Freundlichkeit mitgeteilt das ich das Paket an dem und dem Tag per Post verschickt habe. Er schrieb mir warum ich es nicht über Hermes verschickt habe worauf ich schrieb es musste schnell gehen. Jetzt schreib er die ware ist nicht angekommen. Er will das geld zurück sonst schaltet er seinen anwalt ein.Es geht hier um 17,70. Bei ebay konnt ich nix finden, dass die angegebene versandart bindend ist nur die versandkosten sind bindend. Ich kann seinen ärger verstehen wenn das päckchen wirklich nicht angekommen ist. Habt ihr erfahrung mit so was?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Jelli15504

Bei Hermes wäre es versichert ansonsten ist es sicher egal wo man versendet.


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dein Problem ist vor allem, dass du versichert angegeben hast und letztendlich unversichert verschickt hast. Nun sitzt er am längerem Hebel, weil du den Versand nicht nachweisen kannst. Du hättest auf jeden Fall die Ware als Paket verschicken müssen.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von mf4

theoretisch ist es verbindlich. Also hast Du anstelle von einem versicherten Versand mit Hermes, unversichert als Päckchen mit DHL verschickt? Da wäre ich auch sauer, denn man bezahlt schliesslich für den versicherten Versand. ABER, das jetzt sowas natürlich kommt, dass es nicht angekommen ist, ist sowas von klar. Manche nutzen sowas gerne dann aus. ABER, der Käufer muss sich leider gedulden, denn DU hast erstmal die Möglichkeit einen Nachforschungsantrag zu stellen (auch bei unversicherter Sendung)


Jelli15504

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ja ich habe versichert angegeben und unversichert verschickt. Da er mir aber von anfang an überhebliche Mails schickt denke ich legt er es drauf an.Er droht mir mit Anwalt gleich mit link der Kanzlei und will mir angst machen. Bei ebay kann ich nichts, über bindend oder nicht , finden Ich habe jetzt einen Nachforschungsantrag gestellt.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Jelli15504

Was will der Anwalt denn jetzt sofort machen? Du kümmerst Dich jetzt erstmal drum. Nachforschungsantrag hast Du schon mal, wenn die Dir in 4 Wochen eine Verlustmeldung schicken, kannst Du Dir das Porto von DHL ersetzen lassen (aus Kulanz). Den Warenwert wirst Du leider ersetzen müssen, auch wenn er jetzt lügt. So lange wird er sich gedulden müssen. Schliesslich "kann" es ja noch auffindbar sein. Soll sein Anwalt schon mal arbeiten... Warte erstmal ab und lass ihn den Fall eröffnen. Ne negative Bewertung wirst Du wohl leider auch kassieren.


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Jelli15504

Hermes ist versichert und wenn schon DHL,dann hättest du es als Paket senden müssen denn dann ist es versichert..würd sagen Du hast nun die A-Karte und musst ersetzen


die liebe

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Antwort auf Beitrag von Pelle

du hast es so in der Versteigerung angegeben und hättest so verschicken müssen . Hast du deswegen den K schon kontaktiert? Hm, ich würde mir das nicht gefallen lassen da ich IMMER versicherten Versand wähle. Hoffentlich ist der K einsichtig.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Jelli15504

Im Prinzip hat der Käufer Recht. Die Angaben über die Versandart sind bindend da sie Bestandteil der Auktion sind. Du bist erst dann nicht mehr für die Ware verantwortlich, wenn du die Ware in den Versand gibst und dies auch nachweisen kannst Schau mal hier : http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Jelli15504

Im Prinzip hat der Käufer Recht. Die Angaben über die Versandart sind bindend da sie Bestandteil der Auktion sind. Du bist erst dann nicht mehr für die Ware verantwortlich, wenn du die Ware in den Versand gibst und dies auch nachweisen kannst Schau mal hier : http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/