Hallo! Ich möchte von mir ersteigerte angebliche Neuware an den VK zurück schicken, da diese Ware meiner Meinung nach definitiv nicht neu ist. Es gibt Gebrauchs- und Geruchsspuren (Kratzer) auf der Ware. Der VK sagt, die Ware wäre nicht benutzt, sie hätte im Keller gestanden...und würde aus der Vorführzeit (Tupper) stammen, die Kratzer wären dann wohl beim ein- und ausräumen aus der Tuppervorführtasche gekommen... naja das sei mal so dahingestellt... Der VK schrieb, ich könne die Ware zurück schicken und würde mein Geld zurück bekommen. So, wer muß nun den ersten Schritt machen? Ich die Ware, oder der VK das Geld?! LG