Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, wir haben zum 31.10.10 unser jetziges Mietverhältnis gekündigt. Nach eines Wirtschaftsplanes zufolge würde angeblich für 2010 eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 700,00 € auf uns zukommen. Jetzt haben unsere Vermieterinnen in unserer Kündigungsbestätigung angegeben, dass sie diesen Betrag von unserer Kaution einbehalten würden. Dürfen die das? Ist sowas rechtens??? Liebe Grüße Jessi
es kann auch so laufen das du erstmal den gesamten betrag einforderst und dann die nachzahlung zurück überweist, aber mittlerweile dürfen sie es- haben sie vor etwas längerem gerade bei wiso gezeigt,da ging es nämlich gerade um dieses thema
Weißt du noch ungefähr wann die Sendung war? Würde sie mir gerne online ansehen.
...
Ja, werde ich auch so machen.
Die kommen eh morgen mit ner Maklerin vorbei.
Ich zahle erst, wenn es einen genauen Betrag gibt und nicht auf irgendwelche Schätzungen oder sehe ich das falsch!?`
Wir haben immer alles gezahlt, pünktlich und es gab auch nie Theater, wenn es eine NK Nachzahlung gab.
Streit um die Kaution Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution als Sicherheit verlangen. Dies kann wichtig werden, wenn es beim Auszug zu Streit über Schäden in der Wohnung kommt, etwa bei Flecken im Teppichboden oder Rissen im Waschbecken. Beim Auszug hat der Vermieter die Möglichkeit, die Kaution mit einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung zu verrechnen. Allerdings darf er nicht die komplette Kaution einbehalten. Ist eine Nachzahlung zu erwarten, kann der Vermieter genau den Betrag von der Kaution einbehalten, der als Nachzahlung zu erwarten ist. Dieser Wert richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch. Nur bei den Heizkosten kann er im Rahmen seiner Prognose 20 Prozent der Vorjahreskosten aufschlagen. Den Rest der Kaution muss er jedoch sofort zurückerstatten. Wenn seitens des Vermieters keine Ansprüche gegen den Mieter bestehen, wird die Kaution in der Regel sofort nach dem Auszug ausgezahlt. Auch wenn es zu Streitigkeiten gekommen sein sollte - etwa wenn der Mieter die Miete gemindert hat - muss die Kaution auf jeden Fall spätestens sechs Monate nach Auszug ausgezahlt werden, gegebenenfalls anteilig.
Super, danke dir. Hast mir wirklich weitergeholfen!
Ich finde das aber trotzdem echt ne Frechheit!!!
leider
ich meckere jetzt
siehe meine antwort von vor 10min
... hab ich doch gesehen, dir natürlich auch vielen Dank!!!
ich glaube ja aber die Nebenkostenabrechnung für 2010 hat man doch noch gar nicht.
Die gehen ja von einem Wirtschaftsplan aus.
Ich will auf jeden Fall die komplette Kaution zurück und dann wäre ich ja bereit die Nachzahlung zu zahlen, aber bestimmt nicht im Voraus!
bevor ich dem zustimme hole ich mir juristischem rat ein meist überweisen sie dann erstmal komplett sie machen das weil eben NICHT ALLE einen nachsendeantrag hinterlassen und die verwaltung dann später nicht mehr nachvolziehen kann wo ihr hingezogen seit-ergo--- sie haben angst auf den kosten sitzen zu bleiben
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html mfg, frau fauli
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