Mitglied inaktiv
hallo
kurz zur vorgeschichte. vor 2 tagen ist mein schwiegervater gestorben. er und meine schwiegermutter waren seit mai 2009 verheiratet. jeder hatte trotzdem seine eigene wohnung, (Brauchten beide falls sie sich zu sehr genervt haben )
so nun die frage es gibt ja jetzt einiges zu kündigen. müssen wir überall die fristen einhalten (Wohnung 3 monate) oder gibt es eine möglichkeit das es alle schneller geht.
meine schwiedermutter kann auch garnicht 3 monatsmieten zahlen oder was er noch alles hat.
kati
Die Erben treten ja grundsätzlich in die Stellung des Erblassers ein, so dass nun für euch bzw. deinen Mann und die SchwieMu die KÜ-Fristen gelten. Es sei denn, ihr könnt euch mit dem VM einigen oder so, das bleibt euch natürlich immer unbenommen.
Ich glaube bei Tod gibt es Sonderkündigungsrechte aber wie die genau aussehen weis ich nicht, vielleicht weis da jemand genau Bescheid. Wir sind bei der Uroma innerhalb von 4 Wochen aus dem Mietvertrag gekommen obwohl die Frist viel länger gewesen wäre weil sie so lange da wohnte.
Sonderkündigungsrecht bei Tod gibt es nicht! Die Erbe treten an die Stelle. Was man aber machen könnte wäre, die Wohnungsgesellschaft zu fragen und ggf. schnell Nachmieter zu finden!
danke für die antworten. na mal sehen wie wir da sjetzt machen. akti
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