Elternforum Rund ums Baby

Dringende Frage...bitte

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hallo kurz zur vorgeschichte. vor 2 tagen ist mein schwiegervater gestorben. er und meine schwiegermutter waren seit mai 2009 verheiratet. jeder hatte trotzdem seine eigene wohnung, (Brauchten beide falls sie sich zu sehr genervt haben ) so nun die frage es gibt ja jetzt einiges zu kündigen. müssen wir überall die fristen einhalten (Wohnung 3 monate) oder gibt es eine möglichkeit das es alle schneller geht. meine schwiedermutter kann auch garnicht 3 monatsmieten zahlen oder was er noch alles hat. kati


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Die Erben treten ja grundsätzlich in die Stellung des Erblassers ein, so dass nun für euch bzw. deinen Mann und die SchwieMu die KÜ-Fristen gelten. Es sei denn, ihr könnt euch mit dem VM einigen oder so, das bleibt euch natürlich immer unbenommen.


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Ich glaube bei Tod gibt es Sonderkündigungsrechte aber wie die genau aussehen weis ich nicht, vielleicht weis da jemand genau Bescheid. Wir sind bei der Uroma innerhalb von 4 Wochen aus dem Mietvertrag gekommen obwohl die Frist viel länger gewesen wäre weil sie so lange da wohnte.


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Sonderkündigungsrecht bei Tod gibt es nicht! Die Erbe treten an die Stelle. Was man aber machen könnte wäre, die Wohnungsgesellschaft zu fragen und ggf. schnell Nachmieter zu finden!


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danke für die antworten. na mal sehen wie wir da sjetzt machen. akti