malloryknox
was hat es mit diesem Kinderfreibetrag auf sich???
ich werde wohl bald wieder arbeiten, nun mach ich mir grad gedanken was ich verdienen will. nun bin ich beim gehaltsrechner über den "kinderfreibetrag" gestolpert.
Ich hab ja sowas, so ein Kind :-)
habe eben versucht das bei wikipedia nachzulesen aber ich versteh nur bahnhof.
Wir kriegt man den Kinderfreibetrag?
Wovon hängt der ab?
Ein Kind entspricht 1,0? was ist dann 1,5 oder 2,5? gibt es auch halbe kinder???
Kommt dieser bei der monatlichen abrechnung zum tragen oder erst bei steuererklärung?
und wenn wir schon dabei sind:
kann mir jemand was über die steuerklasse 2 erzählen???
hähä und wieder fragen über fragen...
dacht ich mir schon ;-)
sorry, bin eben erst heim ;-)
...erklären können!
ich kann es jedenfalls nicht!
doch, patti kanns...!
Jetzt hab ich es sogar verstanden...einigermaßen....
gelernt ist gelernt ;-)))
steuerklasse 2= alleinerziehend mit kind. also getrennt lebend (dauerhaft), geschieden oder alleinstehend mti mindestens einem kindergeldberechtigtem kind ohne 2. im haushaltlebende erwachsene person (partner) jedes kind zählt 0,5 freibetrag, den anderen 0,5 bekommt der vater des kindes. man kann 1,0 für sich beanspruchen, wenn der vater 75% seiner unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. das kann man sofort machen oder in der steuererklärung. kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde einkommen und wird im lohn berücksichtigt und in der steuererklärung übers ganze jahr nochmal überprüft.
vielen dank! wegen der 2 bin ich am überlegen... mickey ist bei seinen eltern gemeldet und hat da auch wohnraum spuck und ich sind hier gemeldet... mickey is freilich mein partner alles andere wäre gelogen hat hier auch seinen kleiderschrank usw. wir haben auch nicht vor zu heiraten... wenn ich etz allerdings schummel und die erwischen mich dann is das wahrscheinlich steuerhinterziehung nicht sehr ratsam oder?
wir wohnen auch nicht behördlich gesehen zusammen also hab ich die 2. ich komme ja auch für kredit und gas usw. allein auf. auch wenn er essen bezahlt. nein, er wohnt nicht hier. wer mich täglicj besucht, ist egal.
Kinderfreibetrag läßt man in der Lohnsteuerkarte eintragen (MUSS man nicht unbedingt, in der Steuerklärung gibt man es ja auf jeden Fall an) 1 ganzes Kind, wenn die Eltern zusammen sind jeder ,5 Kind, wenn man getrennt ist (es sei denn, einer zahlt zu wenig Unterhalt) Das zu versteuernde Einkommen wird um den Freibetrag verringert, monatlich merkt man es aber nur beim Soli und der Kirchensteuer In der Steuererklärung am Jahresende wird dann Kindergeld gegen Freibetrag gerechnet und das günstigere genommen StKl II heißt, dass man NICHT mit jemand anderem Erwachsenen zusammen wohnen darf LG, Mari
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