Mitglied inaktiv
Hey leute, Weder das Jugendamt noch die Beratungsstelle kannte sich da wirklich aus, vielleicht hat jemand von euch Erfahrung damit. Mit wurde gesagt dass man unterhaltsvorschuss beantragen kann wenn man nicht mit dem Vater des Kindes zusammen lebt und er nicht leistungsfähig ist. Die Dame bei der Stelle an der man das beantragt meinte aber das reicht nicht sondern man darf mir dem Vater auch keine Beziehung mehr führen und muss da auch so eine Erklärung unterschreiben dass er nur ein umgangsrecht hat, mehr nicht. Stimmt das wirklich? Ich finde das echt blöd, dieses Geld soll ja eine Hilfe für das Kind sein, und wenn man nun mal alleine mit dem Kind lebt und für alles selbst aufkommt ist man doch allein erziehend auch wenn man mit dem Vater z.B. eine wochenendbeziehung führt?
Ähmmm... Also ich finde dann kann doch der Vater auch unter der Woche zur Verantwortung gezogen werden? Oder hat der Vater kein Geld? Ich fände es unfair dass die Allgemeinheit für den Vater aufkommen soll.. Ich erinnere mich noch zu gut an die Zeiten als mein ex zum bundesheer mußte, da gab es so gut wie gar keine Zuschüsse
ja klar, wenn man ne beziehung führt, warum soll dann vorschuss gezahlt werden. ich würde eher die beziehung überdenken, wenn du geld beantragen musst
Popcorn, das wär's gewesen, ich hätte auch noch Popcorn machen sollen.
Soll ich?
Was "sollst" du? Popcorn machen?
Jap
Hätte mit buttergeschmack und ohne da...
Für dich wohl eher ohne oder?
Ohne Butter...aber etwas Puderzucker drüber, das wäre toll!
Alleinerziehend ist, wer NICHT in einer Partnerschaft lebt -- egal, wie diese Partnerschaft gestaltet ist. Wenn Du mit dieser Art der Partnerschaft (finanziell) nicht klar kommst, dann musst Du eben an der Partnerschaft arbeiten UND die Modalitäten dieser Partnerschaft verändern.
Wird gemacht
Ich möchte auch Popcorn bitte!!!!!
Sorry....aber wenn ich sowas lese.....da hat man ja langsam keine Lust mehr arbeiten zu gehen......
War mir irgendwie klar dass hier solche Antworten kommen. Sachlichkeit ist hier fast nie möglich merke ich. Ihr habt keine Ahnung aus welchem Grund mein Partner zur Zeit nicht in der Lage ist für etwas auf zu kommen und unterhaltsvorschuss zahlt man ja auch wieder zurück. aber danke für die antworten
Ich habe Dir eine sachliche Antwort gegeben, aber das war wohl nicht die gewünschte Antwort.
Ich habe nur angemerkt, dass ich vergessen habe mir Popcorn zu machen...war scheinbar auch nicht erwünscht, der Hinweis
Dabei habe ich gar nicht geschrieben, was ich gedacht habe...so ala f***** geht, aber kümmern nicht.
Eben Mutti!
naja, ihr könntet doch zusammenziehen, da hättet ihr schon mal eine miete gespart, und du könntest arbeiten wenn er aufs kind schaut. dann wärst du auch nicht mehr alleinerziehend. lg
Bekommst du selbst Zahlungen von Amt? Wenn ja, dann macht es keinen Unterschied mit oder ohne Vorschuss. Unterhaltsvorschuss bekommt man nur, wenn man vom anderen Elternteil getrennt ist, auch eine Wochenendbeziehung ist eine Beziehung, daher kein Vorschuss. P.s kommt nicht auf die Idee da zu lügen, denn kommt das raus, wirds richtig übel! Lg. Anny
Würde ich nie machen, es hat mich nur interessiert. Und nein, ich bekomme keine Zahlungen und brauche sie auch nicht. Mir wurde zu den Antrag von einer Beratungsstelle geraten
Das sind zwei Paar Schuhe, soweit ich weiß. Wenn ihr eine Beziehung habt ("zusammen seid"), dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und für euren Lebensunterhalt kommt der Steuerzahler auf, wenn ihr das nicht selbst schafft. Wenn du getrennt lebst, ist der Vater des Kindes dafür zuständig, dem Kind anteilig zu dir finanzielle Mittel zur Verfügung zustellen. Wenn er das nicht kann, springt VORLÄUFIG ebenfalls der Steuerzahler ein (Unterhaltsvorschuss), ABER das holt sich der Steuerzahler (Staat) vom Vater zurück, sobald dieser leistungsfähig ist. Fazit: Unterhaltsvorschuss ist kein Geschenk und keine Sozialleistung, sondern das sind Schulden, die der Vater für das Kind beim Steuerzahler macht und für die er gerade stehen muss. Vielleicht hat dir diese Info geholfen? Alles Gute!
Ich bin wirklich AE gefühlte hundert Jahre und kann leider nicht behaupten, dass ich locker flockig auf Geld für die Kinder verzichten könnte. Bei deiner offenbar rosigen finanziellen Lage musst du ja keinen UH-Vorschuss beantragen. Das steht dir ja frei.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Was soll da "raus kommen"? Weißt du, wie viele Leute die Ämter bescheissen? Dank einiger Maßnahmen vom Amt habe ich leider auch schon diverse Eltern kennen gelernt, die damit noch prahlen, wo sie sich alles Kohle holen. Völlig schamfrei. Und dahinter kommt keiner und WENN gäbe es bei denen eh nichts zu holen.
Sowas ist Anstiftung zum Betrug.
Naja, wenn man mit dem Vater nicht zusammen ist muss er Unterhalt zahlen. Kann er das nicht, gibt es Vorschuss. Dieser muss aber zurück gezahlt werden sollte mal mehr Geld da sein(natürlich vom Vater). Also allein getrennte Wohnung, da würde ich nicht mal auf die Idee kommen, denn das bedeutet, das der Vater ja Schulden macht und es werden auch Zinsen auf den Vorschuss erhoben.
Wahnsinn was du dir heraus nimmst ohne mich oder die Lebenssituation zu kennen, ganz schön arrogant. An die anderen: ich habe mich bedankt für die sinnvollen antworten.
Danke ich verzichte
Sich alleinerziehend fühlen und evtl. finanziell keine unterstützung vom Partner zu erhalten ist eine ganz andere Kiste als eine alleinerziehende die keinen Partner hat und in keinster Weise unterstützung erhält, sei es finanziell, Betreuung ... Dein Partner unterstützt dich sicherlich an den Tagen wo ihr Partnerschaft/Familie lebt. Es muss ja noch nicht mal in finanzieller Hinsicht sein.
Hallo. Auch eine Wochenend- Beziehung ist eine Beziehung mit dem Kindsvater. Das heißt du hast keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß da das Einkommen ja trotzdem in die Familie fliesst. Wenn du dich in einer Beziehung befindest (nicht mit dem Vater des Kindes) gibt es Vorschuss. Erst mit der Hochzeit fallen die Leistungen weg. Allerdings verstehe ich auch nicht warum man darüber nachdenkt wenn man das Geld nicht braucht, wie du selbst geschrieben hast. Sorry, wenn es nicht das ist, was du hören bzw lesen willst.
Hey, nein so eine Antwort ist doch völlig ok :) ich weiß auch dass sich das komisch anhört. Bei der allgemeinen schwangerschaftsberatung meinte die Dame halt zu mir, ich sollte das in meiner Situation beantragen und es wäre dumm darauf zu verzichten weil das kind einen anspruch darauf hat. Und dann habe ich bei der betreffenden stelle eben nochmal nachgefragt und das kam dabei raus. Wie gesagt weiß ich auch und finde es auch gut dass diese "leihgabe" ja zurück gezahlt wird. Ich schaffe es auch so, aber es wäre erstmal eine Erleichterung und ist ja wie gesagt auch kein Geschenk vom Staat. Ich habe noch nie in meinem Leben irgendwelche Leistungen bezogen und finde es einfach teilweise sehr anmaßend wie hier geurteilt wird. Und natürlich würden wir zusammen ziehen wenn möglich, aber wir gesagt es ist eine Lebenssituation in der das nicht möglich ist.
Ich denke solche fragen kann dir am besten das Jugendamt beantworten. Ich kenne das ganze nur so, wie es dir geschrieben habe. Ich war selbst in der Situation. Jahrelang mit meiner ältesten Tochter Alleinerziehend. Der Vater hat nie 1 Cent gezahlt. Vorschuss habe ich so lange bekommen bis ich meinen jetzigen Mann heiratet habe, seitdem kommt er für die große auf. Wie du mit deinem Freund/Partner/Mann lebst ist allein deine Entscheidung. Fakt ist er ist verpflichtet für sein Kind aufzukommen. Wenn er das nicht kann gibt es andere Möglichkeiten. Aber wie gesagt, befrag dazu am besten das Jugendamt. Ich lasse mich gern eines besseren belehren wenn es nicht andem ist. Ich muss dazu sagen, bei mir ist das 7 Jahre her, kann also sein, das sich da etwas geändert hat.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn jemand tatsächlich alleinerziehend ist, besteht grundsätzlich erstmal Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. Die Unterhaltsvorschussstelle prüft dann, ob der Kindesvater leistungsfähig ist für Kindesunterhalt. Wenn das nicht der Fall ist, weil er (unverschuldet) zu wenig verdient, dann kann der Unterhaltsvorschuss gerade nicht vom Kindesvater zurückgefordert werden. Dann wäre es eben doch ein "Geschenk" vom Staat. Insofern muss schon genau geprüft werden, ob denn die Person, bei der das Kind lebt, wirklich alleinerziehend ist im Sinne des Gesetzes.
Also eine Wochenendbeziehung führt doch jedes Ehepaar wo der Ehemann unter der Woche nicht da ist sei es Montage oder ähnliches. Auch die Männer bei der Bundeswehr sind unregelmäßig zuhause aber deswegen bin ich doch noch lange nicht Alleinerziehend oder denke ich falsch?
Nein, denkst Du nicht. Aber manche denkt halt, nur weil der Mann nicht jede Nacht im gleichen Bett wie man selbst schläft, wäre man alleinerziehend. Wer nur einmal 5 sek nachdenkt findet den Fehler von ganz alleine. Zudem bezweifel ich das irgendeine Beratungsstellen - mit diesen Voraussetzungen - diesen Tipp zum Betrug gegeben hat. ich vermute mal die TE hat da nur erwähnt, das der Vater und sie (offiziell) nicht zusammen wohnen. Und die bei der Beratungsstelle sind dann - wo auch verständlicherweise - von getrennten Eltern ausgegangen.
Nein das stimmt nicht, die Beratungsstelle kennt die Situation ganz genau, ich möchte sie aber hier nicht schildern, mir ging es eigentlich wirklich nur um die Definition. Und ich habe nicht gesagt dass wir eine wochenendbeziehung führen, da steht "zum Beispiel".
Wenn man getrennt ist und allein für Lebensunterhalt des Kindes sorgt. Das ist in einer Beziehung nicht.
sehe meinen Mann manchmal auch nur am Wochenende. Alleinerziehend ist jemand, der keine Beziehung zum Vater führt. Wochenendbeziehungen SIND Beziehungen, also ist man NICHT alleinerziehend. Ist doch eigentlich ziemlich logisch.
In den vorraussetzungen für untethaltsvorschuss
Dann ist jede Mutter AE, deren Mann z.B. auf Montage ist unter der Woche?
[...Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie). Das Kind hat dabei nur eine unmittelbare Bezugsperson, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Mit dem anderen Elternteil (sofern dieser noch lebt und jemals eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat) gibt es allenfalls Besuchskontakte...] Eine Wochenendbeziehung macht niemanden zum Alleinerziehenden. Ich gehe mal davon aus, dass der Kindsvater aktuell kein oder zu wenig Geld verdient, um euch 3 (?) zu versorgen. Richtig?
Ich finde das ein Unding... welche inkompetente Beratungsstelle soll das gewesen sein? Eine Frau, die mit dem Partner zusammen ist, nur nicht zusammenlebt soll AE sein? Sie soll Geld beantragen, welches ihr nicht zusteht? Und dann noch "ich brauche das Geld nicht aber ich soll es beantragen" ist ja mal ganz absurd... ich brauche kein Geld, liebe meinen Partner aber verschaffe dem mittellosen Mann Schulden ans Jugendamt???
D.h. Eltern, die getrennt leben und geteiltes Sorgerecht haben und das Wechselmodell leben sind aber dann auch nicht alleinerziehend, oder?
So ist es. Man ist als getrennt Lebende nicht automatisch alleinerziehend. Wenn sich der andere Elternteil maßgeblich in die Betreuung mit einbringt, also seinen Unterhalt durch Betreuungsleistung erbringt, dann ist man eben nicht alleinerziehend. Und das ist ja nun gerade das Wesen des Wechselmodells, dass der andere das Kind hälftig betreut und versorgt. Auch in solchen Fällen gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
Die Damen da haben leider recht. Solange du eine Beziehung mit dem kindsvater führst, egal welche, gehen sie davon aus dass ihr zusammen reden könnt und ihr als Eltern von eurem kind euch auch unterstützt. Eure einzigen optionen sind entweder: Euch mal zusammen setzen und zu überlegen wie ihr das alles finanziell stemmen wollt (es gibt auch andere Gelder die man beantragen kann) oder du unterschreibst die Formulare, beendest die Beziehung und bekommst dann das Geld, sofern er wirklich nichts zahlen kann, was dann vom amt geprüft wird. Egal wie du vorgehen möchtest, aber es gibt gründe weshalb paare, die nicht zusammen leben nicht automatisch Anspruch an die gelder haben. Ich an deiner stelle würde dem kindsvater wirklich vor die Wahl stellen. Entweder schaut er dass ihr euch gegenseitig unterstützt und er auch mal das Kind zu sich nimmt oder ich beende die Beziehung, unterschreibe dass ich offiziell alleinerziehend bin und schau dass ich n klügeren mann bekomme der nicht nur an sich denkt ;)
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