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Darf man das?

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Darf man das?

nest84

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Über einen Parkplatz von einem Bürogebäude gehen, ohne Mitarbeiter der Firma zu sein? Das Gelände ist nicht durch Zäune o.ä. "gesichert", sondern immer frei zugänglich! LG


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von nest84

Wenn nicht irgendwo explizit steht das nur Mitarbeiter Zutritt haben, würde ich sagen, darf man das.


nest84

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Nein, es steht nirgendwo ein Schild! Die Büromenschen schauen immer nur so komisch, wenn ich mit den Zwerge an den Fenstern vorbei laufe.


Zero

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Antwort auf Beitrag von nest84

wenns nicht ausgewiesen ist und die Mitarbeiter gucken: Nett lächeln und winken.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von nest84

"Über einen Parkplatz von einem Bürogebäude gehen . . . " Meinst du, das Auto steht auf einem Parkplatz auf einem Bürogelände, obwohl der Besitzer da nicht arbeitet? Hab ich das richtig verstanden? Also so lang da nix steht, dass da nur die Autos der Mitarbeiter parken dürfen (manchmal steht davor der Firmenname oder sogar ein Kennzeichen), dann ist das okay. Wieso nicht


nest84

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Nein, ich laufe zu Fuß zum Kiga und der kürzeste Weg, im Winter, führt über den Parkplatz des Bürogebäudes.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von nest84

. . . so lange da kein Firmenschild ist, so das nur die Mitarbeiter von da parken dürfen . . . oder ein Schild, dass unbefugtes Parken mit kostenpflichtigen Abschleppen angezeigt wird . . . kannst du da ruhig parken. Ist ja nicht lang, wenn du dein Kind nur hinbringst bzw. abholst. Gibts denn keine Pakrplätze am Kindergarten oder sind die immer besetzt? LG


Zero

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

... zum besseren Verständnis ...


Witch

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

sie geht über den Parkplatz weil es eine Abkürzung ist, sie geht also zu Fuß darüber damit sie keinen bogen laufen muss, sie parkt dort nicht,weil sie ja zu Fuß geht, sie fährt auch nicht zum Kindergarten mit dem Auto,sondern geht zu Fuß über diesen besagten Parkplatz um eben keinen Schlenker laufen zu müssen.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Zero

sorry, ich habe geträumt, bin etwas müde . . . LG


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Witch

sorry, ich bin heute etwas müde . . . habe nich so genau gelesen. LG


Catmu

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Antwort auf Beitrag von nest84

Ich würde sagen. iChat, denn es ist ja befriedetes Privateigentum. Ein nicht abgegrenzter Vorgarten würde man auch nicht betreten. Allerdings denke ich nicht das bei einer größeren Firma, die den Parkplatz nicht verriegeln, dasjemanden tatsächlich stört.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Was bitte ist iChat?


Witch

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Antwort auf Beitrag von Zero

die Firma haftet nur nicht wenn dir was passiert. Es ist zwar ein Privatgelände,jedoch hälst du dich darauf nicht auf ,sondern passierst es, es ist kein Zaun und kein ausgeschildertes Verbot zu erkennen,deswegen betrittst du dieses Privatgelände auf eigene Gefahr,sprich eigenes Risiko


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Zero

Grrrr. Ich tausche es aus gegen ein nein. Nein, man darf es nicht betreten.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Witch

Stümmt nicht. Nur weil es einer Firma gehört, ist es trotzdem Privateigentum. Aber haften tun sie auch, wenn du es unbefugt betrittst, solange es frei zugänglich ist.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Es ist weder abgegrenzt durch Zäune oder Schranken noch steht ein Schild mit eine Verbot davor - ergo: Das Verbot ist nicht gegeben und somit darf der Parkplatz als Durchgang genutzt werden.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Zero

Ist aber trotzdem privat. Nur weil an der Garage deines Nachbarn kein Schild mit 'benutzen durch Unbefugte verboten' steht, würdest du doch trotzdem nicht auf die Idee kommen, dort zu parken, oder?


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Catmu

"Für Unbefugte ist das Betreten des Geländes verboten" . . . Sind doch nur ein paar Minuten wo sie dadrüber geht.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Sie parkt da ja nicht auf dem Parkplatz, sondern nutzt diesen Weg nur zum Durchgang zum Kindergarten.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Catmu

SIE LÄUFT ja nur über den Parkplatz, geht zu Fuß zum Kindergarten! Ich habs auch jetzt kapiert! LG


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Zero

Darf sie - rechtlich gesehen- trotzdem nicht. Aber wie gesagt, es wird sicher keinen stören.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Zero

Danke noch mal für deine Aufklärung! Eben, sind doch nur paar Minuten wo sie da drüber läuft.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Ja. Aber du doch auch nicht durch den unbezäunten Vorgarten deines Nachbarn, oder? Nur weil kein Schild da steht?


Witch

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Antwort auf Beitrag von Catmu

nicht erlaubt ist,es ist ein Aufenthalt auf einem Privatgelände,welcher kürzer ist als ein paar Minuten. wenn du an einem Haus vorbei gehst,ist der Bürgersteig und die Einfahrt zu dem Haus gehörend vom Eigentümer des Hauses gekauft,du gehst doch auch drüber,oder?? Das ist nichts anderes,wenn ich über einen Parkplatz gehe welcher zu einem Geschäft gehört, passiere!!!!! ich lediglich diesen Weg, ich halte mich dort nicht unbefugt auf


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Witch

Ich würde schon drüber gehen. Wüßte aber, das ich es rechtlich gesehen nicht darf. Eben weil es Privateigentum ist und wohl auch nicht mit öffentlich rechtlicher Widmung.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Der Bürgersteig wird vom Grundstückseigentümer nicht mitgekämpft ßondern bleibt Eigentum der Gemeinde.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Catmu

manchmal . . . Also ich bin in einer Siedlung aufgewachsen und da gehörte das Stück Weg vor unserem Haus bzw. Garten noch mit zu unserem Grundstück . . . Nur hat es nach vielen Jahren die Gemeinde uns abgekauft . . .


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Jo. Der Gehweg aber, der neben der öffentlichen strasse, gehört aber idR der Stadt. Außer er ist erst Privateigentum und dann baut die Stadt ne Straße o. Ä.


Witch

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Grundstück und damit zu unserem Haus,selbst beim Hauskauf wurde die Einfahrt Preislich genannt


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Witch

Unsere Einfahrt gehört auch zum Haus, aber nicht der Gehweg davor. Der, der zwischen Straße und Grundstücken verläuft. Der ist öffentlich bzw. Eigentum der Stadt.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Witch

Dann darf die auch keiner betreten, wenn ihr sie gekauft habt.