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darf eine betriebsärztin den befund einer OP einsehen??

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darf eine betriebsärztin den befund einer OP einsehen??

RM-

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ist das rechtens??


mf4

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Antwort auf Beitrag von RM-

wenn es für ein Gutachten nötig ist vielleicht aber ich ich denke nicht das das immer der Fall ist.


Joosy

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Antwort auf Beitrag von RM-

mein erster Gedanke: NEIN kann ich mir kaum vorstellen frag doch mal im expertenforum


RM-

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Antwort auf Beitrag von Joosy

montag wird er wieder anfangen zu arbeiten ( nach 15 wochen) und nun will die firma wiedereingliederung machen, ( was aber nicht nötig ist) deswegen solle er zur betriebsärztin -dort war er und sie will den befund und den Op bericht einsehen nun hat er 14 tage dafür zeit den einzureichen ich sehe den sinn dahinter nicht und glaube nicht das dies rechtens ist


RM-

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mal so eine randbemerkung


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von RM-

Aber ich versteh nicht warum es für ihn ein Problem sein sollte? Steht was drin was in anderen Belangen Probleme machen könnte? LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von RM-

in dem Falle ist das sicher rechtens... es sei denn er weigert sich und will gleich voll arbeiten... dann kann er sich ja weigern Ist dich zu seinem Vorteil.


RM-

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

er ruft jetzt montag bei seinem arzt an und läßt sich die unterlagen geben ich bin ja nun auch schon oft genug mit irgendwas operiert wurden und musste nie irgendeien op befund und bericht vorlegen bei meinem AG


RM-

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber sie hält es für nicht nötig


mf4

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Antwort auf Beitrag von RM-

muss man ja auch nicht aber in dem Falle übernimmt der Betriebsart die Wiedereingliederung


mf4

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Antwort auf Beitrag von RM-

asso... ich dachte Wiedereingliederung in dem Sinne erstmal weniger Stunden und dann hocharbeiten... dann verstehe ich es nicht, was der Dok damit will.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von RM-

Dem Betrieb ist daran gelegen die zukünftige Ausfallzeit möglichst gering zu halten. Da ist eine Wiedereingliederungsmaßnahme doch ein super Angebot. Wenn es nicht benötigt wird, weil die Belastbarkeit im Arbeitsalltag bereits schon voll gegeben ist, dann um so besser! LG


RM-

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber sie sagt- nö er sei voll belastbar und sie möchte für ihre unterlagen den op bericht und den befund und der chef meines mannes sagte eben- naja 15 wochen pause hält sie wohl für lang genug-- er wird meinen mann ab montag jetzt so einteilen das er erstmal für 3-4 wochen nicht ganz in die vollen muss


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von RM-

Die Frage ist doch was der behandelnde Facharzt dazu meint. Dein Mann braucht von diesem eine Aussage zur Belastbarkeit im Arbeitsalltag. Sprich, glaubt der Facharzt das das Knie wieder voll und uneingeschränkt belastbar ist (in der von deinem Mann ausgeführten Tätigkeit). Die Betriebsärztin erhöfft sich eine diesbezügliche Aussage in den Befunden, deshalb hat sie sie angefordert. Wenn dein Mann bedenken hat, dann soll er zu seinem behandelnden Facharzt (oder dem Operateur) und soll die Umstände mit ihm besprechen. Dieser kann ihn dann beraten und ihm ggf. (falls er es für nötig erachtet) ein Attest schreiben in dem dargelegt wird wie die Belastbarkeit nach OP zum aktuellen Zeitpunkt zu bewerten ist!


mf4

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Antwort auf Beitrag von RM-

Wiedereingliederung heißt nicht gleich volles Programm und dazu braucht man Befunde. Leuchtet mir ein.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von RM-

Kommt drauf an...wenn es einen Belang für die auszuführende Tätigkeit hat, oder die Frage, ob du im nächsten halben Jahr gehäuft ausfallen wirst. Aber dann wirst du in jedem Fall eine diesbezügliche Einverständniserklärung erteilen müssen (schriftlich oder mündlich an den Arzt der die Dokumente rausgeben soll). LG