Mitglied inaktiv
Behinderungsgrad im Widerspruchsverfahren nicht verschlechtern darf. Es kam eben ein Schreiben, dass beim letzten Bescheid ein Fehler war und der Grad nun 70 ist. Der nette Bearbeiter vom VdK hat das im Rahmen der Anforderung der ärztlichen Schreiben angemerkt. An den Tatsachen an sich ändert das nun nichts. Es ist wie es ist.
Das freut mich für euch!!!
Durch den Unfall und den ganzen Turbulenzen hatten wir das völlig vergessen und erst als das mit den Arztbriefen aufkam.... Aber puhhh ohne neuen Widerspruch... Könnte das klären trotz inzwischen eingetreter Volljährigkeit. Meine Tochter hat schriftlich erklärt, dass wir Eltern es klären dürfen.
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