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Coronavirus und Arbeitsrecht: Hat man Anspruch auf Lohnfortzahlungen?

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Coronavirus und Arbeitsrecht: Hat man Anspruch auf Lohnfortzahlungen?

lymue92

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Weil die Frage schon paar Mal kam https://www.mdr.de/sachsen/interview-arbeitsrecht-coronavirus-quarantaene-100~amp.html


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lymue92

Ähm.. Ich lese da immer nur "Könnte"... "meines Erachtens nach" ...... "Es kann sein".......... "möglicherweise"......... Also im Grunde weiß keiner, was wäre wenn Mir hilft der Artikel in keinster Weise weiter.


Berlin!

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es kommt halt immer auf den konkreten Einzelfall an. Auf die genauen Umstände, den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag, die betriebliche Übung und was weiß ich nicht noch alles Du wirst keinen Juristen finden, jedenfalls keinen seriösen und einigermaßen guten, der bei so einem komplexen Thema antwortet "Es ist IMMER so, das...." Weil das eben nicht geht. Dazu kommt: solche Fälle gab es bisher so einfach noch nicht, Woher soll er denn wissen, was passieren wird, wie ein Gericht entscheidet etc. pp.?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Mein Sohn kam gerade nach Hause, seine Lehrerin wurde heute getestet. Es kam eine Durchsage, die Schüler sollen die Nachrichten verfolgen wegen evt. Schulschließung morgen. Mein Mann ist seit heute krank, erkältet und wurde beim Arzt wie ein Corona-Kranker behandelt. Er hat angerufen, mußte zahlreiche Fragen beantworten und am Ende mußte er doch in die Praxis. Allerdings war es eine rein-raus-Geschichte Er wurde nicht getestet, da er kein "Risikomensch" ist


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von lymue92

https://www.finanztip.de/blog/coronavirus-quarantaene-und-arbeitsrecht-wann-ihr-chef-den-lohn-weiterzahlen-muss/


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von lymue92

Mein AG hat die Frage in den News ganz präzise beantwortet. §56 IfSG Entschädigungsanspruch Es gibt 6 Wochen eine Entschädigung in Nettohöhe, danach gibt's nur noch Geld in Höhe Krankengeld. Er bekommt das Geld auf Antrag erstattet. Bemessung und Höhe §56 Abs. 2 IfSG