MeineKleineMaus
Hi. Ich hab den Überblick verloren. Unsere älteste hat corona. Bürgertest vorhin positiv, PCR läuft. Wir Eltern geboostert. Unsere 3 jährige nicht geimpft, keine Symptome und negativ. Wir Eltern dürfen raus, die älteste nicht ist ja klar. Aber darf unsere 3 jährige mit spazieren? Kita fällt denk ich weg oder? Find für die kleine in dieser Situation keine Infos.
Nehmt um Gottes Willen das arme Kind mit raus und sperrt es nicht unnütz zu Hause ein. Überträger sind eh alle.
wenn ich das richtig durchschaue, ist das kleine kind als kontaktperson nun 10 tage in quarantäne und kann nach 7tagen freigetestet werden. also kein spaziergang möglich. gute besserung LG
Hallo, so wie ich es verstanden habe, muss die kleine als Kontaktperson in Quarantäne, da (logischerweise) nicht geimpft. Eine Freundin meiner Tochter, 12 Jahre, doppelt geimpft, musste in Quarantäne. Der Vater war positiv und ihr fehlte der booster, sonst hätte sie raus gedurft. Die Mutter, 3 Impfungen, konnte und durfte alles machen. Ob die Regelung sinnvoll ist, sei dahin gestellt. Also, ich würde tatsächlich beide Kinder zu Hause lassen und selbst, soweit möglich, auch nur die nötigsten Kontakte haben. Also, wenn homeoffice möglich, auf jeden Fall nutzen usw. Gute Besserung, Jannas
Bundesland? In Bawü, Kind Klein wäre als Haushaltsangehörige Person in Quarantäne und könnte sich ab Tag 5 (also Freitag) freitesten.
Jeder Landkreis hat eigene Richtlinien. Wir sind aktuell in einer ähnlichen Situation. Bei uns steht in der Verordnung: „nur die Infizierte Person ist in Quarantäne“ Theoretisch dürfte deine 3-Jährige in unserem Landkreis sogar in die Kita - vorausgesetzt sie wird aus Erstkontakt täglich getestet bis 5 Tage nachdem dein anderes Kind wieder einen negativen Test hat.
Das kommt darauf an... Hier in Hamburg dürfte die 3jährige mit Euch raus, solange sie niemanden trifft und Maske trägt. Sobald ihr in Isolation kommt, müssen alle drinnen bleiben.
Also wir sind NRW. Das ich sie nicht in die Kita gebe ist für mich ganz klar. Aber spazieren...das wäre mit der kleinen echt schön. Kein Spielplatz oder so, aber auspowern. Ohne Kontakt zu anderen. Oder falls sie nicht darf, dann erst ab bescheid vom PCR oder ab schreiben Gesundheitsamt?
Wenn ihr in NRW wohnt, muss die Kleine in Quarantäne. Ein Spaziergang ist dann leider nicht erlaubt. Wenn ihr einen Garten oder Balkon habt, den ausschließlich ihr nutzt, darf sie dahin. Als Kindergartenkind könnt ihr sie nach 5 Tagen freitesten.
§ 15 Abs. 1 der CoronaTestQuarantäneVO in der Fassung vom 2. April 2022: Personen, die mit einer positiv getesteten Person nach § 14 Absatz 3 in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds in Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht, wenn sie nach § 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung einer Ausnahme von der Quarantänepflicht unterliegen, weil sie 1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) sind, also insgesamt drei Imp-fungen erhalten haben oder 2. den Personen mit einer Auffrischungsimpfung gemäß § 2 Absatz 9 der Coronaschutzver-ordnung in der jeweils geltenden Fassung gleichgestellt sind. § 15 Abs. 4 der CoronaTestQuarantäneVO: Die Quarantäne nach Absatz 1 Satz 1 endet nach zehn Tagen gerechnet ab dem Symptom-beginn, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests ma-ximal 48 Stunden liegen, oder dem Zeitpunkt der Vornahme der positiven Testung des positiv getesteten Haushaltsmitglieds (Primärfall). Sie kann vorzeitig beendet werden, 1. nach sieben Tagen, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 oder eines PCR-Tests verfügt, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde, 2. bereits nach fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die ein Angebot der Kin-dertagesbetreuung besuchen, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 oder eines PCR-Tests verfügt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde. Mit anderen Worten: Deine Tochter muss in Quarantäne. Wenn sie eine Kita besucht oder bei einer Tagespflegeperson betreut wird, kann sie sich nach fünf Tagen freitesten.
Welches Bundesland? In Ba-Wü 10 Tage Quarantäne (= nix Spaziergang) mit der Möglichkeit zur Freitestung ab Tag 5. Ich bin mit meinen (gesunden) Kindern trotzdem spazieren gegangen, auf Wegen auf denen wir keinem einzigen Menschen begegnet sind. Im Treppenhaus haben sie eine Maske getragen (aber auch da sind wir niemandem begegnet).
ab PCR Ergebnis positiv beginnt die Isolation reich rechtlich. Was man aus Vorsicht und Nächstenliebe an Rücksicht walten lässt (natürlich würde ich die 12 Jährige drin lassen) ist da noch persönliche Entscheidung. Und ja, bei uns müsste die drei jährige als ungeimpfte Kontaktperson in QUarantäne und die Eltern dürften raus. Ich würde an eurer Stelle heute nochmal ausgiebig auf den Spielplatz(((-:
Nein, das stimmt nicht, jedenfalls in NRW kommt es auf den PCR-Test nicht an.