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Bußgeldbescheid…

Bußgeldbescheid…

kleineTasse

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wegen „Parken“ auf dem Bügersteig. Hallo zusammen, habe vorm Haus kurz angehalten und meine schweren Einkäufe an der Hauswand abgestellt. Dabei musste ich mit dem halben Auto auf dem Bürgersteig stehen, der gerade mal 80 cm breit ist. Auf der Straße kurz anzuhalten hätte den Effekt gehabt, dass kein Auto vorbeigekommen wäre. Das nur mal grob beschrieben. Da wir hier in einem absoluten Kuhkaff wohnen vermute ich, dass mich ein Nachbar bei der Gemeinde per Telefon angeschwärzt hat. Mir ist beim Ausladen keine Menschenseele begegnet. Im Bußgeldbescheid steht unter Zeuge: Die Gemeinde Ich kenne Bußgeldbescheide eigentlich nur mit Namen hinter „Zeuge“. Ist das so in Ordnung? Die Gemeinde ist für mein Verständnis sehr allgemein gehalten und bestätigt meinen Verdacht. Ich habe noch nie hier geparkt. Nur meine Einkaufstaschen immer an die Hauswand gestellt und schnell wieder eingestiegen und DANN richtig geparkt. Unser Anwalt ist noch bei Gericht, den erreiche ich jetzt nicht. Im Internet stehen 1000 Sachen, aber nicht das was ich suche. Danke schon mal vorab.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wie kurz ist denn "kurz"? Bis hier einer telefonieren könnte und sich womöglich noch jemand von der Stadt auf den Weg machen würde, wäre ich schon zehn Mal bereits weggefahren.


kleineTasse

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

4 große schwere Einkaufstaschen aus dem Kofferraum gehievt. Abgestellt und weggeparkt.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Naja, wenn ein Nachbar dich z.B. aus seinem Fenster heraus mit dem Handy fotografiert hat und das dann dem Ordnungsamt weitergeleitet hat, werden die kaum dessen Namen in den Bußgeldbescheid schreiben......... ist aber legal, hier in der Stadt wurde sogar einmal über die Zeitung dazu aufgefordert, Parkverstöße an das Ordnungsamt zu melden, da dieses ja nicht überall sein kann.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Naja, wenn ein Nachbar dich z.B. aus seinem Fenster heraus mit dem Handy fotografiert hat und das dann dem Ordnungsamt weitergeleitet hat, werden die kaum dessen Namen in den Bußgeldbescheid schreiben......... ist aber legal, hier in der Stadt wurde sogar einmal über die Zeitung dazu aufgefordert, Parkverstöße an das Ordnungsamt zu melden, da dieses ja nicht überall sein kann.


kleineTasse

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Meine konkrete Frage ist, ob „Die Gemeinde“ ausreicht? War von den ja keiner hier. Ansonsten hätte ich wohl höflich gefragt, ob er/sie mir beim Tragen helfen würden.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Warum man wegen sowas einen Anwalt braucht, ist mir schleierhaft. Es ist halt einfach nicht erlaubt so zu parken. Auch wenn es vermeintlich auch nur kurz war.


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Ja, das ist doch bestimmt nicht so teuer Außerdem kannst du auch selbst Widerspruch einlegen, du hast ja nicht geparkt, sondern nur kurz gehalten zum ausladen, das ist ein Unterschied und so würde ich es auch begründen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Parkt man länger als 1 Stunde oder wird ein Rollstuhlfahrer am Durchfahren gehindert, dann sind es 30 euro Deshwegen einen Anwalt einschalten? Hammer


Felica

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Doch, das kann nun seit diesen Monat richtig teuer werden: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wie wäre es mal mit nachfragen bei der Gemeinde, statt gleich zum Anwalt zu rennen?


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

dein nachbar darf dich verpfeifen. aber die gemeinde muss nicht verpfeifen wer dich verpfiffen hat.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Vielleicht ist jemand von "der Gemeinde" vorbeigefahren? Ich würde, bevor ich einen Anwalt einschalte (schon "unser Anwalt", wir haben nicht mal "einen Anwalt", gebraucht haben wir zweimal einen zur Beratung. Da es aber um unterschiedliche Dinge ging (Erbrecht und Verkehrsrecht) haben wir da auch zwei verschiedene Fachanwälte bemüht), einfach mal dort anrufen. Oder schriftlich den Hergang schildern. Dass du eben gehalten und geparkt hast. Im Zweifel müssen sie dir ja die Dauer nachweisen.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

auf so ein Hindernis auf dem Gehweg reagiert hättest ?!


Felica

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

verstehe dein Problem nicht? Du hast dich nicht korrekt verhalten, hast dafür ein Bußgeld bekommen. Was soll der Anwalt da machen? Warum und weshalb du gegen das Gesetz verstoßen hat tut doch gar nichts zur Sache, denn es war reine Bequemlichkeit, nichts was Überlebensnotwendig war. Also zahle und sehe es als Lehre an. Auch ob dich jemand verpetzt hat ist egal. Hier bittet das Ordnungsamt sogar darum das man solche Falschparker meldet. Die kommen nämlich nicht mehr hinterher. Ausreden haben die Verursacher aber auch gerne warum und weshalb man nun gerade falsch parken musste.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Ich frage mich immer warum man die Straße nicht versperren kann, aber es bei dem Bürgersteig nicht schlimm ist.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Mein Gedanke. Hier blockiert man damit sogar den Rettungsweg. Unsere Straße ist extrem schmal. Damit im Notfall die Rettungsfahrzeuge durchkommen, wurde der Gehweg extra abgesenkt. Ergebnis, immer wieder stehen die ewig gleichen dann komplett auf dem Gehweg. Und alles darf auf die Straße ausweichen weil kein durchkommen.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Ich gebe den anderen hier recht: du verhältst dich falsch, regelmäßig und vorsätzlich - was erwartest du da nun? Wenn es dir darum geht, zu erfahren welcher nette Nachbar es war, dann kann ja vielleicht euer "Familienanwalt" die Unterlagen anfordern. Ein Foto von einer Privatperson sollte ja eigentlich nicht ausreichen. Somit müsste der Zeuge dann in Zweifel vor Gericht aussagen?


2o11

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Hier ist das Gang und gebe in der Gemeinde … Völlig legal. Du hast halt einfach falsch gehandelt, dafür Brauchs auch keinen Anwalt.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Um wie viel geht es denn? Wirklich ein Bußgeld oder doch eher ein Verwarngeld? Grundsätzlich: Du kannst Einspruch einlegen und dann Akteneinsicht nehmen, allerdings nur über Euren Anwalt (der übrigens um die Uhrzeit sehr sicher nicht mehr im Termin gesessen hat, just saying) Im Bescheid muss selbstverständlich nicht der Klarname der Zeugin stehen, die Ich verpetzt hat. Abgesehen davon: der Bescheid scheint zu Recht ergangen zu sein.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wenn du auf dem Gehweg geparkt hast, dann kann dir ein Anwalt auch nicht helfen. Die Tatsachen waren offensichtlich genau so, wie es auf dem Bescheid steht. Egal, ob eine Nachbarin angerufen hat, oder ... . Wenn es um zwanzig Euro geht, dann würde ich da nicht lang rum tun, sondern das Geld überweisen. Was soll denn ein Anwalt machen, wenn du falsch, d. h. auf dem Gehweg, geparkt hast und dafür bestraft worden bist?


sojamama

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

kann einem leid tun. Das Halten/Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, ja, das ist die eine Sache. Straße nicht blockieren, damit ggf. Rettungswege frei bleiben ist löblich und für mich nachvollziehbar. Kurzes Ausladen finde ich auch legitim. Ich würde es ehrlich gesagt genauso machen. Klar muss ich mit evtl. einem Bußgeld rechnen. Aber auf solche Nachbarn könnte ich verzichten. GsD habe ich nette Nachbarn. Und unsere Straße ist so winzig, die hat nicht mal nen Gehweg. Ich blockiere da auch oft die Straße, um auszuladen, aber da blockiere ich komplett. Da kommt nicht mal ein Fahrrad vorbei so eng ist es bei uns.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sojamama

WER sie verpetzt oder gesehen hat Aber sie meldet sich ja nicht mehr


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Ihr habt einen eigenen Anwalt? Also so standardmäßig?