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Brauche Infos/Erfahrungen

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Woelfin90

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Hallo ihr, meine Schwägerin will ihre Tochter von ihrer Mutter betreuen lassen, da TM und Krippe leider nicht möglich. Meine SchwiMu würde das wohl auch ohne Bezahlung machen, aber eigentlich kann sie jeden Cent gut gebrauchen. Aufgrund des Minieinkommens der Schwägerin würde das Jugendamt eventuelle Betreuungskosten übernehmen, dazu muss meine SchiMu die Betreuung ja aber anmelden, oder seh ich da was falsch? Erklärt mir mal bitte wie das funktionieren könnte oder an wen sie sich da wenden müssen, hab da null Ahnung von aber mehr oder weniger den Auftrag mich da mal zu informieren, weil beide in der Pampa ohne Internet leben... LG


Irish83

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Also ich denke, das JA zahlt nicht ohne Rechnung, dazu müsste sich deine Schiegermutter anmelden, Kurse machen uswusw. Mir fällt spontan als einfachste Lösung das Betreuungsgeld ein. Deine Schwägerin kann es beziehen und deiner Schwiegermutter geben. So braucht man nur den NAchweis, dass das Kind daheim (also weder TM noch Kita)betreut wird. Rechtlich allerdings sicherlich eher grau..


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Kann meine Schwägerin denn Betreuungsgeld beziehen, obwohl sie arbeiten geht? Also ist die einzige Bedingung für die Leistung, dass das Mädel nicht fremdbetreut wird?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Irish83

Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es Betreuungsgeld unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kind ist in keiner Einrichtung also hat sie Anspruch. Es spricht sicher nichts dagegen der Schwiemu etwas zu bezahlen für die Betreuung und da es keine staatl. Betreuung ist sehe ich da auch keine Grauzone.


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von mf4

das wäre ja eine optimale Lösung :) dann werd ich wohl mal nen Antrag suchen, mich noch bissl informieren und dann die zwei besuchen. Danke für die Hilfe


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Betreungsgeld hängt vom Alter des Kindes ab. Das Kind muss ab 1. August 2012 geboren sein. Ich würde da nochmal bei Frau Bader im Forum Recht nachfragen.


Woelfin90

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Das ist die Kleine zum Glück, hab aber auch grad eine tolle Seite mit allen wichtigen Infos zum Betreuungsgeld gefunden. Danke trotzdem


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Wenn das Kind nicht soviele Stunden betreut wird, dann kann sich die Schwiegermutter auch als Tagesmutter eintragen lassen. Eine Pflege-Erlaubnis braucht man nur, wenn man Kinder mehr als 10 oder 12 (weiß nicht genau) Stunden in der Woche betreut. Sie würde dann vom JA bezahlt werden. Muss man halt schauen, wo mehr Geld rauskommt.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

das ist nicht ganz richtig.... ich hab das auch mal gemacht..es kommt aufs Jugendamt an. Die machen dass sehr unterschiedlich. Als tagesmutter wird man schnell zugelassen. Einfach hin zum Jugendamt...die machen dann Hausbesuch und man hat die vorläufige Erlaubnis und muss innerhalb einer gewissen zeit einen Kurs machen. Oft kommt der aber auch nicht zustande und wird um ein jahr verlängert.... Einfach mal informieren. Das JA zahlt nur, wenn man de (vorläufige) Erlaubnis /Zulassung durchs JA hat. Dann liegt der Stundensatz bei etwa 2,30 pro Stunde...ist auch regional verschieden. Lg reni


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Das kommt auf den Landkreis an. Hier ist nix mit "vorläufig zulassen". Man muss erst den Kurs besuchen und den Test bestehen. Dann kriegt man die Pflege-Erlaubis. Aber eben nur, wenn man über eine bestimmte Stundenzahl kommt. Der Stundensatz liegt hier bei knapp 2,80€ pro Stunde. Ich würde mich einfach beim JA informieren. Oder bei der Caritas.


Shaima

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Hi,meine Mutter betreut meine 9Monate alte Tochter auch.Wir sind gemeinsam zum Jugendamt und sie hat sich als Tagesmutter angemeldet.Ganz offiziell und hat gleichzeitig angegeben dass sie nur meine Tochter betreut und KEINE weiteren Kinder nehmen möchte.War überhaupt kein Problem und somit bekommt sie die reguläre Vergütung die eine beim JA angemeldete Tagesmutter bekommt.Viel ist es nicht.Als Tagesmutter vom JA vermittelt darfst du bis zu 5 Kinder aufnehmen.Da macht der Verdienst quasi die Summe der Kinder.Aber sie bekommt etwas dafür und macht es nicht komplett umsonst.