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BOAH.....darf die das?

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BOAH.....darf die das?

mic0202

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also meine große quält sich sei 3 monaten mit ihren beiden weisheitszähnen rum...die müssen raus (auch unter vollnarkose) jetzt hat sie lange auf einen termin warten müssen..und montag hat sie den termin. die ausbilderin von jana ist stinksauer... sie will dass jana das in ihrem urlaub macht (15. - 22.10) aber erstens zieht jana da um in ihre eigene wohnung, und zweitens haben die da gar keinen termin frei. so, eben rief die praxis an, und die sprechstundenhilfe erzählt mir, dass janas chefin dort angerufen hat, und gefragt hat, ob der termin zu verschieben ist auf die woche wo jana urlaub hat...haben sie aber gott sei dank abgelehnt (ist ja auch kein termin frei) DAS finde ich ne riesen frechheit...darf die das überhaupt?


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Antwort auf Beitrag von mic0202

Das kann ich Dir auch nicht sagen,ist aber echt frech.Aber sich erkundigen das wird sie schon dürfen denke ich.


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Antwort auf Beitrag von mic0202

Ob sie es darf Aber ich finds ne Frechheit


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Antwort auf Beitrag von mic0202

keine ahnung, aber das find ich echt mal richtig dreist!!!!! wo arbeitet sie denn, das das so eine ********** ist???


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Antwort auf Beitrag von mic0202

Aber ich glaube sie darf ja beim Arzt noch nicht einmal eine Auskunft bekommen, es gibt ja das Schweigerecht oder ??


lovemoni

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Antwort auf Beitrag von mic0202

ich würde sagen ja, da es ja ein arzttermin ist. Wenn sie danach krank geschrieben wird sieht das anderster aus, die Krankschreibung kann nicht verschoben werden. aber Arzttermine muß man halt in seine freie Zeit legen ...


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Antwort auf Beitrag von lovemoni

nein darf sie nicht


mic0202

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Antwort auf Beitrag von lovemoni

einen anderen terim haben die halt nicht... erst im dezember wieder..und solange kann man ihr auch nicht zumuten mit solchen schmerzen rumlaufen zu müssen... sie wird danach auf jeden fall 2 tage krankgeschrieben...sagt die zahnärztin


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von lovemoni

Ich denke nicht, das sie das darf! Und natürlich sollte man seine Arzttermine in seine Freizeit legen, aber das ist nicht immer möglich...und gerade bei solchen OP-Terminen wartet man lange auf Termine und hat dann halt nicht immer gerade Urlaub! LG


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

"ach ich hab am samstag frei, gehen wir zum not-zahnarzt" im ernst. neee


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mic0202

sie kann deine tochter natürlich bitten, den termin versuchen in ihren urlaub zu legen, was aber albern ist, denn unter umständen bekommt sie einen krankenschein, und dann ist der urlaub ja nicht genommen aber das was die ausbilderin gemacht hat, ist ein eingriff in die persönlichkeit und ICH würde mir das nicht bieten lassen vielleicht kannst du dich bei der zuständigen stelle mal informieren oder beschweren (IHK oder HK) - wer für euch zuständig ist das wäre ja so als wenn jemand einen unfall hat oder eine not-op und der chef sagt - "och, passt grad nicht, verschieb mal noch"


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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ihrem Chef mal durchleuten lassen. Zudem darf die Helferin gegenüber der Chefin weder einen Termin bestätigen noch umlegen.


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oder???


Anja+Calvin

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Ja und dann ? Dann legt sie den Termin in ihren Urlaub, wird dann Krankgeschrieben und muss den Urlaub eh wieder gutgeschrieben bekommen ! *lol* Geile Chefin !


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Aber die meisten OP-Termine gibt es nur vormittags. Falls deine Tochter in einer Firma mit wenig Angestellten arbeitet, kann die Chefin wegen Mitarbeitermangel sie durchaus um einen anderen OP-Termin bitten.


MamaBecca78

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Und damit hat sie bestätigt, dass das Mädel Patientin der Praxis ist und ein solcher Termin besteht! Schweigepflicht verletzt!


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weder ob XY Patient ist oder nicht.


janina77

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Ja voll die Logik! Und ich schätze das zwei Tage krank nicht reichen! Ich hab alle 4 unter Vollnarkose gezogen bekommen und mit mir war über eine Wochen nix anzufangen ma abgesehen davon das ich aussah als hätte ich Tennisbälle in den Wangen....


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von janina77

Echt?! Alle vier auf einmal? Ich hatte jeweils beide auf der rechten und einige Wochen später beide auf der linken Seite und das war schon heftig! LG, Jana


janina77

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

ja alle 4! war auch gut so - ich wäre kein zweites mal dahin gegangen! hab mich 5 tage mit babygläschen ernährt - mit ein wenig salz und pfeffer sind die echt lecker! sah schon gut aus foto gefällig?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von janina77

Ich sah auch lustig aus! Noch dazu wo ich es genau vor Ostern hab machen lassen und mir dann natürlich ordendlich Sprüche anhören durfte...mit der dicken Backe! Echt, du hast Fotos? Ja, zeig mal! LG


skr

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Antwort auf Beitrag von mic0202

wahrzunehmen, in ausnähmefallen kann man den chef um erlaubnis bitten schwangere haben gesonderte rechte sollte deiner tochter die zeit fehlen, könnte sie diese nach genesung nacharbeiten. die chefin hat nicht das recht den arzt anzurufen, auch nicht bei auszubildenden


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von skr

Es ist aber kein Arzttermin sondern ein OP-Termin :-) Das ist doch was ganz anderes !


janina77

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Eben! Und wenn muss die Chefin ihre Angestellte auffordern den Termin zu verlegen und nicht die Praxis!


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Antwort auf Beitrag von skr

Wobei man, wenn man Vollzeit arbeitet, schwer Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommt, man dafür jedoch einen Tag Urlaub oder Zeitausgleich nehmen kann. Also, mit anderen Worten, man nehme für den Termin einen Tag Urlaub und lässt sich dann trotzdem krankschreiben... Der AG hat jedoch kein recht in einer Arztpraxis anzurufen und nach dem natürlich darf die Praxis noch nicht einmal bestättigen, das der Patient überhaupt Patient ist, es sei denn, es liegt die Einwilligung des Patienten vor. Hmmmm, wenn mein AG sich so etwas erlauben würde, wäre es für mich Zeit den Personalrat zu informieren....


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Antwort auf Beitrag von mic0202

lassen. dann kann die op auch in der krank-zeit passieren... das passt ihr sicherlich noch weniger.


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Nein, darf sie nicht. Genauso wenig wie die Arzthelferin Auskunft geben darf. Ist es sicher das sie nur 2 Tage krankgeschrieben wird? Als meine rauskamen (alle 4 gleichtzeitig) hätte ich laut Arzt min. 1 Woche krankgeschrieben werden müssen. Ich glaube vorher wäre das auch nichts gewesen. Konnte ja kaum essen, nichtmal Babygläschen gingen. Alles war dick und schön farbig. Sorg dafür das sie vernünftige Schmerzmittel bekommt, ich hatte anfangs Ibu400, die haben garnichts gebracht,


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Antwort auf Beitrag von Danie1983

Zahnärztin ans Telefon holen lassen, um ihr dann mal ein Paar Takte über Schweigepflicht zu erzählen. OP Termine sind auch nicht ausschließlich nur in der Freizeit zu nehmen. Arzttermin allerdings schon.