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Blöde Frage / rechtlich / Haus

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Toadie

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Hallo ziemlich blöde Frage Wenn man den Kaufvertrag eines Hauses unterschrieben hat, man noch die volle Miete des Folgemonats überwiesen hat, da Termin beim Notar spontan vorverlegt wurde, die Kaufsumme aber noch nicht beim Verkäufer angekommen ist. Wem gehört das Haus? Und was ist wenn dann ein Schaden entsteht bzw. etwas kaputt geht? VG


dhana

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Hallo, was steht denn im Vertrag? Gibt es da ein Übergabedatum? Jeder Vertrag ist da so individuell, kann dir also keiner sagen was in dem Vertrag mit dem Notar ausgemacht wurde. Gruß Dhana


Felica

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Ab unterschrift unter dem Kaufvertrag gehört das Haus dem Käufer, er kann aber noch nicht darüber verfügen, weil er erst im Grundbuch stehen muss. Deshalb muss der Käufer dann auch recht schnell nach der Unterschrift die Kaufsumme überweisen und alle Forderungen beim Finanzamt zahlen. Sollte es noch ein Vorkaufsrecht der Gemeinde geben bzw ist deren ok nötig, sollte das zeitnah bei der vertragsunterschreibung passieren, besser sogar vorher geklärt werden. Aber was ich nicht verstehe, was hat es mit der Miete und dem Termin zu tun? Habt ihr erst die kaufsumme überwiesen, dann die Miete und dann erst den Termin wegen des Kaufvertrages? Aber warum sollte man


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Normalerweise sollte aus dem Vertrag genau hervorgehen, zu welchem Datum und zu welchen Bedingungen das Haus mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer übergeht.


lymue92

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Unser Hauskauf liegt 2 Jahre zurück aber Erinnerung ist noch frisch. Wir hatten an Tag X morgens den Kreditvertrag bei der Bank unterschrieben und an Nachmittag den Kaufvertrag beim Notar. Termin war Absicht, da wir für den Nachwuchs einen Babysitter bräuchten. Die Kaufsumme haben wir vollständig an den Notar überwiesen und er hat es an die Vorbesitzer weitergeleitet. Begründung war Datenschutz bezüglich der Bankdaten von Käufer und Verkäufer. Laut Vertrag vom Notar gehörte uns das Haus nachdem er das Geld hätte. Der Grundbucheintrag hat noch 5 Monate gedauert. Wichtig ist, dass ihr euch über die Grundbucheintragung informieren lasst. Ab da habt ihr ein 4 wöchiges Sonderkündigungsrecht. Verstreicht diese Frist, müsst ihr die Gebäudeversicherung vom Vorbesitzer übernehmen und regulär kündigen. Innerhalb der 4 Wochen könnt ihr zur Versicherung eurer Wahl wechseln. Sprich zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag haftet die Versicherung vom Vorbesitzer. Das auch unabhängig davon wann ihr einzieht. Das der Termin vorverlegt wurde und ihr "mehr Miete" als nötig gezahlt habt, geht zu euren Lasten. Als wir den Kaufvertrag gemacht hatten, wohnten die Vorbesitzer noch drin. Einziehen könnten wir daher auch erst 3 Monate später. Solang hatten sie uns dann Miete gezahlt.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Dieses Datum solltest Du den Vertrag entnehmen. Den Du natürlich vollständig gelesen hast.


Bianca82

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Das ist ziemlich einheitlich rechtlich geregelt: Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten wird man erst mit dem Grundbucheintrag. Vorher ist man lediglich Besitzer.