Mitglied inaktiv
Hallo ich habe vor e1woche einen Body verschickt er ist rausgegangen für 3,35 euro....Versandkosten habe ich verlangt 1,45euro... Die käuferin ist nicht zufrieden mit dem Body und hat es mir wieder zurück geschickt. Habe gesagt ich Erstatte ihr Geld dann wieder zurück.. So jetzt sagt die zu mir ich soll die anderen Portokosten auch noch zahlen wo sie mit dem Body überwießen hatte..... Aber das sehe ich nicht ein das darf die doch gar nicht von mir verlangen oder??? Habe jetzt das Geld für den Body und das geld für das Porto wo sie bei der Post abgeschickt hat bezahlt. falls ihr da was wisst könnt ihr mir auch gleich den link geben wo das steht???danke
ich find das so, wie du das gemacht hast total ok. Bist ihr doch auch mit einem Porto entgegengekommen. einen link wüsste ich jetzt grad aber auch nicht...sorry
vielleicht ist hier etwas dabei http://pages.ebay.de/help/sell/return-item.html
Erst ab einem bestimmten Warenwert (ich glaube es waren 40 Euro). Da hat sie wohl Pech gehabt.
Das mit den 40 Euro gilt für gewerbliche Verkäufer. Ansonsten gilt das: "Als privater Verkäufer können Sie die Frage der Kostentragung in Ihren Rücknahmebedingungen frei definieren." Ich würde das davon abhängig machen, ob mit dem Artikel tatsächlich was nicht in Ordnung war ...bzw. was der Grund der Rücksendung ist. Hat sie keine Lust mehr den Artikel zu behalten, trägt sie die Kosten. Wurde der Artikel falsch beschrieben, der Verkäufer. LG Nicole
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